Landkreis Waldshut – Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell für den Neubau des Zentralklinikums Hochrhein Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/2398
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldshut-Tiengen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79761
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-waldshut.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Waldshut – Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell für den Neubau des Zentralklinikums Hochrhein
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell für den Neubau des Zentralklinikums Hochrhein.
Albbruck
Der Landkreis Waldshut beabsichtigt den Neubau des Zentralklinikums Hochrhein (nachfolgend KLHR) bis zum Jahr 2028. In seiner Eigenschaft als Zentralklinikum soll das KLHR rund 335 Planbetten plus 30 Betten für die ZfP mit entsprechender Aufstellreserve für weitere Leistungen ausweisen, die gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Sozialministerium am Standort etabliert werden sollen. Das Klinikum wird unter anderem über Fachabteilungen für Innere Medizin, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Geriatrie, Radiologie und Anästhesie, Intensivmedizin sowie eine Krankenpflegeschule verfügen.
Das Grundstück liegt im Süden von Albbruck zwischen der B34 und dem Verlauf des Rheins. Die Fläche ist aktuell unbebaut. Aus der Nutzflächenanalyse wird eine Nutzfläche von 20 989 m2 abgeleitet, zuzüglich der Nutzflächen für das Luftrettungszentrum, das MVZ, die Apotheke und das ambulante OP-Zentrum, die derzeit in der BO-Planung verifiziert und fortgeschrieben werden. Die Grundstücksfläche beträgt rund 93 136 m2.
Sowohl die Sicherstellung der Kosten- als auch der Terminsicherheit sowie der in der funktionalen Leistungsbeschreibung dargestellten Qualitäten sind ein überragend wichtiges Anliegen des Auftraggebers bei der Realisierung des Projekts. Einer optimierten Umsetzung des Raumprogramms sieht der Auftraggeber positiv entgegen.
Vor diesem Hintergrund will der Auftraggeber im partnerschaftlichen Dialog die termin- und budgetgerechte Errichtung des neuen Klinikums im Wege eines sog. „Partnering-Modells“ sicherstellen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Beauftragung der Planung und die anschließende schlüsselfertige Errichtung des Neubaus des Zentralklinikums Hochrhein (KLHR) durch einen Generalübernehmer auf Grundlage eines Raumprogramms sowie einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Partnering-Modell.
Die vergabegegenständlichen Leistungen der Pre-Construction-Phase (Planungsphase) sind voraussichtlich ab Dezember 2022 zu erbringen.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, ein Informationskolloquium durchzuführen. Interessierten Unternehmen soll hierbei die Möglichkeit eröffnet werden, Fragen zum Projekt bzw. dem Verfahren stellen zu können. Die bewerberspezifischen Kolloquien sollen in der KW 25/2021 durchgeführt werden.
Interessierte Unternehmen wenden sich bitte bis spätestens 13. Juni 2021 an die nachfolgende Adresse um ihr Interesse an einem Bewerberkolloquium zu bekunden und eine Einladung zu erhalten.
