Franklin – VgV Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: X-BBS-2021-0055
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bbs-mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Franklin – VgV Freianlagen
Planung Freianlagen nach HOAI §§ 39 ff. für Neubau einer vierzügigen Ganztagsgrundschule mit Mensa und Sporthalle in Mannheim.
Planung Freianlagen nach HOAI §§ 39 ff. für Neubau einer vierzügigen Ganztagsgrundschule mit Mensa und Sporthalle in Mannheim
Freianlagenplanung von Schulhof, Unterrichtsflächen, Pflanzflächen auf begehbarem Hallendach, Zufahrt, Vorplatz, und Parkplätze innerhalb der Maßnahme zum Neubau einer vierzügigen Ganztagsgrundschule mit Mensa und Sporthalle in Mannheim, der Franklin-Schule.
Gegenstand der Beschaffung ist die Freianlagenplanung für den Neubau der vierzügigen Ganztagesgrundschule „Franklin-Schule“ mit Mensa, sowie einer Doppelsporthalle auf dem Areal der ehemaligen Elementary-School auf FRANKLIN. Das Baufeld befindet sich auf einer Konversionsfläche, auf der derzeit ein neues Stadtquartier entsteht.
In unmittelbarer Nähe zum Baufeld wurde zum Schuljahresbeginn 2019 eine Interimsschule gegründet, die zum Frühjahr 2023 im Neubau die Nutzung aufnehmen wird. Die Herstellung der Freianlagen muss parallel zu den Bauarbeiten am Schulgebäude und der Sporthalle erfolgen und auch zum Nutzungsbeginn der Gebäude abgeschlossen sein.
Die Bauherrin stellt sich für das Schulgebäude einen zeitgemäßen Holzbau vor, der als beispielhaftes Projekt für eine nachhaltige Bauweise und durch seine beispielgebende Architektur über die Region hinaus Wirkung erzielt. Dabei soll sich das Gebäude in konstruktiver Holzbauweise oder Holz-/Hybridbauweise möglichst kompakt und energieoptimiert mit qualitätsvoller zeitgemäßer Architektur, intelligenter Anordnung und minimierten Errichtungs- und Lebenszykluskosten darstellen. Die zur Verwendung kommenden Bau- und Werkstoffe sollen nachhaltig und mit den Klimaschutzzielen vereinbar sein. Die Verwendung des Baustoffes Holz sowohl für die konstruktiven Bauteile (Holzbauweise) als auch für die Bereiche der Fassade und des Innenausbaus wird seitens des Bauherrn ausdrücklich gewünscht. Gleiches gilt für die Freianlagen. Im Gesamtkonzept des Bauvorhabens übernehmen die Freianlagen eine wichtige Rolle. Das Haus betont den Bezug von Innen und Außen. Die um das Haus verlaufende Veranda und die große Terrasse auf dem Dach der Sporthalle schaffen eine Verbindung von Haus und Außenanlage. Der Pausenhof setzt sich auf der Sporthalle fort. Die Lage des Schulhofs als Zentrum des Ensembles verdeutlicht seinen Stellenwert für den Entwurf. Zentrales Entwurfselement des Schulhofs ist der „grüne Spielhügel“.
Die Planungen der Freianlagen war bereits konzeptionell im Planungswettbewerb der Gebäudeplanung enthalten. Zur Fortführung dieses Konzeptes wurde LP 1-4 an den Sieger dieses Wettbewerbs vergeben. Dieses Ergebnis bildet die Grundlage der hier ausgeschriebenen Leistung der Freianlagenplanung LP 5-8.
Ausgeschrieben wird die Freianlagenplanung nach HOAI §§ 39 ff. für die Herstellung der Freianlagen im Zusammenhang mit dem Neubau der Franklin-Schule und Sporthalle in Mannheim. Die Bauarbeiten in den Freianlagen müssen begleitend zu den Baumaßnahmen der Gebäude erfolgen. Hierbei muss der Zugang zur Baustelle und deren Anlieferverkehr weiter gewährleistet sein. Durch den Freianlagenplaner muss ein geeigneter Bauablaufplan in Abstimmung mit der Objektüberwachung Hochbau erarbeitet werden. Die Leistungsphasen 1-4 wurden bereits von dem Architekturbüro LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei aus Stuttgart erbracht. Der Auftragnehmer muss sich dessen Inhalt (Freianlagen-LP 1-4 vom 11.11.2020) zu eigen machen. Die Entwurfs-/Genehmigungsplanung ist auf den aktuellen Stand zu prüfen und zu überarbeiten, sofern dies nicht auch direkt in der Ausführungsplanung erfolgen kann.
