Neubau Atemschutzübungsanlage (Modul 1) in Rielasingen-Worblingen für den Landkreis Konstanz-Projektsteuerungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrakn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.vergabe-im-suedwesten.de/Veroeffentlichung/av146642-eu
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Atemschutzübungsanlage (Modul 1) in Rielasingen-Worblingen für den Landkreis Konstanz-Projektsteuerungsleistungen
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für das Bauvorhaben „Neubau Atemschutzübungsanlage (Modul 1) in Rielasingen-Worblingen“ für den Landkreis Konstanz. Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Projektstufen 1-5 (vgl. AHO, Heft Nr.9). Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist.
Max-Eyth Areal in Rielasingen-Worblingen
Auftragsgegenstand:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Projektsteuerung gemäß §2 AHO Heft Nr.9 (Projektstufen 1-5, Handlungsbereiche A-E) zur Umsetzung des Bauvorhabens „Neubau Atemschutzübungsanlage in Riealsingen-Worblingen“ des Landkreis Konstanz. Es ist eine stufenweise Beauftragung (Projektstufen 1-5) vorgesehen. Zunächst sollen die Handlungsbereiche A-E der Projektstufen 1-2 beauftragt werden. Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Module 2 (Servicezentrum Kreis) und 3 (Halle Katastrophenschutz) sollen optional, vorbehaltlich der entsprechenden politischen Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt werden. Hinsichtlich der konkreten Maßnahmenumfängen (Raumprogramme und geschätzten Grobkosten) der beiden optional zu beauftragenden Module wird auf die Machbarkeitsstudie, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist, verwiesen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Bauvorhaben:
Das Landratsamt Konstanz plant den Neubau einer Atemschutzübungsanlage (ASÜ) auf einer Fläche von ca. 6 000 m2 am Standort Max-Eyth-Areal in Rielasingen-Worblingen.
Die ASÜ ist das erste von 3 Modulen eines Feuerwehrservicezentrums, welches vorbehaltlich der politischen Entscheidungen in den nächsten Jahren entstehen soll.
Für die ASÜ liegt ein Konzept in Form einer Machbarkeitsstudie vor, welches zum einen den Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger (Ausbildung) und zum anderen die vorgeschriebenen jährlichen Fortbildungen (Streckendurchgänge) inklusive theoretischer Unterweisung beinhaltet.
Die in der Machbarkeitsstudie dargestellte Anlage (ASÜ mit Brandsimulationsanlage) dient demzufolge der Aus- und Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern und entspricht dem Stand der Technik. Die Atemschutzübungsanlage mit Brandsimulationsanlage beinhaltet folgende Komponenten:
— Vorbereitungsraum mit Kameraüberwachung,
— Konditionsraum mit Kameraüberwachung,
— Übungsraum mit Vernebelungsmöglichkeit, Entrauchung und Kameraüberwachung,
— Zielraum mit Vernebelungsmöglichkeit, Entrauchung und Kameraüberwachung,
— Leitstand (mit Erste-Hilfe-Raum),
— Schleusen/Schwarz-Weiß-Bereich,
— Brandhaus (Heißausbildung),
— Unterstand für Vor-/Nachbereitung der Übungen,
— Übungswand,
— Druckerhöhungsanlage für Löschwasser,
— Umkleideraum,
— Sanitärräume (inkl. Duschen),
— Schulungsraum.
Eigenbedarfswerkstatt für Atemschutzgeräte (Hinweis: Die Atemschutzgeräte für die Nutzer sollen in der ASÜ vorgehalten werden.)
— Lagerräume,
— Aufenthaltsraum mit Teeküche,
— Heizungs-/Technikräume.
Die Gesamtkosten der ASÜ (= Modul 1) werden aktuell auf ca. 6,9 Mio. EUR brutto (KG 300-700) geschätzt.
In diesem Kosten sind keine Ansätze für die öffentliche Erschließung, Altlasten sowie die voraussichtlich erforderliche besondere Gründung enthalten.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
— Leistungsbeginn: sofort nach Beauftragung, voraussichtlich Ende November / Anfang Dezember 2021,
— Fertigstellung Gesamtbauvorhaben: Ende 2024.
Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind in den Anlagen, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, zu entnehmen.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrags ist bezogen auf die optional zu vergebenden Module 2 und 3 möglich.
Die vorstehenden Eignungsnachweise werden wie folgt im Rahmen der Bieterauswahl berücksichtigt:
— Jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl 20 %,
— durchschnittlicher Jahresumsatz 20 %,
— Referenzen 60 % (je geforderter Referenz 20 %).
1. Angabe der durchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018-2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Architekten/ Ingenieure, sonst. Mitarbeiter, freie Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 20 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich über 25 Gesamtmitarbeiter: 5 Punkte,
— durchschnittlich zwischen 20 bis 25 Gesamtmitarbeiter: 4 Punkte,
— durchschnittlich zwischen 15 bis 20 Gesamtmitarbeiter: 3 Punkte,
— durchschnittlich zwischen 10 bis 15 Gesamtmitarbeiter: 2 Punkte,
— durchschnittlich zwischen 5 bis 10 Gesamtmitarbeiter: 1 Punkt,
— durchschnittlich unter 5 Gesamtmitarbeiter: 0 Punkte.
2. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018-2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 20 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlicher Gesamtumsatz über 7,5 Mio EUR/a: 5 Punkte,
— durchschnittlicher Gesamtumsatz von 6 Mio EUR/a bis 7,5 Mio EUR/a: 4 Punkte,
— durchschnittlicher Gesamtumsatz von 4,5 Mio EUR/a bis 6 Mio EUR/a: 3 Punkte,
— durchschnittlicher Gesamtumsatz von 3 Mio EUR/a bis 4,5 Mio EUR/a: 2 Punkte,
— durchschnittlicher Gesamtumsatz von 1,5 Mio EUR/a bis 3 Mio EUR/a: 1 Punkt,
— durchschnittlicher Gesamtumsatz únter 1,5 Mio EUR/a: 0 Punkte.
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren von 1.1.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 60 % (je geforderter Referenz 20 %)
Referenzprojekte die vor dem 1.1.2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Referenzen (Mindestreferenzen) werden wie folgt bewertet:
(1) Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 12 Mio. EUR netto: 5 Punkte,
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 10 Mio. EUR netto bis 12 Mio. EUR netto: 4 Punkte,
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 8 Mio. EUR netto bis 10 Mio. EUR netto: 3 Punkte,
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 6 Mio. EUR netto bis 8 Mio. EUR netto: 2 Punkte,
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 4 Mio. EUR netto bis 6 Mio. EUR netto: 1 Punkt,
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) bis 4 Mio. EUR netto: 0 Punkte.
(2) Kriterium „Zeitpunkt der Abnahme/Inbetriebnahme“
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2020: 5 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2019: 4 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2018: 3 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2017: 2 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2016: 1 Punkt,
— Abnahme/Inbetriebnahme vor dem 1.1.2016: 0 Punkte.
(3) Kriterium „Handlungsbereiche nach AHO“
— Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte,
— Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte,
— Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte,
— Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte,
— Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt.
(4) Bei einem der Referenzprojekte handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde (max. 5 Punkte).
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Folgende optionale Beauftragungen sind vorgesehen:
— --Stufenweise Beauftragung.
1. Die besonderen Leistungen gem. Vertragsentwurf sollen optional abgerufen werden.
2. Des Weiteren ist eine optionale Beauftragung der Module 2 (Servicezentrum Kreis) und 3 (Halle Katastrophenschutz) vorgesehen, die vorbehaltlich der entsprechenden politischen Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.
Hinsichtlich der konkreten Maßnahmenumfänge (Raumprogramme und geschätzte Grobkosten) der beiden optional zu beauftragenden Module wird auf die Machbarkeitsstudie, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist, verwiesen.
Die Planungsleistungen werden jeweils stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen, Gesamtbeauftragung bzw. der optionalen zusätzlichen Module 2 und 3 besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen, sowie die Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 124 GWB nicht vorliegen,
(3) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG.,
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens und Jahresumsatz mit Leistungen, die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind, in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung ist ein gemittelter Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektsteuerung für Neubau, Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Hochbauprojekten gem. Leistungsbild der AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto.
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden, sowie einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Sach- sowie Vermögensschäden oder der Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe der Herstellkosten (brutto), der Leistungszeitraum sowie des Auftraggebers zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Des Weiteren wird geprüft:
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Geschäftsführer/Partner, Architekten/Ingenieure, sonstiger Mitarbeiter und freien Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (2018, 2019, 2020).
(2) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Projektsteuerung bei vergleichbaren Leistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu (2):
Es sind folgende 3 Mindestreferenzen nachzuweisen:
(a) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung zur Realisierung eines Hochbauprojekts der Honorarzone III oder höher mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens 8 Mio. EUR netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten 5 Jahren (frühestens 1. Januar 2016) erfolgt sein.
(b) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung zur Realisierung eines Hochbauprojekts der Honorarzone III oder höher mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens 4 Mio. EUR netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten 5 Jahren (frühestens 1. Januar 2016) erfolgt sein.
(c) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung zur Realisierung eines Hochbauprojekts der Honorarzone III oder höher mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens 4 Mio. EUR netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten 5 Jahren (frühestens 1. Januar 2016) erfolgt sein.
Die Erklärung je Referenz muss folgende Angaben enthalten:
— Angaben zum Auftraggeber,
— Umfang der Leistungserbringung,
— Zeitraum der Leistungserbringung mit Datum der Inbetriebnahme und Abnahme,
— Herstellkosten in EUR brutto in den Kostengruppen 200 bis 700,
— Erbrachte Projektstufen nach AHO/DVP,
— Erbrachte Handlungsbereiche nach AHO/DVP,
— Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild,
— sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Projektsteuerungsleistungen, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Projektsteuerungsleistungen kurzfristig bestätigen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahensleitfaden. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor demZuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.