Lieferung von zertifizierten OP-Kitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 21-002-O-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7111230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zertifizierten OP-Kitteln
Der Auftraggeber beabsichtigte im Wege dieses offenen Verfahrens unter Anwendung verkürzter Fristen insgesamt bis zu 1,4 Millionen zertifizierte OP-Kittel zu beschaffen, um seine kurzfristig neu aufgetretenen Bedarfe an OP-Kittel bis Ende Juni 2021 zu decken.
Der Auftraggeber verzichtet auf die Auftragsvergabe. Der Bedarf des Auftraggebers an zertifizierten OP-Kitteln ist entfallen. Die Personengruppen, für die der Auftraggeber OP-Kittel bereitstellen muss, sind zunehmend gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft und bedürfen daher nicht mehr des erhöhten Schutzes durch die OP--Kittel.
Der Auftraggeber beabsichtigte im Wege dieses offenen Verfahrens unter Anwendung verkürzter Fristen insgesamt bis zu 1,4 Millionen zertifizierte OP-Kittel zu beschaffen.
Der Auftraggeber schrieb die insgesamt zu beschaffenden 1,4 Mio. OP-Kittel in Losen zu jeweils bis zu 50 000 OP-Kitteln aus, um in jedem Fall eine kurzfristige Versorgung mit OP-Kittel zu gewährleisten und den Druck der kurzen Lieferfristen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen.
Der Auftraggeber beabsichtigte den bezuschlagten Bietern mindestens 25 % der jeweils bezuschlagten Menge an OP-Kitteln ab (Mindestabnahmemenge) abzunehmen.
Die Bieter gaben in der Angebotserklärung einen Stückpreis (netto) pro Kittel und die maximale Anzahl an Losen zu jeweils bis zu 50 000 OP-Kitteln an, die sie zu diesem Stückpreis pro Kittel zu liefern bereit wären.
Soweit es das Ergebnis des Wettbewerbs zuließ, wollte der Auftraggeber den Zuschlag maximal für 7 Lose zu je bis zu 50 000 OP-Kittel (also insgesamt auf eine Anzahl von 350 000 OP-Kittel) je Bieter erteilen.
Sollte nach dem Ergebnis des Wettbewerbs ein entsprechender Bedarf bestanden haben, hätte ein Bieter den Zuschlag aber auch über die Menge von 350 000 OP-Kitteln hinaus erhalten können. Die Bieter durften in ihrem Angebot deswegen auch mehr als 7 Lose zu bis zu 50 000 OP-Kittel nennen, auf die sie bereit wären zu liefern. Wegen der Einzelheiten hierzu verweist der Auftraggeber auf die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Jüngste Prüfungen haben gezeigt, dass eine Vielzahl der im Jahr 2020 an den Auftraggeber gelieferten PSA nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus sind Lieferungen des Bundes ausgefallen, mit denen der Auftraggeber bei der Kalkulation seiner Bedarfe gerechnet hatte. Die hieraus entstehenden Bedarfe an OP-Kitteln möchte der Auftraggeber über den hier ausgeschriebenen Liefervertrag decken. Aufgrund der angespannten Marktlage, der kritischen Pandemiesituation sowie der erheblichen Menge des Bedarfs kann der Auftraggeber diesen Bedarf nur im offenen Verfahren mit verkürzten Fristen rechtzeitig decken. Unter Einhaltung der regelmäßigen Angebotsfristen kann er diesen Bedarf nicht rechtzeitig decken.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY7YYYU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: keine
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar waren, waren gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.