VgV Verfahren Tragwerksplanung – Schulzentrum Steinlach Wiesaz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gomaringen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72810
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 7696393-2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gomaringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Verfahren Tragwerksplanung – Schulzentrum Steinlach Wiesaz
Der Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz beabsichtigt die Weiterentwicklung des bestehenden Schulzentrums Steinlach-Wiesaz in Dußlingen mit den notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie und hat hierzu einen Architektenwettbewerb durchgeführt.
Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6 inkl. Objektüberwachung wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel angesichts der Pandemie.
Mit der Planung soll unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung begonnen werden.
Als grober Kostenrahmen werden 19 Mio. EUR brutto für die KG 200-700 angenommen.
Steinlach Wiesaz
Der Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz beabsichtigt die Weiterentwicklung des bestehenden Schulzentrums Steinlach-Wiesaz in Dußlingen mit den notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie und hat hierzu einen Architektenwettbewerb durchgeführt.
Auf dem ca. 42 628 m2 großen Grundstück befinden sich die Merian Gemeinschaftsschule, das Karl von Frisch Gymnasium, der Neubau des Gymnasiums und eine Sporthalle. Die Typologie und die Konstruktion der Bestandsgebäude sind heterogen.
Der Entwurf des 1. Preisträger des Wettbewerbs, des Büros Günter Herrmann Architekten, Stuttgart soll realisiert werden.
Der Entwurf sieht vor, das bestehende Schulzentrum mit einem 2-geschossigen Atriumgebäude im Süden über einen Verbindungsbau an das Bestandsgebäude der Merian Gemeinschaftsschule (Baujahr 1982 – Stahlbetonskelettbau) anzuschließen. Zusätzlich wird im Osten des Geländes in gleicher Formensprache ein zweigeschossiger solitär stehender Neubau für die Mensa (Speisesaal, Mensaküche + Bühne für Veranstaltungen, Ganztagesbetreuung) errichtet.
Das Erscheinungsbild des Campus ist geprägt durch verschiedenartige bestehende Gebäudetypen, die in unterschiedlichen Bauphasen entstanden sind:
Merian-Gemeinschaftsschule Baujahr 1982, Erweiterung 2005, Sanierung nach Brand 2010 Karl-von-Frisch-Gymnasium Baujahr 1992 in Waben-Struktur, Erweiterung in Waben 1994/95, 2004 neuer Verbindungsbau, 2011 weiterer Ergänzungsbau – nicht Bestandteil der Bauaufgabe.
In den bestehenden Schulgebäuden (bis auf den Erweiterungsbau des Gymnasiums von 2011) wird es kleinere bauliche Eingriffe geben. Die Maßnahme soll in Bauabschnitten und bei laufendem Betrieb realisiert werden. Erst soll der Neubau errichtet und nach dem Umzug die Bestandsgebäude umgebaut werden.
Folgende Flächen sollen neu errichtet bzw. im Bestand umstrukturiert werden:
— Karl von Frisch Gymnasium – Umstrukturierung,
— Bestandsgebäude: ca. 6 720 m2,
— Nutzfläche Merian-Gemeinschaftsschule – Umstrukturierung.
Bestandsgebäude und Neubau mit Verbindungsgang:
— Neubau ca. 2 073 m2,
— Bestand ca. 4 417 m2,
— insg. ca. 6 490 m2,
— NUF Mensagebäude – Neubau: ca. 1 642 m2.
Nutzfläche:
— insgesamt ca. 14 8502 Nutzfläche Bestands- und Neubauten.
Die Neubauten sollten möglichst klimaneutral erstellt werden. Es soll ein Holzbau oder eine Holz-Beton-Hybridbauweise zur Ausführung kommen.
Bei der Ausführung der Leistungsphasen 1-5 soll das Bauvorhaben als Gesamtprojekt betrachtet werden, während Ausschreibung und Realisierung der Gebäude in Bauabschnitten erfolgen sollen.
Eingriffe in die statische Konstruktion der Bestandsgebäude sind notwendig. Im Mensa-Neubau wird ein großer stützenfreier Speisesaal mit großer Spannweite ausgeführt.
Für das Wettbewerbsgrundstück wurde im Jahr 2010 ein Baugrundgutachten erstellt. Dieses weist auf Schichten des Lias Epsilon im Baufeld hin, wodurch die Gefahr von Baugrunderhebungen nicht ausgeschlossen werden kann.
Auszug aus dem Baugrundgutachten – Schutz gegen Baugrunderhebung:
Zum Schutz gegen mögliche Baugrunderhebungen kann das Dränsystem so ausgebildet werden, dass die Versickerung von anfallendem Wasser den Vorrang vor der Ableitung hat. Dies wirkt der Verdunstung aus dem Untergrund und den dadurch eventuell möglichen Hebungsprozessen entgegen.
Außerdem soll ein Teil des Niederschlagswassers, das auf der Dachfläche anfällt, in das Dränsystem geführt werden. Beide Maßnahmen dienen dazu, die Verdunstung von Bodenfeuchtigkeit aus dem Untergrund zu unterbinden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Die Verhandlungsgespräche finden am 16.9.2021 statt.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %):
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit:
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden, die beide zwingend erforderlich sind.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Beide Referenzen sind zwingend erforderlich. Die Referenz muss im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, d.h. max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40 %).
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0-5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Referenz A:
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes in Holz- oder Holzhybridbauweise, ca. 3 700 m2 NUF Neubau.
Referenz B:
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks (Vergleichbarkeit: Umbau, Erweiterung, Bauen im Bestand bei laufendem Betrieb, Eingriff in die statische Konstruktion der Bestandsgebäude, Gesamtumbau – bzw. Sanierungsfläche ca. 11 140 m2 NUF).
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3) formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 16.9.21.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
— Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB),
— Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
— Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
— Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
— Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020,
— Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen:
Es können 2 Referenzen gewertet werden, die beide zwingend erforderlich sind. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
— Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks,
— Projektkosten (KG 300-700) mind. 5,0 Mio. EUR brutto,
— Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-6) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
— Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks,
— Projektkosten (KG 300-700) mind. 5,0 Mio. EUR brutto,
— Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-6) im Unternehmen des Bewerbers.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Tragwerksplanung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Tragwerksplanung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw.bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Tragwerksplanung, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).