Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur (FTTB) für „Weiße Flecken“ in Lorch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lorch
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7172 / 1801-36
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-lorch.de
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.architekt-brenner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur (FTTB) für „Weiße Flecken“ in Lorch
Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) zur Erschließung unterversorgter Gebiete (Weiße Flecken) sowie einer Schule in der Stadt Lorch, Leistungsphasen 4-9 einschließlich weiterer Leistungen. Das Projekt wird aus Bundes- und Landesmitteln (BW) gefördert.
Überschlägige Mengenangaben der zu planenden Baumaßnahme gemäß Grobplanung:
— Trasse mit befestigter Oberfläche ca. 10 600 m,
— Trasse mit unbefestigter Oberfläche ca. 12 500 m,
— LWL-Kabeleinzug ca. 700 m,
— Technikgebäude PoP/MfG ca. 3 Stück,
— Hausanschlüsse ca. 238 Stück,
— Vorstreckungen ca. 210 Stück.
Stadt Lorch
Die Stadt Lorch beabsichtigt die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) zur Beseitigung noch vorhandener „weißer Flecken“ sowie zur Versorgung einer Schule. Die Stadt Lorch liegt im oberen Remstal im Ostalbkreis (Baden-Württemberg) und zählt ca. 11 000 Einwohner. Sie gehört zur Region Ostwürttemberg und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart.
Hierzu wurde ein Förderantrag für den Ausbau der weißen Flecken und zur Anbindung einer Schule gestellt und bewilligt. Auch wurde schon ein Antrag auf Kofinanzierung beim Land gestellt und bewilligt (siehe Anlagen).
Die Stadt Lorch ist Mitglied der Komm.Pakt.Net (Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Straße 40, 89073 Ulm).
Als Netzbetreiber steht die NetCom BW GmbH, 73479 Ellwangen, Unterer Brühl 2, fest.
Die Stadt Lorch hat bereits eine entsprechende Masterplanung des NGA-Netzes erstellen lassen (Firma TKI). Diese stellt die Grundlage für weitere Planungsphasen dar.
Ebenso hat die Stadt Lorch bereits eine Markterkundung für das Ausbaugebiet erstellen lassen. Die Markterkundung stammt vom 8.1.2020.
Die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung wurden bereits vom Planungsbüro RBS Wave GmbH (Mittlerer Pfad 2-4, 70499 Stuttgart-Weilimdorf) erbracht und bilden die Grundlage der im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen zu vergebenden Leistungen. Die erstellten Planungsunterlagen liegen in Auszügen den Anlagen zur Ausschreibung bei. Eine vollständige Bereitstellung der erstellten Planunterlagen erfolgt mit der Aufforderung zur Einreichung des Erstangebotes bzw. bei Beauftragung.
Das Projekt gemäß der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) gefördert werden.
Weiterhin soll ein Objekt nach dem Sonderaufruf für Schulen und Krankenhäuser gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) oder eine der vorgenannten Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften ändernde, ersetzende oder ergänzende Regelung gefördert werden.
Ziel des Ausbauvorhabens ist die Sicherstellung einer homogenen, zukunftsgerichteten und bedarfsgerechten glasfaserbasierten Breitbandversorgung in den „weißen Flecken“, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Schulen und Krankenhäusern. Da sich die Stadt Lorch für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTx- Breitbandinfrastrukturen aufgebaut, die in dessen Eigentum verbleiben sollen.
Die Planungs- und Ingenieurleistungen umfassen etwa folgenden Umfang:
— Trasse mit befestigter Oberfläche ca. 10 600 m,
— Trasse mit unbefestigter Oberfläche ca. 12 500 m,
— LWL-Kabeleinzug ca. 700 m,
— Technikgebäude PoP/MfG ca. 3 Stück,
— Hausanschlüsse ca. 238 Stück,
— Vorstreckungen ca. 210 Stück.
Die Kostenberechnung vom 9.4.2021 weist Herstellungskosten von netto [Betrag gelöscht] EUR aus.
Dabei sind ist folgende Terminplanung zu berücksichtigen:
— Beauftragung der Planungs- und Ingenieurleistungen: August 2021,
— Aufforderung zur Abgabe von endgültigen Angeboten für Bauleistungen: Dezember 2021/Januar 2022,
— Spatenstich nach dem derzeitigen Zuwendungsbescheid 3.2.2022,
— Abschluss inkl. Dokumentation 30.11.2023.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise und bei nicht vorliegen von vergaberechtliche Ausschlussgründen gemäß Ziffer III 1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien.
