Stadt Reutlingen – Generalsanierung Rathaus | Planerauswahlverfahren Objektplanung und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2021-0047
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reutlingen.de/willkommen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Reutlingen – Generalsanierung Rathaus | Planerauswahlverfahren Objektplanung und Innenräume
Stadt Reutlingen – Generalsanierung Rathaus | Planerauswahlverfahren Objektplanung und Innenräume.
Reutlingen
Ausgeschrieben werden Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1-9). Die Leistungen
Werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit ersten Ideenansätzen (inhaltliche Aufgabenstellung)
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Die Anrechenbaren Herstellkosten betragen rund 45 bis 55 Mio. EUR netto.
Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1 der Bekanntmachung
Das Rathaus Reutlingen, bestehend aus einem Gebäudeensemble Marktplatz 21, Marktplatz 22 und Oskar-Kalbfell-Platz 21 mit unterschiedlichen Nutzungsbereichen der Verwaltung, sowie der Tiefgarage, bedarf nach einer Nutzungsdauer von mehr als 50 Jahren einer umfassenden Sanierung. Das Rathaus mit Ratssaal und Verwaltungsbauten dient nach wie vor als zentraler Ort für die Öffentlichkeit und das politische Leben in Reutlingen. Das Rathausensemble wurde 2013 unter Denkmalschutz gestellt. Aufgrund der überschaubaren Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte stellt das Rathausensemble ungeachtet der abgängigen Haustechnik ein gut erhaltenes Baudenkmal dar. Die anstehende Sanierung der in die Jahre gekommenen Gebäude stellt umfangreiche Anforderungen an die Anpassung der Baukonstruktion hinsichtlich des Brandschutzes, der Schadstoffentsorgung, der Betonsanierung, der energetischen Verbesserung und nicht zuletzt der neuen Nutzungsbedürfnisse. Die Stadt Reutlingen beabsichtigt, das Rathaus energetisch, technisch sowie baulich unter Denkmalschutz zu sanieren.
Geplante Maßnahmen sind beispielhaft nachfolgend aufgelistet:
— Realisierung einer modernen Verwaltung,
— Brandschutztechnische Ertüchtigung,
— Sanierung der Fassaden und Fenster, Sonnenschutz und Innenraumgestaltung unter Denkmalschutzgesichtspunkten,
— Energetische Sanierung,
— Betonsanierung,
— Verbesserung Schallschutz,
— Realisierung Barrierefreiheit, u.a. Verbindung zwischen Bauteilen,
— Schadstoffsanierung (Formaldehyd, Asbest, KMF, PCB, etc.),
— Erdbebensicherheit und Hochwasserschutz/Schutz vor Oberflächenwasser.
Die Umsetzung der Maßnahme soll Bauabschnittsweise in 3 Abschnitten erfolgen. Die Gebäudeteile werden jeweils für die Sanierung leergezogen.
Geplant ist die Leistungsphasen 1 bis 4 für alle Gebäude/Bauabschnitte zu Beginn zusammengefasst zu planen und ab der LPH 5 zunächst den 1. Bauabschnitt (Bauteil B) zu realisieren.
Es wurden bereits umfangreiche Untersuchungen des Gebäudebestands, sowie der funktionalen Bedürfnisse, Ziele und Gegebenheiten durchgeführt.
Im Zuge der Generalsanierung ist die – wegen Schadstoffbelastung auszutauschende – Innenarchitektur unter Gesichtspunkten des Denkmalschutzes zu planen und zu realisieren. Die Schrankzonen, welche die Büroräume von den Flurbereichen abtrennen, sowie die Holzdeckenelemente in den Büros sind die zentrale architektonische Substanz im Innern der Gebäude und daher für die Einstufung als Kulturdenkmal von großer Bedeutung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist gem. §§ 44 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV,
— Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten und Innenarchitekten vorliegt gem. § 75 Abs. 1 VgV.
Durschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Absatz 1 bis 5 VgV: Mindestpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto p. a., Höchstpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto p. a.
Eigenerklärung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2,5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2,5 Mio. EUR.
— Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Mindestpunktzahl ab 6 Personen, Höchstpunktzahl ab 14 Personen),
— Vorlage Referenzliste Objektplanung (2 Referenzen) der geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1:
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI Abs. 1, LPH 2 bis 8,
— Projektfertigstellung in den letzten 15 Jahre,
Vorgelegte Referenzen, die die oben genannten Mindestkriterien nicht erfüllen, werden nicht gewertet.
Weitere Anforderungen Referenzprojekt 1:
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KGR 300 + 400 nach DIN 276 gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe der anrechenbaren Herstellkosten von 5 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 15 Mio. EUR netto),
— Zusatzpunkt: Denkmalschutzanforderungen, Baujahr nach 1940,
— Zusatzpunkt: Denkmalschutzanforderungen,
— Zusatzpunkt: Öffentliche Verwaltung,
— Zusatzpunkt: Sanierung.
Weitere Anforderungen Referenzprojekt 2:
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KGR 300 + 400 nach DIN 276 gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe der anrechenbaren Herstellkosten von 5 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 10 Mio. EUR netto),
— Zusatzpunkt: Denkmalschutzanforderungen, Baujahr nach 1940,
— Zusatzpunkt: Denkmalschutzanforderungen,
— Zusatzpunkt: Öffentliche Verwaltung,
— Zusatzpunkt: Sanierung,
— Vorlage Referenzprojekt Innenräume (1 Referenz) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1:
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI Abs.2, LPH 1 bis 3,
— Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahre,
Vorgelegte Referenzen, die die oben genannten Mindestkriterien nicht erfüllen, werden nicht gewertet.
Weitere Anforderungen:
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KGR 300 + 400 nach DIN 276 gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe der anrechenbaren Herstellkosten von 0,5 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 2,5 Mio. EUR netto),
— Zusatzpunkt: Denkmalschutzanforderungen,
— Zusatzpunkt: Öffentliche Verwaltung,
— Zusatzpunkt: Sanierung,
— Zusatzpunkt: Auszeichnung/Preis für Gestaltung (künstlerischen,sozialen, kulturellen Aspekt), keine Wettbewerbe.
Hinweis: Gemäß § 75 VgV Abs. 6: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichung „Architekt bzw. Innenarchitekt“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. „Ausschlusskriterien“:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB – Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
— Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 2,5 Mio. EUR, sonstige Schäden 2,5 Mio. EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
II. „Fehlende Unterlagen“:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
III. „Bieterplattform“:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung (Link siehe unter I.3 der Bekanntmachung).
IV. „Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe“:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/
Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).