Bitte richten Sie Ihre Anmeldung zum Bewerberkolloquium ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
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Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet sind, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Dabei sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
(1) Vorlage von mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Gesundheitsbauten/Klinikgebäude“ oder vergleichbar komplexer Gebäude mit einem Auftragsvolumen von mindestens 40 Mio. EUR netto (KG 300-500 nach DIN 276). Die Inbetriebnahme (LPH 8) des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
(2) Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Planungsleistungen von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI Honorarzone 3 bis 4 Mitte für Objektplanung im Bereich „Krankenhaus- und Klinikgebäude“ mit anrechenbaren Kosten (KG 300 und 500 – nach DIN 276) von mindestens 60 Mio. EUR netto. Die Inbetriebnahme (LPH 8) des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
(3) Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E) von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI im Bereich „Krankenhaus/Klinikgebäude“ mit anrechenbaren Kosten (KG 400 nach DIN 276) von mindestens 30 Mio. EUR netto. Die Inbetriebnahme (LPH 8) des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
Schließlich wird (3.) für den Fall, dass sich mehr als vier grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird je Bewerber lediglich die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche „Eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Gesundheitswesen/Klinikgebäude“, Planungsleistungen für Objektplanung im Bereich „Krankenhaus- und Klinikgebäude“ und Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E) im Bereich „Krankenhaus/Klinikgebäude“ herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Investitionsvolumen Referenz „Eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Gesundheitswesen/Klinikgebäude“ oder vergleichbar komplexe Gebäude
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Investitionsvolumen netto (KG 300-500 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
40 Mio. EUR – 50 Mio. EUR: 1 Punkt
> 50 Mio. EUR – 70 Mio. EUR: 2 Punkte
> 70 Mio. EUR: 3 Punkte
b) Aktualität Referenz „Eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Gesundheitswesen/Klinikgebäude“ oder vergleichbar komplexe Gebäude
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Inbetriebnahme (LPH 8) nach folgender Maßgabe:
Vor 2015: 1 Punkt
Zwischen 1.1.2015 und 31.12.2017: 2 Punkte
Nach 31.12.2017: 3 Punkte
c) Investitionsvolumen Referenz „Planungsleistungen von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI Honorarzone 3 bis 4 Mitte für Objektplanung im Bereich „Krankenhaus- und Klinikgebäude“.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Investitionsvolumen netto (KG 300-500 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
60 Mio. EUR – 70 Mio. EUR: 1 Punkt
> 70 Mio. EUR – 80 Mio. EUR: 2 Punkte
> 80 Mio. EUR: 3 Punkte
d) Investitionsvolumen Referenz „Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E) von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI im Bereich „Krankenhaus/Klinikgebäude“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Investitionsvolumen netto (KG 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
30 Mio. EUR – 40 Mio. EUR: 1 Punkt
> 40 Mio. EUR – 60 Mio. EUR: 2 Punkte
> 60 Mio. EUR: 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Wir erklären, dass unser Unternehmen in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Auf Verlangen der Vergabestelle legen wir einen Nachweis über die Eintragung unseres Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister vor.
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 10,0 Mio. EUR.
Wir erklären, dass unser Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens
10,0 Mio. EUR abgeschlossen hat bzw. im Auftragsfall einen Versicherungsschutz in der geforderter Höhe abschließen wird.
Hinweis: Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im Auftragsfall mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach „Planungsleistungen Gebäude und Innenräume“ und „Schlüsselfertiger Bau“.
(1) Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen zu „Bauleistungen im Bereich „Gesundheits- und Klinikbauten“, „Planungsleistungen im Bereich „Krankenhaus- und Klinikgebäude“ in den Leistungsphasen 3-5“ sowie „Planungsleistungen im Bereich „TGA-Hochbau7 in den Leistungsphasen 3- 5“.
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Für jede Referenz sind unter Verwendung der nachfolgenden Formblätter (als Anlagen C und D) folgende Angaben einzureichen:
— Bezeichnung Referenzprojekt,
— Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Kurze Beschreibung,
— Angaben über erbrachte Leistungen,
— Gesamtprojektvolumen,
— Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung,
— ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern.
Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen je Mindestreferenz ist nicht gewünscht.
(1) Vorlage von mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Gesundheitsbauten/Klinikgebäude“ oder vergleichbar komplexer Gebäude mit einem Auftragsvolumen von mindestens 40 Mio. EUR netto (KG 300 ? 500 nach DIN 276). Die Inbetriebnahme (LPH 8) des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
(2) Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Planungsleistungen von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI Honorarzone 3 bis 4 Mitte für Objektplanung im Bereich „Krankenhaus- und Klinikgebäude“ mit anrechenbaren Kosten (KG 300 und 500 nach DIN 276) von mindestens 60 Mio. EUR netto. Die Inbetriebnahme (LPH 8) des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
(3) Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E) von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI im Bereich „Krankenhaus/Klinikgebäude“ mit anrechenbaren Kosten (KG 400 nach DIN 276) von mindestens 30 Mio. EUR netto. Die Inbetriebnahme (LPH 8) des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRDG6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de