Neubau einer Atemschutzübungsanlage (Modul 1) für den Landkreis Konstanz – Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.LRAKN.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av140ce5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av140ce5
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Atemschutzübungsanlage (Modul 1) für den Landkreis Konstanz – Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Das Landratsamt Konstanz plant den Neubau einer Atemschutzübungsanlage (ASÜ) auf einer Fläche von ca. 6 000 m2 am Standort Max-Eyth-Areal in Rielasingen-Worblingen.
Die ASÜ ist das erste von 3 Modulen eines Feuerwehrservicezentrums, welches vorbehaltlich der politischen Entscheidungen in den nächsten Jahren entstehen soll.
Für die ASÜ liegt ein Konzept in Form einer Machbarkeitsstudie vor, welches zum einen den Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger (Ausbildung) und zum anderen die vorgeschriebenen jährlichen Fortbildungen (Streckendurchgänge) inklusive theoretischer Unterweisung beinhaltet.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung für den Neubau einer Atemschutzübungsanlage (= Modul 1)
Folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI.
Max-Eyth-Areal,
Rielasingen-Worblingen
Das Landratsamt Konstanz plant den Neubau einer Atemschutzübungsanlage (ASÜ) auf einer Fläche von ca. 6 000 m2 am Standort Max-Eyth-Areal in Rielasingen-Worblingen.
Die ASÜ ist das erste von 3 Modulen eines Feuerwehrservicezentrums, welches vorbehaltlich der politischen Entscheidungen in den nächsten Jahren entstehen soll.
Für die ASÜ liegt ein Konzept in Form einer Machbarkeitsstudie vor, welches zum einen den Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger (Ausbildung) und zum anderen die vorgeschriebenen jährlichen Fortbildungen (Streckendurchgänge) inklusive theoretischer Unterweisung beinhaltet.
Die in der Machbarkeitsstudie dargestellte Anlage (ASÜ mit Brandsimulationsanlage) dient demzufolge der Aus- und Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern und entspricht dem Stand der Technik. Die Atemschutzübungsanlage mit Brandsimulationsanlage beinhaltet folgende Komponenten:
— Vorbereitungsraum mit Kameraüberwachung,
— Konditionsraum mit Kameraüberwachung,
— Übungsraum mit Vernebelungsmöglichkeit, Entrauchung und Kameraüberwachung,
— Zielraum mit Vernebelungsmöglichkeit, Entrauchung und Kameraüberwachung,
— Leitstand (mit Erste-Hilfe-Raum),
— Schleusen/Schwarz-Weiß-Bereich,
— Brandhaus (Heißausbildung),
— Unterstand für Vor-/Nachbereitung der Übungen,
— Übungswand,
— Druckerhöhungsanlage für Löschwasser,
— Umkleideraum,
— Sanitärräume (inkl. Duschen),
— Schulungsraum,
— Eigenbedarfswerkstatt für Atemschutzgeräte (Hinweis: Die Atemschutzgeräte für die Nutzer sollen in der ASÜ vorgehalten werden.),
— Lagerräume,
— Aufenthaltsraum mit Teeküche,
— Heizungs-/Technikräume,
Die Gesamtkosten der ASÜ (= Modul 1) werden aktuell auf ca. 6,9 Mio. EUR brutto (KG 300-700) geschätzt.
In diesem Kosten sind keine Ansätze für die öffentliche Erschließung, Altlasten sowie die voraussichtlich erforderliche besondere Gründung enthalten.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
— Leistungsbeginn: sofort nach Beauftragung, voraussichtlich Ende November / Anfang Dezember 2021,
— Fertigstellung Gesamtbauvorhaben: Ende 2024.
Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind den vorliegenden Machbarkeitsstudie, die den Ausschreibungsunterlagen als „Vergabeunterlage G – Plan- und Informationsunterlagen“ beigefügt sind, zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung für den Neubau einer Atemschutzübungsanlage (= Modul 1) folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf
Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Module 2 (= „Servicezentrum Kreis“) und 3 (= Halle Katastrophenschutz) sollen optional,vorbehaltlich der entsprechenden politischen Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt werden. Hinsichtlich der konkreten Maßnahmenumfänge (Raumprogramme und geschätzte Grobkosten) der beiden
Optional zu beauftragenden Module wird auf die Machbarkeitsstudie, die den Ausschreibungsunterlagen als „Vergabeunterlage G – Plan- und Informationsunterlagen“ beigefügt ist, verwiesen.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist bezogen auf die optional zu vergebenen Module 2 und 3 möglich.
1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018-2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlicher Gesamtumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Pkt.),
— durchschnittlicher Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Pkt.),
— durchschnittlicher Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Pkt.),
— durchschnittlicher Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Pkt.),
— durchschnittlicher Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Pkt.),
— durchschnittlicher Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Pkt.).
2. Angabe der durchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018-2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonst. Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt.),
— durchschnittlich < 5 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2,5 Pkt.),
— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt.).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren von 1.1.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %
Referenzprojekte die vor dem 1.1.2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die 3 Referenzprojekte erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 5 Pkt.),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme (max. 5 Pkt.),
— Das Referenzprojekt beinhaltet große Parkplatz- bzw. versiegelte Hofflächen (≥ 50 % der Gesamtplanungsfläche) (max. 5 Pkt.),
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 500) ≥ 1 Mio. EUR brutto) (max. 5 Pkt.),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 39 HOAI) erbracht (max. 5 Pkt.),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 5 Pkt.).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (5 Punkte + 5 Punkte + 3 x 30 Punkte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C — Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Folgende Beauftragungen sind vorgesehen:
1. Die Leistungsphasen 4-9 gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer Atemschutzübungsanlage (= Modul 1) sollen in weiteren Beauftragungsstufen stufenweise abgerufen werden.
2. Die besonderen Leistungen gem. Vertragsentwurf sollen optional abgerufen werden.
3. Des Weiteren ist eine optionale Beauftragung der Module 2 (= „Servicezentrum Kreis“) und 3 (= Halle Katastrophenschutz) vorgesehen, die vorbehaltlich der entsprechenden politischen Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.
Hinsichtlich der konkreten Maßnahmenumfänge (Raumprogramme und geschätzte Grobkosten) der beiden optional zu beauftragenden Module wird auf die Machbarkeitsstudie, die den Ausschreibungsunterlagen als „Vergabeunterlage G – Plan- und Informationsunterlagen“ beigefügt ist, verwiesen.
Die Planungsleistungen werden jeweils stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen, Gesamtbeauftragung bzw. der optionalen zusätlichen Module 2 und 3 besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend).
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht.
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV).
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG.
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (KG 500, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur bzw. Land-schaftsarchitektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Durch den Landkreis Konstanz werden im Hinblick auf den geplanten Neubau einer Atemschutzübungsanlage (ASÜ) aktuell mehrere parallele VgV-Verfahren für folgende Dienstleistungen durchgeführt:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume,
— Objektplanung Freianlagen,
— Tragwerksplanung,
— Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 sowie
— Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, sich für eine, mehrere oder gar alle Dienstleistungen zu bewerben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).