Rückhalteraum Breisach/Burkheim / Teil 4: Planungsleistungen Erd- und Dammbau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/IRP/Seiten/default.aspx
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückhalteraum Breisach/Burkheim / Teil 4: Planungsleistungen Erd- und Dammbau
Im Zuge der Errichtung des Rückhalteraums Breisach/Burkheim werden für die Ingenieurbauwerke folgende Planungsleistungen vergeben:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, jeweils in den Leistungsphasen 5-9. Leitungsphase 3 in Teilen – Prüfen und ggf. aktualisieren der vorliegenden Entwurfsplanung,
— Örtliche Bauüberwachung,
— Geotechnik / Geotechnische Berichte / Erdstatische Nachweise gemäß DIN 19700 inkl. Erdbebennachweis,
— Variantenuntersuchung und Ausarbeitung HWD III,
— Massenmanagement / Untersuchungen Bautechnische Eignung vorhandener Mieten,
Bauwerke:
— Einlaufgraben (BW 5.043),
— Bermenwegerhöhung / Zufahrtsweg (BW 5.214),
— Leitdamm West (BW 5.804),
— Leinpfadsenke (BW 5.067),
— Auslassbauwerk (5.27),
— Leitdamm Nord (5.807),
— Schutzdamm Fischteiche (5.806),
— HWD III (5.801),
— Rückstaudamm (BW 5.805),
Grundlage für alle Planungen ist die Planfeststellung. Die zugehörigen Planunterlagen sind unter folgender Website abrufbar:
Sitz des RP in Freiburg, Standort des RHR im Landkreis Breigau-Hochschwarzwald in den Gemeinden Breisach und Vogtsburg
Im Rahmen der Errichtung des Rückhalteraums Breisach/Burkheim sind die folgende Ingenieurbauwerke zu erstellen. Für diese Bauwerke ist die Objektplanung gemäß § 43 HOAI zu erstellen.
Der Teil 04 „Erd- und Dammbau“ beinhaltet Planungen, welche im Wesentlichen Dämme betreffen. Dies sind Dammsanierungen (Hochwasserdamm III und Bermenwegerhöhung) sowie Dammneu-bauten (Abschlussdamm Kläranlage, Leitdamm Nord, Leitdamm West, Schutzdamm um die Fischteiche). In diesem Planungsteil sind ebenfalls größere Erdbewegungen (Einlaufgraben) und kleinere Abtragsbereiche (Leinpfadsenke) enthalten. Teilweise sind die kleineren Ingenieurbauwerke, welche in den Dämmen und Wegen errichtet werden, ebenfalls diesem Los zugeordnet.
Die auszubauenden Dämme sind im Rahmen der Entwurfsplanung auf die maximalen Wassermengen untersucht und bemessen worden. Der Nachweis erfolgte u.a. gem. DIN19700 inkl. Erdbebenbeanspruchung.
Grundlage für alle Planungen ist die Planfeststellung. Die zugehörigen Planunterlagen sind unter folgender Website abrufbar:
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden Bereichen:
1. Ausführungsplanung bis Bauüberwachung Dammsanierung
Anteil an Gesamtwertung: 35 %,
2. Ausführungsplanung bis Bauüberwachung von Dammneubauten
Anteil an Gesamtwertung: 35 %,
3. Erdstatische Nachweise von Dammbauwerken
Anteil an Gesamtwertung 30 %,
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 10 Jahren
Bei noch laufenden Projekten müssen alle Dämme und Deiche errichtet sein.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen.
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-) Leistung vorgesehen sind.
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen z. B. 0 und 5, bei Ja/Nein-Fragen mit 0 oder 1 und bei Bewertung der Planungsleistungen nach HOAI entsprechend den Teilleistungen bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
Bei Fragen mit 5 Punkten:
— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt, entspricht den Anforderungen aus dem ausgeschriebenen Projekt,
— 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich gut erfüllt,
— 1 Punkt: Kriterium erfüllt,
— 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium.
Bei Ja/Nein-Fragen:
— 1 Punkt: Kriterium erfüllt,
— 0 Punkte Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium.
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüfbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Dabei wird ein Mindestkriterium eingeführt, dass ein Bewerber mindestens 30 Punkt erreichen muss, ansonsten wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Zunächst werden die Leistungen bis zur Leistungsphase 7 – Mitwirkung an der Vergabe – beauftragt. Mit Eintritt in die Bauphase sollen die weiteren Leistungsphasen 8-9 sowie die örtliche Bauüberwachung beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Angabe über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt.
Die Person (die Personen) welche den Antrag / die Erklärungen abgibt muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung abzugeben (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
(Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis H sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Der AN muss über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden haben.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten.
H) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, nachdem die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen wird.
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 3,0 Mio. EUR bei Personenschäden / 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Jahre mindestens: 5 (Vollzeit-) Beschäftigte.
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach- / Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis C sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
C) Nachweis der fachlichen Eignung über die fachliche Bewertung.
Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen:
A1) 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Planung von Erd- und Dammbauwerken,
A2) 1 Fachkraft mit dem Schwerpunkt Erdstatische Nachweise,
A3) 1 Fachkraft mit dem Schwerpunkt BOL / Bauüberwachung,
Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams.
Zu C) Nachweis von erbrachten Leistungen in den letzten 10 Jahren in der fachlichen Wertung. Dazu müssen mindestens 30 von 100 möglichen Punkten erreicht werden (Mindestkriterium).
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden,
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2018),
C) Zusätzliche Vertragsbedingungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – ZVB (Boorberg Verlag 03/2018),
D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen und zentral beantwortet. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet. Die Fragen werden mit den zugehörigen Antworten (anonym) über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt. Interessenten / Bieter haben sich selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments „Fragen und Antworten“ zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag, 11.6.2021-12.00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 16.6.2021 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
C) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und dieses mit den notwendigen Anlagen einzureichen. Darin werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
D) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt.
E) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge / Angebote ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
F) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
G) Die Antragsunterlagen / Angebote sind digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen.
H) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
I) Folgende Büros waren an der bisherigen Planung hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung beteiligt.
I1) Unger Ingenieure, Freiburg / BGS Bernhard Schmitt, Heppenheim:
Schutz der Ortslagen / Binnenschutz (Landwirtschaft). Insbesondere die Grundwasserhaltungen + Pumpwerke als Strom-Hauptverbraucher wurden durch das genannte Büro vordimensioniert.
I2) Wald+Corbe, Hügelsheim: Hydraulische Untersuchungen im Rückhalteraum und dessen Ausbau.
I3) Ingenieurbüro Queißer Gschandtl, Karlsruhe: Planung Dammsanierung Hochwasserdamm.
I4) Ingenieurbüro Geotechnik, Kirchzarten:
Geotechnische Beratung zu diversen Themen.
I5) Björnsen Ingenieure: Hydraulische Untersuchungen zur Binnenentwässerung
Die von diesen Büros erarbeiteten Unterlagen sind im Ergebnis die Unterlagen zur Planfeststellung. Sie werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Damit wird der Wissensvorsprung dieser Büros ausgeglichen. Sie werden daher nicht vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sind aber auch nicht für das Verhandlungsverfahren vorausgewählt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus:
„Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.2.2020:
„... 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
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Fax: [removed]
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