Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen
Unter Federführung des Südwestrundfunk (SWR) wird mit der EU-Ausschreibung das Ziel verfolgt, eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung (Kauf) von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahr-zeugen zu schließen. Aus dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Anstalten und Einrichtungen bezugsberechtigt:
— ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
— ARTE Deutschland,
— Bayerischer Rundfunk (BR),
— Deutsche Welle (DW),
— Deutschlandradio (DR),
— Hessischer Rundfunk (HR),
— Mitteldeutscher Rundfunk (MDR),
— Norddeutscher Rundfunk (NDR),
— Radio Bremen (RB),
— Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),
— Saarländischer Rundfunk (SR),
— Südwestrundfunk (SWR),
— Westdeutscher Rundfunk (WDR).
Des Weiteren sind auch Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung größer 50 % beträgt, bezugsberechtigt.
PKW Kompakt Elektro
Baden-Baden, Berlin, Bonn, Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Stuttgart.
Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams, sowie der Mitarbeiter im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Der Betrieb des Fuhrparkes obliegt dem jeweiligen KFZ-Wesen der Rundfunkanstalten. Zum Betrieb gehört, neben der Sicherstellung der Mobilität durch Bereitstellung von geeigneten, dem Einsatzzweck entsprechenden Fahrzeugen, zum Teil auch deren Wartung und Instandhaltung durch eigene Werkstätten. Neue Technologien, ein sich entwickelnder Markt, sowie zu erwartende umweltbedingte Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen rücken zusätzlich die E-Mobilität stärker in den Fokus der Beschaffung. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffung notwendig.
2 x 12 Monate
— Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge,
— Serviceleistungen.
Kleintransporter Elektro
Baden-Baden, Berlin, Bonn, Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Stuttgart.
Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams, sowie der Mitarbeiter im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Der Betrieb des Fuhrparkes obliegt dem jeweiligen KFZ-Wesen der Rundfunkanstalten. Zum Betrieb gehört, neben der Sicherstellung der Mobilität durch Bereitstellung von geeigneten, dem Einsatzzweck entsprechenden Fahrzeugen, zum Teil auch deren Wartung und Instandhaltung durch eigene Werkstätten. Neue Technologien, ein sich entwickelnder Markt, sowie zu erwartende umweltbedingte Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen rücken zusätzlich die E-Mobilität stärker in den Fokus der Beschaffung. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffung notwendig.
2 x 12 Monate
— Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge,
— Serviceleistungen.
Transporter Elektro < 3,5 t
Baden-Baden, Berlin, Bonn, Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Stuttgart.
Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams, sowie der Mitarbeiter im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Der Betrieb des Fuhrparkes obliegt dem jeweiligen KFZ-Wesen der Rundfunkanstalten. Zum Betrieb gehört, neben der Sicherstellung der Mobilität durch Bereitstellung von geeigneten, dem Einsatzzweck entsprechenden Fahrzeugen, zum Teil auch deren Wartung und Instandhaltung durch eigene Werkstätten. Neue Technologien, ein sich entwickelnder Markt, sowie zu erwartende umweltbedingte Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen rücken zusätzlich die E-Mobilität stärker in den Fokus der Beschaffung. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffung notwendig.
2 x 12 Monate
— Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge,
— Serviceleistungen.
Kombi kompakt + 4WD Gelände-KFZ
Baden-Baden, Berlin, Bonn, Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Stuttgart.
Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams, sowie der Mitarbeiter im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Der Betrieb des Fuhrparkes obliegt dem jeweiligen KFZ-Wesen der Rundfunkanstalten. Zum Betrieb gehört, neben der Sicherstellung der Mobilität durch Bereitstellung von geeigneten, dem Einsatzzweck entsprechenden Fahrzeugen, zum Teil auch deren Wartung und Instandhaltung durch eigene Werkstätten. Neue Technologien, ein sich entwickelnder Markt, sowie zu erwartende umweltbedingte Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen rücken zusätzlich die E-Mobilität stärker in den Fokus der Beschaffung. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffung notwendig.
2 x 12 Monate
— Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge,
— Serviceleistungen.
Großraumlimousine
Baden-Baden, Berlin, Bonn, Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Stuttgart.
Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams, sowie der Mitarbeiter im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Der Betrieb des Fuhrparkes obliegt dem jeweiligen KFZ-Wesen der Rundfunkanstalten. Zum Betrieb gehört, neben der Sicherstellung der Mobilität durch Bereitstellung von geeigneten, dem Einsatzzweck entsprechenden Fahrzeugen, zum Teil auch deren Wartung und Instandhaltung durch eigene Werkstätten. Neue Technologien, ein sich entwickelnder Markt, sowie zu erwartende umweltbedingte Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen rücken zusätzlich die E-Mobilität stärker in den Fokus der Beschaffung. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffung notwendig.
2 x 12 Monate
— Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge,
— Serviceleistungen.
Kleinbus mit Heckklappe + Kleinlaster < 3,5 t Klasse N1
Baden-Baden, Berlin, Bonn, Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Stuttgart.
Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams, sowie der Mitarbeiter im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Der Betrieb des Fuhrparkes obliegt dem jeweiligen KFZ-Wesen der Rundfunkanstalten. Zum Betrieb gehört, neben der Sicherstellung der Mobilität durch Bereitstellung von geeigneten, dem Einsatzzweck entsprechenden Fahrzeugen, zum Teil auch deren Wartung und Instandhaltung durch eigene Werkstätten. Neue Technologien, ein sich entwickelnder Markt, sowie zu erwartende umweltbedingte Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen rücken zusätzlich die E-Mobilität stärker in den Fokus der Beschaffung. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffung notwendig.
2 x 12 Monate
— Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge,
— Serviceleistungen.
Kleintransporter mit Heckklappe
Baden-Baden, Berlin, Bonn, Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Stuttgart.
Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams, sowie der Mitarbeiter im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Der Betrieb des Fuhrparkes obliegt dem jeweiligen KFZ-Wesen der Rundfunkanstalten. Zum Betrieb gehört, neben der Sicherstellung der Mobilität durch Bereitstellung von geeigneten, dem Einsatzzweck entsprechenden Fahrzeugen, zum Teil auch deren Wartung und Instandhaltung durch eigene Werkstätten. Neue Technologien, ein sich entwickelnder Markt, sowie zu erwartende umweltbedingte Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen rücken zusätzlich die E-Mobilität stärker in den Fokus der Beschaffung. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffung notwendig.
2 x 12 Monate
— Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge,
— Serviceleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist die zugehörige Eigenerklärung (siehe Anlage 1, S. 5f) auszufüllen (A1),
— Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr) (A2).
— Darstellung der Eigenkapitalquote (prozentual) (A3.1) in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 9),
— Bewertung der Eigenkapitalquote (prozentual) (B3.1) in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 9) nach dem folgenden Bewertungsschema:
—— Niedriger Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt <10 % (1 Pkt.),
—— Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >10 % und <30 % (5 Pkt.),
—— Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >30 % (10 Pkt.).
— Vorlage eines Bonitätsnachweises (A3.2) über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als ein Jahr),
— Bewertung des Bonitätsnachweises (B3.2) über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als ein Jahr) nach dem folgenden Bewertungsschema:
—— Niedriger Zielerfüllungsgrad = schwache Bonität (1 Pkt.),
—— Mittlerer Zielerfüllungsgrad = mittlere bis gute Bonität (5 Pkt.),
—— Hoher Zielerfüllungsgrad = sehr gute bis hervorragende Bonität (10 Pkt.).
— Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungsdeckung (A3.3) mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Personen- und/oder Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall und [Betrag gelöscht] EUR Jahreshöchstersatzleistung.
Alternativ: Falls zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nur geringere als die o. g. Deckungssummen nachgewiesen werden können, ist zusätzlich eine Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst wird, einzureichen.
— Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.4) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 10f),
— Bewertung der Umsatzentwicklung (B3.3) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 10f) nach dem folgenden Bewertungsschema:
—— Niedriger Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend (1 Pkt.),
—— Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich (2,5 Pkt.),
—— Hoher Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend (5 Pkt.).
— Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl (A3.5) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 12f),
— Bewertung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl (B3.4) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 12f) nach dem folgenden Bewertungsschema:
—— Niedriger Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell fallend (1 Pkt.),
—— Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell gleich (2,5 Pkt.),
—— Hoher Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell steigend (5 Pkt.).
— Darstellung der Eigenkapitalquote (prozentual) (A3.1) in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 9),
— Vorlage eines Bonitätsnachweises (A3.2) über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als ein Jahr),
— Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungsdeckung (A3.3) mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Personen- und/oder Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall und [Betrag gelöscht] EUR Jahreshöchstersatzleistung.
