BITBW Cloud 2.0
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BITBW Cloud 2.0
Beschaffung von Pflegeleistungen für die Standardsoftware Nextcloud Files Standard Subscription, Nextcloud Groupware, Only Office sowie Dienstleistungen zur Anpassung der Software, Client Branding für Mobile und Desktop sowie Nextcloud Consulting.
Beschaffung von Pflegeleistungen für die Standardsoftware Nextcloud Files Standard Subscription, Nextcloud Groupware, Only Office sowie optionale Dienstleistungen zur Anpassung der Software, Client Branding für Mobile und Desktop sowie Nextcloud Consulting.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung und endet am 30.6.2024.
Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von [Betrag gelöscht] EUR netto; [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen).
Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.
Optional können Dienstleistungen zur Anpassung der Software, Client Branding für Mobile und Desktop sowie Nextcloud Consulting beauftragt werden.
Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 2, 3 VgV durchgeführt. Ein Systemwechsel zu verschiedenen Plattformen mit jeweils unterschiedlich technischen Merkmalen führen würde. Eine derartige Systemvielfalt würde zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand bei der Administration von verschiedenen führen. Hinzu käme der erhöhte Schulungs- und Betreuungsaufwand für die Anwender durch den Einsatz aufgrund unterschiedlicher Technologie für dieselbe Funktion.
Die vergaberechtlichen Grenzen sind eingehalten, da die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorhanden sind und die Bestimmung willkürfrei getroffen wurde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BITBW Cloud 2.0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70192
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren wird auf den § 135 Absatz 3 GWB verwiesen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]