20. Bündelausschreibung Strom 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 201385
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gtservice-bw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
20. Bündelausschreibung Strom 2022-2024
Lieferung von Strom an Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbänden sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg.
Sondervertrags-Abnahmestellen
Ca. 83 Abnahmestellen mit ca. 17 170 MWh/Jahr.
Tarif-Abnahmestellen
Ca. 1.716 Abnahmestellen mit ca. 11 941 MWh/Jahr.
Wärmestrom-Abnahmestellen
Ca. 144 Abnahmestellen mit ca. 2 141 MWh/Jahr.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Ca. 561 Abnahmestellen mit ca. 7 068 MWh/Jahr.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Ca. 39 Abnahmestellen mit ca. 6 473 MWh/Jahr.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Ca. 1.095 Abnahmestellen mit ca. 7 520 MWh/Jahr.
Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Ca. 78 Abnahmestellen mit ca. 1 212 MWh/Jahr.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Ca. 365 Abnahmestellen mit ca. 4 993 MWh/Jahr.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Ca. 48 Abnahmestellen mit ca. 7 280 MWh/Jahr.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Ca. 756 Abnahmestellen mit ca. 4 778 MWh/Jahr.
Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Ca. 55 Abnahmestellen mit ca. 1 126 MWh/Jahr.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Ca. 293 Abnahmestellen mit ca. 2 767 MWh/Jahr.
Ökostrom mit Wertungskriterium Neuanlagenquote
Ca. 308 Abnahmestellen mit ca. 3 192 MWh/Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung,
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
— Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen,
— Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
— Nachweis über die Stromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden,
— bei Anträgen (Angeboten) zur Ökostromlieferung für Ökostromlose: Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden,
— Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
— Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
— Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt,
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt,
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG gemäß Formblatt MiLoG,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Formblatt LTMG,
— Eigenerklärung Einhaltung Bestimmungen gegen Schwarzarbeit gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.