Monitore für die Justiz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitore für die Justiz
Auftragsgegenstand war die Beschaffung von Monitoren für den Hardware Refresh der Justiz.
Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg Baden-Württemberg Die Monitore müssen an folgenden Ort geliefert werden:
Datagroup Stuttgart GmbH, Daimlerstr. 6, K.-H. Roos, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Auftragsgegenstand waren 13 000 Monitore.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gemäß §14 Abs. 4 Nr. 3 VgV ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb möglich, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Dabei dürfen die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein.
Die Dringlichkeit ist vorliegend aufgrund des Lieferengpasses der Rahmenvertragshalter über die Beschaffung von Monitoren entstanden. Der ursprünglich geplante Hardware-Refresh hat eine fristgerechte Lieferung der Monitore berücksichtigt. Die Mitteilung des Lieferengpasses waren nicht absehbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYYMT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird auf die Frist von 30 Kalendertagen verwiesen.