Vergabe von medizinischen Laborleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LSK2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crailsheim
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74564
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemmingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71282
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipro-medical.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von medizinischen Laborleistungen
Ausschreibung eines Vertrages zur Vergabe von medizinischen Laborleistungen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH (LSK) betreibt ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 185 Planbetten am Standort Crailsheim. Es werden jährlich ca. 10 500 stationäre und ca. 26 000 ambulante Patienten behandelt.
Das Klinikum Crailsheim verfügt über drei Abteilungen für Innere Medizin mit den Schwerpunkten Magen-Darm-Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Akutgeriatrie, eine Abteilung Chirurgie mit den Schwerpunkten Allgemein-, Visceral- und Gefäßchirurgie sowie Orthopädie- und Unfallchirurgie, eine Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Radiologie. Hals-Nasen-Ohren als Belegabteilung. Als Querschnittabteilung sind die Anästhesie und die Intensivmedizin an allen Fachgebieten des Krankenhauses beteiligt.
Die medizinischen Labor-Leistungen werden für die LSK derzeit, bis auf POCT- und PCR-Leistungen, von einem externen Labor-Dienstleister mit eigenen Labor-Geräten vorwiegend in den Laborräumen des LSK erbracht.
Die LSK beabsichtigt nunmehr, die medizinischen Labor-Leistungen neu zu vergeben. Die Routine- und Notfall-Labor-Leistungen (im 24/7-Betrieb) für die LSK müssen durch den späteren Auftragnehmer mit eigenen Geräten, eigenem Personal und eigener Labor-Ausstattung in den Räumen der LSK erbracht werden. Die mikrobiologischen Leistungen und die Spezial-Labor-Leistungen sollen weitestgehend in einem Labor des Auftragsnehmers erbracht werden. Zum Dienstleistungsumfang des Auftragnehmers gehören außer der Beratung in allen Labor-Fragen auch die Übernahme von hygieneärztlichen Aufgaben, die Teilnahme an der Labor- und Arzneimittel-Kommission sowie die Begleitung von Antibiotika-Visiten. Außerdem muss die Beschaffung, Lagerhaltung, Bereitstellung und Dokumentation der von LSK benötigten Blutprodukte und die damit in Zusammenhang stehende Funktion des Transfusionsbeauftragten vom Auftragnehmer übernommen werden.
Der Dienstleistungsvertrag wird über 48 Monate fest vereinbart. Vertragsbeginn soll ca. am 01. Januar 2022 sein. Optional kann die Laufzeit des Vertrages durch entsprechende Erklärungen des AG spätestens 12 Monate vor Vertragsende unter Beibehaltung der Vertragsbedingungen jeweils um 1 weiteres Jahr verlängert werden. Die Vertragslaufzeit wird auf 10 Jahre begrenzt.
Die zu vergebenden Leistungen und Voraussetzungen sind den, dieser Ausschreibung beigefügten Vergabeunterlagen, zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme:
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen. Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist durch die Vergabestelle nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, Originale der eingereichten Kopien sowie Erläuterungen und Konkretisierungen zu den eingereichten Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren führen!
Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe im Sinne § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden (§ 47 VgV). Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Arbeits- und Bietergemeinschaften:
Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht werden.
Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Eignungsprüfung geforderten Unterlagen, Nachweise und Informationen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizubringen sind!
2. Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb:
Einfache Kopien folgender Unterlagen:
a) Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
b) Eigenerklärung bzgl. §§ 123 – 125 GWB. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Geforderte Eignungsnachweise,(gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualitfikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.
1. Angaben zu den durch den Bewerber vermittelten Gesamt-Nettoumsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die auf Leistungen (medizinische Labor-Leistungen) entfallen, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind vgl. § 45 VgV..
2. Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags ist eine Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen folgender Sicherheiten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung abzugeben: Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
a) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
c) Sonstige Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Sollte die Beruf- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen zurzeit nicht erreichen, so ist der Bewerber verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen. Spätestens 14 Werktage nach der Auftragserteilung muss das Bestehen der geforderten Sicherheiten durch entsprechende Urkunden oder Bestätigungen nachgewiesen werden.
1. Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
2. Angabe der Anzahl der beschäftigten Labor-Fachärzte mit Angabe der Facharztausbildungen (z. B. Laboratoriums-Medizin, Hygiene, Mikrobiologie, Transfusionsmedizin, Med. Genetik, Virologe, Infektionsepidemiologie) sowie der sonstigen Mitarbeiter (MTLA etc.).
3. Nachweis der Akkreditierung der betreffenden Labore des Bewerbers (keine Eigenerklärung).
4. Leistungsspezifische Referenzliste mit mindestens 1 Referenz-Krankenhaus der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare medizinische Labor-Leistungen (ohne Mikrobiologie und ohne Spezial-Parameter) in vergleichbarem Umfang (mind. 35 Mio. GOÄ-Punkte jährlich) mit eigenem Personal und eigenen Geräten in den Räumen des Auftraggebers (Insourcing) im 24/7-Betrieb erbracht wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Name und Adresse der betreffenden Krankenhäuser mit Telefonnummer und Email-Adresse,
b) Angaben zur jeweiligen Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Netto-Umsatzvolumen),
c) Art- und Umfang der medizinischen Labor-Dienstleistungen des Bewerbers für das jeweilige Referenzhaus.
1. Nennung von mindestens 1 Referenz-Krankenhaus der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei dem in Art- und Umfang vergleichbare medizinische Labor-Leistungen (ohne Mikrobiologie und ohne Spezial-Parameter) in vergleichbarem Umfang (mindestens 35 Mio. GOÄ-Punkte jährlich) mit eigenem Personal und eigenen Geräten in den Räumen des Auftraggebers (Insourcing) im 24/7-Betrieb erbracht wurden.
Wichtiger Hinweis:
Es sind Eigenerklärungen ausreichend.
Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen weiterhin vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
Der Bewerber muss über die entsprechend qualifizierten Mitarbeiter und eine adäquate Labor-Ausstattung verfügen, um eine umfassend hochwertige Betreuung und Versorgung des Auftraggebers hinsichtlich aller für den Auftraggeber relevanten Labor-Dienstleistungen (incl. Hygiene- und Transfusions-Dienstleistungen) gewährleisten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse der Deutschen eVergabe einzureichen. Das Aktenzeichen LSK2 ist mit anzugeben.
2. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter III.1.1) genannten Formulare und die Ausschreibungsunterlagen digital abrufbar.
3. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, der Angebote und der Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer I.3)) abrufbar.
5. Enthalten die Bewerberinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberin auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.
Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:,,Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)