Alternativ: Falls zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nur geringere als die o. g. Deckungssummen nachgewiesen werden können, ist zusätzlich eine Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst wird, einzureichen.
— Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.4) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 10f),
— Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl (A3.5) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1, S. 12f).
— Nachweis einer aktuellen Zertifizierung über ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 (A4.1) oder Eigenerklärung des Bieters, dass ein vergleichbares Qualitätsmanagement umgesetzt wird,
— Nachweis von 3 Referenzen (A4.2) zur Abwicklung von Rahmenvereinbarungen in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren (siehe Anlage 1, S. 14ff),
— Bewertung von 3 Referenzen (B4.1) zur Abwicklung von Rahmenvereinbarungen in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren (siehe Anlage 1, S. 14ff):
Die 3 eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Maximalpunktzahl (15 Punkte je Referenz) in Art und Größenordnung (Projektvolumen, Stückzahl, Anzahl der Lieferorte, Vertragslaufzeit) im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
—— Niedriger Zielerfüllungsgrad = die Referenz kommt nur in einem der o. g. Punkte dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe (1 Pkt.),
—— Mittlerer Zielerfüllungsgrad = die Referenz kommt in 2 oder 3 der o. g. Punkte dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe (7,5 Pkt.),
—— Hoher Zielerfüllungsgrad = eine Referenz kommt in allen 4 o. g. Punkten dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe (15 Pkt.).
— Darstellung der Serviceinfrastruktur in Deutschland (A4.3) (siehe Anlage 1, S. 35ff),
— Bewertung der Serviceinfrastruktur in Deutschland (B4.2) (siehe Anlage 1, S. 35ff):
Die Bewertung der dargestellten Serviceinfrastruktur in Deutschland erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung.
Bewertet werden
—— die Dichte des Servicenetzes (Anzahl von Serviceniederlassungen oder autorisierten Servicepartnern), wobei die maximale Anzahl der Serviceniederlassungen in 4 Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im oberen Quartil liegen, erhalten 10 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 5 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im unteren Quartil liegen, erhalten 1 Pkt.
—— die Entfernung von den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten zur nächsten Serviceniederlassung oder autorisiertem Servicepartner, wobei die maximale, durchschnittliche Entfernung der Serviceniederlassungen zu den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten in 4 Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im unteren Quartil liegen, erhalten 10 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 5 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im oberen Quartil liegen, erhalten 1 Pkt.
—— Verfügbarkeit eines Spezialisierungsgrad hinsichtlich Abwicklung von Aufträgen mit öffentlichen Auftraggebern, wobei Verfügbarkeit solcher spezialisierten Niederlassungen oder Partner mit 5 Pkt. und das Fehlen einer solchen Spezialisierung mit 1 Pkt. bewertet wird.
— Nachweis beim Einsatz von Unterauftragnehmern (A.4.4):
Der Nachweis, dass die geplanten Unterauftragnehmer zur Durchführung der übertragenen Tätigkeiten und Leistungen durch den Hersteller qualifiziert und autorisiert sind, ist im Rahmen der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden formlosen Eigenerklärung gemäß Kap. 3.9.2 zu erbringen.
— Nachweis einer aktuellen Zertifizierung über ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 (A4.1) oder Eigenerklärung des Bieters, dass ein vergleichbares Qualitätsmanagement umgesetzt wird,
— Nachweis von 3 Referenzen (A4.2) zur Abwicklung von Rahmenvereinbarungen in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren (siehe Anlage 1, S. 14ff),
— Darstellung der Serviceinfrastruktur in Deutschland (A4.3) (siehe Anlage 1, S. 35ff),
— Nachweis beim Einsatz von Unterauftragnehmern (A.4.4):
Der Nachweis, dass die geplanten Unterauftragnehmer zur Durchführung der übertragenen Tätigkeiten und Leistungen durch den Hersteller qualifiziert und autorisiert sind, ist im Rahmen der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden formlosen Eigenerklärung gemäß Kap. 3.9.2 zu erbringen.
— Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Abs. 1 LTMG erforderliche Verpflichtungserklärung (siehe Anlage 1, Seite 7f) abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestentgelts entsprechend den Vorgaben des LTMG nur dann nicht abgegeben werden muss, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Entsprechendes gilt, sofern der Bieter beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
— Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der oben genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— der Antragssteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland