S21,PFA 1.1: Generalplanung, TEB-SW-2 02 23 20049
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21,PFA 1.1: Generalplanung, TEB-SW-2 02 23 20049
S21,PFA 1.1: Generalplanung, TEB-SW-2 02 23 20049
Stuttgart
S21,PFA 1.1: Generalplanung, TEB-SW-2 02 23 20049.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21,PFA 1.1: Generalplanung, TEB-SW-2 02 23 20049 NT 20.10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70180
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Die Maßnahme „Verlängerung Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz “ ist Teil des Gesamtprojektes Tiefbahnhof Stuttgart 21, ebenso wie die bereits nach Westen verlegte neue Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie. Im Zuge dieser Maßnahmen werden die Verkehrsanlagen der B14 in der Willy-Brandt-Str./Konrad-Adenauer-Str., der Knoten-Punkt GMP und die der Schillerstraße neu geordnet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70180
Land: Deutschland
20.10: Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die mit der Planungsänderung an der Ausführungsplanung gem. HOAI 2013 §§43 und 51 zum Tunnel- und Rampenbauwerk Nord der Verlängerung Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz infolge geändertem Bauablauf aus dem Nebenangebot 434 der Fa. Züblin zu tun haben. Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um Leistungen, die nicht in den beauftragten Leistungen enthalten sind.
Bei den o. g. Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, für die Planungsänderungen die freigegebene Ausführungsplanung erforderlich sind. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit, der vom ANBau zu erbringender Leistung besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung der o. g. Leistungen kommt demnach nur durch den ANBau in Betracht. Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN ist unwirtschaftlich und wäre folglich mit nicht zu vermeidenden Zusatzkosten und erheblichen Beeinträchtigungen der Verkehrsphasen sowie dem Bauablauf im gegenständlichen Bereich verbunden.