Mit der vorliegenden Baugenehmigung wurden Auflagen zur erneuten Abstimmung der Grundstückszufahrt auferlegt. Hierfür sind ggf. Leistungen der LP 1-3 zu wiederholen, sofern diese Anpassungen nicht auch direkt in der Ausführungsplanung erfolgen können.
Auf einem Teilbereich des Grundstücks befindet sich derzeit noch ein Bestandsgebäude der Interimsschule, dieses kann erst nach Inbetriebnahme des Neubaus abgebrochen werden. Die Herstellung der Freianlagen in diesem Bereich erfolgt daher zeitversetzt in einem 2. Bauabschnitt voraussichtlich ab Oktober 2023. Für die dort angesiedelten Nutzungen Parkplätze und Feuerwehraufstellfläche muss eine Interimslösung für den Zeitraum von Nutzungsaufnahme Neubau bis zur finalen Fertigstellung Freianlagen ausgearbeitet und mit den Behörden abgestimmt werden.
Das Grundstück liegt innerhalb einer Kampfmittelverdachtsfläche. Die wesentlichen Untersuchungen erfolgen im Zusammenhang mit der Errichtung der Gebäude. Der Bereich der Grundstückszufahrt kann erst im Zuge der Herstellung der Freianlagen untersucht werden, diese Koordination ist Teil der Leistung.
Gemäß den örtlichen Bestimmungen ist das Niederschlagswasser vollumfänglich auf dem Grundstück zu versickern. Der Einbau der Rigolen erfolgt durch den Rohbauunternehmer und ist nicht Teil der hier ausgeschriebenen Planungsleistung. Die Entwässerung der Freianlagen ist an die Versickerungsanlage anzuschließen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise und nach zeitlichem Erfordernis. In der ersten Stufe ist die Vergabe der LP 5 vorgesehen. Die weitere Stufe beinhalten die LPH 6 bis 8. Das zu beauftragende Leistungsbild ergibt sich aus dem beiliegenden Vertragsmuster und umfasst folgende Grundleistungen nach HOAI §§39 ff.:
— Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung),
— Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe),
— Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe),
— Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation).
Neben den Grundleistungen nach HOAI, sind folgende besondere Leistungen vorgesehen:
— die Einarbeitung und Übernahme der vorhandenen Leistungsphase 1-4 von Büro LRO,
— Abstimmung und Anpassung Grundstückszufahrt mit zuständigen Behörden,
— Ausarbeitung und behördliche Abstimmung einer Interimslösung Parkplätze/Feuerwehraufstellfläche bis zur Fertigstellung des 2. Bauabschnitts.
Im Zuge der Kalkulation der Nebenkosten als Pauschale, sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
— Planungs- und Bauleitungsbesprechung einmal wöchentlich vor Ort (unabhängig von allgemeiner Koordinierung der Arbeiten/ Leistungen vor Ort),
— Planverteilung an Projektbeteiligte bei wesentlichen Leistungsständen/-änderungen oder wegen technischer Erfordernis zusätzlich in Papier (grundsätzlich als Datei im offenen Format und je als PDF),
— Nutzung, Austausch und Dokumentation der projektspezifischen Unterlagen über die Gemeinsame auftraggeberseitige Projektplattform in „SharePoint“,
— Allgemeine Leistungen einschl. Reisekosten.
Für die bauliche Umsetzung der Freianlagen KGR 500 ergibt die Kostenberechnung:
Anrechenbare Baukosten von netto [Betrag gelöscht] EUR
Hierin nicht enthalten ist die KGR 540 „Technische Anlagen“.
Als zeitlicher Rahmen für die Erbringung der Leistungen gemäß Leistungsumfang im Auftragsfall sind folgende Meilensteine vorgesehen:
— Beginn der Planungsleistungen ab 09/ 2021,
— Beginn der baulichen Maßnahmen Freianlage ab 07/ 2022,
— Fertigstellung der Freianlagen (1.BA) bis 02/ 2023,
— Einzug Nutzer ab 02/ 2023,
— Beginn der Freianlagen 2.BA ab 10/ 2023.
Die planerischen Leistungen sind so rechtzeitig zu erbringen, dass die obigen Termine nicht gefährdet sind. Hierbei ist die notwendige Abstimmung mit den Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber bzw. dessen Gremien zu berücksichtigen.
Die baulichen Leistungen unterliegen den Ausschreibungsvorschriften noch VOB/A (EU). Der Zeitraum für die öffentlichen/ beschränkten Ausschreibungen ab Fertigstellung der Vergabeunterlagen bis Beauftragung beträgt i. d. R. 2 Monate und ist in der Terminplanung zu berücksichtigen.