Bewerber, welche die geforderten Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur diejenigen zum weiteren Verfahren zugelassen, die die höchste Punktezahl gemäß Bewertungsmatrix aufweisen. Dabei erfolgt die Punktevergabe wie folgt (vollständige Bewertungsmatrix siehe Anlagen):
— Umsatz: 5 Punkte,
— Personalbestand: 5 Punkte,
— Referenzen: 90 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Auftragnehmers und Projektleiters, die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. oder vergleichbarer Bachelor bzw. Master zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV). (Arbeitsgemeinschaften sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Im Falle der beabsichtigen Vergabe von Unteraufträgen durch den Auftragnehmer muss der Unterauftragnehmer ebenfalls teilnahmeberechtigt sein.).
2. Nachweis über eine gültige Eintragung in das Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 1 Jahr), gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L94/65).
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
4. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
5. Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (sofern beabsichtigt), aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ein von dieser bevollmächtigter Vertreter ergeben.
6. Eigenerklärung zur Eignungsleihe gemäß §47 VgV (ggf. einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß §50 VgV.
7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
8. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
9. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
10. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
1. Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers oder der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV), nachgewiesen mittels entsprechender Jahresabschlüsse oder in Form eines Nachweises durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.
Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Jahresumsatz (netto)in den letzten 3 Geschäftsjahren von mindestens [Betrag gelöscht] EUR/a erzielt.
Bei Bietergemeinschaften darf der Umsatz aller Mitglieder addiert werden.
Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer.
2. Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Kalenderjahre (2018,2019,2020) in Vollzeitäquivalenten, also nur Beschäftigte die Planungsleistungen im vergleichbaren Bereich erbringen (ohne Verwaltung, Sekretariat, Geschäftsführung), aufgeteilt nach den Berufsgruppen (Planungsleitung, Ingenieur, Techniker, sonstige operative Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das beigefügte Formblatt zur Bewerbung zu verwenden. Für das Erreichen der maximale Punktzahl sind mindestens 8 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt der Bezugsjahre erforderlich.
3. Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung.
Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens zweifache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Werden die Mindesthöhen derzeit unterschritten oder liegt keine entsprechende Versicherung vor, steht es dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft frei, den Nachweis durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung und Nachweis einer Bestätigung des Versicherers zu erbringen, die bestätigen, dass im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird, die die obigen Mindestvorgaben zu den Deckungssummen und deren Maximierung erfüllt.
1. Eigenerklärung Firmenprofil.
Darlegen der Tätigkeitsschwerpunkte des Unternehmens, sowie Angaben zur Leistungsfähigkeit und technischen Ausstattung.
2. Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV.
Anhand einer Referenzliste, in welcher die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, dargelegt sind, wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Höhe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber der Dienstleitung (inkl. Anlage öffentlich oder privat) zu nennen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
3. Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren vom 1.1.2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers von Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung von passiven Netzwerkinfrastrukturen einschl. Netzdokumentation hervorgehen. Referenzprojekte, die vor dem 1.1.2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Punktzahl sind die folgenden Kriterien zu erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein vergleichbare Planungsaufgabe (NGA-Netz von passiver Netzinfrastruktur). Der durch den Bieter erbrachte Leistungsumfang ist mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang vergleichbar,
— Das Referenzprojekt ist von vergleichbarer Größenordnung (Herstellungskosten ≥ [Betrag gelöscht] EUR netto),
— Bei dem Referenzprojekt wurde die Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung erbracht,
— Bei dem Referenzprojekt wurden durch den Bieter die erforderliche Netzdokumentation vor dem Hintergrund einer vergleichbaren öffentlichen Förderkulisse erbracht (GIS-und Dokumentationsvorgaben von Bund.
Land BW, Komm.Pakt.Net und vgl.) – Das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Phase der örtlichen Bauausführung oder das Projekt ist abgeschlossen.
Die Wertung der Kriterien sind der Anlage Kriterienkatalog zum Teilnehmerwettbewerb zu entnehmen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn alle Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
4. Eigenerklärung über Name, Alter, Berufserfahrung, Qualifikation der Projektleiter / der Projektleiterin, des Stellvertreters / der Stellvertreterin sowie des Bauleiters / der Bauleiterin und des Stellvertretenden Bauleiters / Bauleiterin.
5. Der Auftraggeber behält sich die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte vor.
Projekt- und Bauleiter müssen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Weitere Bedingungen siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben der dort genannten Förderprogramme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Maßnahme (Ende).
Die Leistungen der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme sowie die Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) müssen bis zur genannten Frist vollumfänglich abgeschlossen sein.
Die Planer sind angehalten Teilabschnitte wo möglich bereits früher fertigzustellen und die entsprechende Dokumentation abzuschließen, mit dem Ziel, diese Teilbereiche vor Abschluss der Gesamtmaßnahme abzurechnen und die entsprechenden Zuschüsse abzurufen.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15