Vergabebekanntmachung: Radsatzpresse (RSP) für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in der Hauptwerkstatt Mannheim Referenznummer der Bekanntmachung: 045-20-E13
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabebekanntmachung: Radsatzpresse (RSP) für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in der Hauptwerkstatt Mannheim
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) ist ein Verkehrsunternehmen, das im Rhein-Neckar-Raum in den Großstädten Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen am Rhein den öffentlichen Personennahverkehr, sowie die fünf mit den meterspurigen Stadtbahnstrecken verbundenen Eisenbahnstrecken von Mannheim-Käfertal nach Heddesheim, von Mannheim-Käfertal nach Weinheim, von dort nach Heidelberg-Handschuhsheim und von Mannheim Kurpfalzbrücke nach Heidelberg (Oberrheinische Eisenbahn) sowie von Bad Dürkheim nach Ludwigshafen-Oggersheim (Rhein-Haardtbahn), betreibt.
Die Hauptwerkstatt der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH befindet sich in der Möhlstraße 27 in 68165 Mannheim.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH betreibt für die Montage und Demontage von Radnaben, Zahnrädern, Wellenbremsscheiben und Getriebeteilen an Trieb- und Laufradsätzen aller nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) und der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) betriebenen Schienenfahrzeuge in der Hauptwerkstatt eine hydraulische Radsatz-Montagepresse.
Durch den zunehmenden Verschleiß, der in die Jahre gekommenen Bestandsmaschine ist die erforderliche Verfügbarkeit nicht mehr ausreichend sichergestellt.
Weiter ist die Bestandsmaschine nicht für die Montage und Demontage von Fahrwerkskomponenten an Trieb- und Laufradsätzen des Fahrzeugtyps RNT2020 ausgelegt.
Um auch zukünftig für die wachsende Fahrzeugflotte der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH eine leistungsfähige und sichere Montage und Demontage von auf- und abzupressenden Radsatzkomponenten zu gewährleisten, soll unter Berücksichtigung von veränderten technischen Anforderungen die bestehende Radsatzpresse durch eine neue ersetzt werden.
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers
68165 Mannheim
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Probebetrieb und Endabnahme einer Radsatzpresse für die Montage und Demontage von Radnaben, Zahnrädern, Wellenbremsscheiben und Getriebeteilen an Trieb- und Laufradsätzen von Schienenfahrzeugen nach der Verordnung über den Bau und den Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) und der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).
Verlängerungsoptionen Wartung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Probebetrieb und Endabnahme einer hydraulischen Radsatz-Montagepresse für die Fahrwerksabteilung der Hauptwerkstatt der RNV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJRDP0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.