Weiterentwicklung von LUBW-Anwendungen, insbesondere des Fachinformationssystems Gewässerqualität (FisGeQua)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung von LUBW-Anwendungen, insbesondere des Fachinformationssystems Gewässerqualität (FisGeQua)
Weiterentwicklung von LUBW-Anwendungen, insbesondere des Fachinformationssystems Gewässerqualität (FisGeQua).
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Das Fachinformationssystems Gewässerqualität (FisGeQua) wird bei der LUBW als flexibles Datenhaltungs- und Auswertewerkzeug für Gewässergütedaten von Fließgewässern und Seen eingesetzt. Es umfasst alle relevanten Messnetze, Messstellendaten, physikalisch-chemischen, chemischen und biologischen Messwertdaten. Zur Erfüllung neuer Anforderungen seitens der Nutzer, zur Integration neuer Vorgaben hinsichtlich der Bewertung und zur Verbesserung der bestehenden Anwendung ist die FisGeQua kontinuierlich weiter zu entwickeln.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Weiterentwicklung einer Softwareanwendung, die vom Auftragnehmer entwickelt wurde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Fraunhofer-Gesellschaft – Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YYRZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.