Beschaffung eines Geräteträgers mit Abrollkipper und Anbaugeräten für den Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 771.41/0005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchzarten
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79199
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Geräteträgers mit Abrollkipper und Anbaugeräten für den Winterdienst
Bau und Lieferung eines Geräteträgers mit Abrollkipper und Anbaugeräten, Abt. Bauhof.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Kirchzarten schreibt mit diesen Unterlagen die Beschaffung eines Geräteträgers (Gewichtsvariante ca. 9,5 t) mit Abrollkipper und Anbaugeräten (Salzstreuer, Pritsche, Gesteinsmulde, Schneepflug, Aufsatzstreuer etc.) für den Winterdienst aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften vorzulegen.
Der Geräteträger ist spätestens 8 Monate nach Auftragserteilung an den Auftraggeber zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.