Tonbanddigitalisierung und Kassation für den Südwestrundfunk (TobaK V) Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 7/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tonbanddigitalisierung und Kassation für den Südwestrundfunk (TobaK V)
Der SWR als Auftraggeber muss einige Archivlagerräume am Standort Stuttgart räumen, weil eine Sanierung dieser Bereiche ansteht. Da Archivflächen dauerhaft reduziert werden und das Material der Magnetbänder zusehends altert, müssen auch die im Funkhaus Stuttgart im Audio-Archiv gelagerten Tonbänder geräumt und digitalisiert werden. Die Räumung der Tonbänder aus dem Audio-Archiv muss bis Ende November 2021 abgeschlossen sein. Im Anschluss an vorhergehende Projekte zur Digitalisierung von Tonbändern und zur Sicherung der Bestände des Hörfunks müssen nun weitere ca. 750 000 Minuten Audiomaterial auf ca. 50 000 Tonbändern digitalisiert und im Audiomassenspeicher archiviert werden. Der SWR verfügt weder über räumliche u. personelle noch über technische Ressourcen in Form eines Maschinenparks an Bandmaschinen, um die Räumung der Lagerflächen in dem kurzen Zeitfenster selbst durchführen zu können, noch um die Digitalisierung und Kassation zu leisten.
Standort Suttgart
Ausräumen und Verpacken der Tonbänder
—— Anforderungen an die Transportbehälter,
—— Anfertigen von Packlisten,
Transport der Tonbänder vom Standort Stuttgart in den Lagerbereich des Auftragnehmers
—— Anforderungen an das Transportfahrzeug,
—— Sicherheit während des Transports (Transportkontrolle),
Sachgemäße Einlagerung der Tonbänder,
—— Anforderungen an den Lagerbereich beim Auftragnehmer,
—— Bedienen von ad hoc-Anforderungen,
Durchführen einer Pilotphase zur Qualitätskontrolle
Digitalisierung der Tonbänder
—— Anforderungen an den Maschinenpark,
—— Anforderungen an den lokalen Massenspeicher beim Auftragnehmer,
—— Anforderungen an die Digitalisierung von ca. 50 000 Tonbändern mit ins-gesamt 750 000 Minuten und deren Ergebnis,
— Es müssen ca. 2 000 Bänder mit Rauschunterdrückung Telcom C4 digitalisiert werden,
— Berichtswesen (Reporting),
— Die Qualitätssicherung der Digitalisierung hinsichtlich Audiofehlern (z. B. drop-outs) soll mittels einer softwarebasierten Lösung erfolgen,
—— Digitalisierung von einbändigen Produktionen,
—— Digitalisierung und Montage von mehrbändigen Produktionen,
—— Versenden von Tonbändern zur regelmäßigen Qualitätsüberprüfung,
—— Sicherer digitaler Transfer zum Auftraggeber,
—— Berichtswesen,
Kassation und Entsorgung
Kickofftermin ist geplant an einem Tag im Zeitraum vom 4.10.2021 bis 15.10.2021.
Ausräumen und Verpacken der Tonbänder und Transport zum Auftragnehmer ist geplant vom 22.11.2021 bis 10.12.2021.
Spätester Termin für das Ende der Tonbanddigitalisierung ist 30.4.2024.
Kassation und Entsorgung spätestens ab 1.4.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 1.4.1a – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens dem Umfang der Eignungsleihe entsprechend und die „Anlage 1.4.1b – Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ der Vergabeunterlagen vorzulegen.
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
—— Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen EUR je Schadensereignis gem. Ziffer 11. der „Anlage 2.4 – Allgemeine Einkaufsbedingungen des SWR“. Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
Oder
—— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B3.2 – Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
— 3 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10 %,
— 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10 % und < 20 %,
— 9 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20 % und < 30 %,
— 12 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30 %,
B3.3 – Bonitätsindex aus o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
— 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität,
— 4 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität,
— 6 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität,
— 8 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute und hervorragende Bonität.
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
—— Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen EUR je Schadensereignis gem. Ziffer 11. der „Anlage 2.4 – Allgemeine Einkaufsbedingungen des SWR“. Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
Oder
—— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
A4.1 – Ein in den vergangenen 5 Jahren begonnenes Referenzprojekt aus dem Bereich „Digitalisierung von Tonbandbeständen“ in vergleichbarer Art.
Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 – Referenztemplate (eignungsbezogen)“ der Vergabeunterlagen.
A4.2 – Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf Tonbanddigitalisierung.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
B4.1 – Bewertung des in den vergangenen 5 Jahren begonnenen Referenzprojekts aus dem Bereich „Digitalisierung von Tonbandbeständen“ in vergleichbarer Art. Hierzu ist das ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 1.4.3 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Projektinhalt, Ausstattung des Maschinenparks sowie Transport- und Logistikprozessen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
12 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— 24 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 2 der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe,
— 36 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 3 der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe,
— 48 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in allen 4 Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe,
B4.2 – Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement, bezogen auf Tonbanddigitalisierung.
— 8 Punkte – Geringer Zielerfüllungsgrad – QM befriedigend umgesetzt,
— 16 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad – QM gut ein -und umgesetzt,
— 24 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein – und umgesetzt,
— 32 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat).
A4.1 – Ein in den vergangenen 5 Jahren begonnenes Referenzprojekt aus dem Bereich „Digitalisierung von Tonbandbeständen“ in vergleichbarer Art.
Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 – Referenztemplate (eignungsbezogen)“ der Vergabeunterlagen.
A4.2 – Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf Tonbanddigitalisierung.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) 62 oder mehr Eignungspunkte erreicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
— Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG),
— Vertragsunterlagen gem. Kapitel 4.1.1 Verschwiegenheit und Vertraulichkeit.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag Ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern Auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in den Verfahrensunterlagen, Kapitel 3.6.6, genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
Den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]