Für die Umsetzung der Bauausführung wurden zwischen der Bauherrin Stadt Mannheim und dem Auftraggeber bzw. Betreiber der Liegenschaften BBS Bau- und Betriebsservice GmbH für verschiedene Gewerke Mindestqualitäten und Energieleitlinien vereinbart. Hinzu kommen Qualitätsvorgaben von Seiten der technischen Ausrüstung für den harmonisierten Betrieb der Gebäude durch die Mitarbeiter der BBS. Die Erstellung der Dokumentation hat nach dem BBS-Standard zu erfolgen.
Die vorgenannten baulichen Mindeststandards sind im Auftragsfall verbindlich, zum jetzigen Zeitpunkt nur informativ als Anlage beigefügt. Die technischen Mindeststandards werden über die Fachplaner in dem Projekt kommuniziert und können im Auftragsfall eingesehen werden.
Die Einarbeitung in die Ausschreibungsunterlagen, Erstellung von Angeboten, Teilnahme an Bietergesprächen oder sonstiger Aufwand im Zusammenhang mit dem Verfahren wird nicht vergütet.
Entstehen im Rahmen der Erstellung des Teilnahmeantrags oder des Angebots aufgabenbezogene oder verfahrensrechtliche Fragen, deren Beantwortung sich nicht aus den Ausschreibungsunterlagen oder deren Anlagen erschließen, können diese über die eVergabe-Software gestelltwerden.
Eine Rückmeldung erfolgt an alle zum Zeitpunkt des Verfahrens noch beteiligten Bewerber/Bieter.
Die Einreichung von Bieterfragen ist nur bis 7 Kalendertage vor Abgabefrist möglich.
Die von den Bewerbern/Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden ausschließlich im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrages/des Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) bedarf der Genehmigung der ausschreibenden Stelle.
Der Bewerber/Bieter hat – auch nach Beendigung des Verfahrens – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung der Unterlagen betrauten Mitarbeiter/Nachunternehmer zu verpflichten. Eigene Anlagen und Nachweise sind nur in Kopie beizufügen. Eine Rückgabe von Unterlagen des Bewerbers/Bieters ist nicht vorgesehen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mannheim.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Alle natürlichen Personen mit Qualifikation als Landschaftsarchitekt in Deutschland zugelassen oder gleichwertig.
Bei juristischen Personen ist ein verantwortlicher Berufsangehöriger zu benennen, für den die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Zur Auswahl der Teilnehmer werden eindeutige, nicht diskriminierende und der Aufgabenstellung angemessene Kriterien festgelegt. Zugelassen wird nur, wer den Teilnahmeantrag abfragt, verwendet und die Vordrucke vollständig sowie fristgerecht eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Formale Kriterien für die Zulassung sind:
— fristgerechte Bewerbung,
— Bewerbererklärung aller Teilnahmeberechtigten,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation,
— Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
— Eigenerklärung, dass die Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB nicht zutreffen,
— Nachweis /Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren im Falle der Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber Anhand von Erklärungen und Referenzen. Ein Auswahlgremium überprüft und bewertet die eingereichten Unterlagen auf Ihre Eignung. Es qualifizieren sich diejenigen Bewerber für den Teilnehmerpool die die höchsten Punkte erreichen.
Es qualifizieren sich diejenigen Bewerber für den Teilnehmerpool, die die höchsten Punkte erreichen. Es werden insgesamt 5 Teilnehmer ausgewählt. Erfüllen demnach mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, unter den verbleibenden Bewerben mit gleicher Wertungszahl die Teilnehmer gem. § 75 (6) VgV zu losen.
Zusätzliche Kriterien für weitere Eignungspunkte:
— LPH 1-4 wurde auch in Referenz erbracht 1,0 Punkte,
— Referenz beinhaltet Kletter- oder Spielgeräte 2,0 Punkte,
— Referenz beinhaltet Freianlagen einer Schule 3,0 Punkte,
— Referenz beinhaltet Außensitzfläche einer Mensa 1,0 Punkte,
— Referenz beinhaltet „anrechenbare Kosten“ mind. [Betrag gelöscht] EUR netto 1,0 Punkt,
— Referenz beinhaltet „anrechenbare Kosten“ mind. [Betrag gelöscht] EUR netto 1,0 Punkt,
— Referenz beinhaltet „anrechenbare Kosten“ mind. [Betrag gelöscht] EUR netto 1,0 Punkt.
Referenz (Mindestanforderungen: Freianlage Neubau, LHP 5-8, die bauliche Fertigstellung darf maximal 10 Jahre ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen, mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als „anrechenbare Kosten“ für Freianlagenplanung) 4,0 Punkte.
Siehe III.1.1)
Siehe III.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15