Sanierung Staufer Gemeinschaftsschule in Waiblingen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70199
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus360.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Staufer Gemeinschaftsschule in Waiblingen
Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Objektplanungsleistungen „Gebäude“ sowie der Technischen Gebäudeausstattung (in Losen) für die Sanierung der Staufer Gemeinschaftsschule in Waiblingen.
Los 1 – Objektplanung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Loses 1 sind die Objektplanungsleistungen gemäß HOAI 2021, §§ 33 ff für die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 – 9 sowie die nachstehenden besonderen Leistungen:
„Umzugsmanagement“ mit der hierfür erforderlichen Nutzereinbindung, Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie Aufstellung und Fortschreibung der detaillierten Raumbücher.
Die Leistungsphase 1 wurde durch die Untersuchung / Machbarkeitsstudie bereits erbracht.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt für folgende Stufen:
—— Leistungsphasen 2-3,
—— Leistungsphase 4,
—— Leistungsphasen 5-8,
—— Leistungsphase 9,
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 4-9 einzeln oder im Ganzen zu übertragen
Die Leistungen der HLS- Planung und der Elektro-Planung werden separat vergeben. Für diese Leistungen können sich Bieter im Rahmen der Lose 2 und 3 dieses Verfahrens bewerben.
Das Hauptgebäude der Staufer Gemeinschaftsschule wurde 1979/80 errichtet und seitdem nur in geringem Maße saniert. Große Teile der Bausubstanz sowie die gesamte Gebäudetechnik entsprechen dem Baujahr des Gebäudes und sind sanierungsbedürftig. Gemeinsam mit einem Architekturbüro, verschiedenen Fachplanern sowie Schadstoffgutachter wurde im Spätherbst 2020 eine Machbarkeitsstudie abgeschlossen. Als Ergebnis wurden unter anderem die
Notwendige Sanierung der stark veralteten Gebäudetechnik sowie die Notwendigkeit einer vollumfänglichen energetischen Sanierung des Gebäudes festgehalten. Hierzu wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, welcher der Verwaltung vorliegt und unter anderem die folgenden Maßnahmen beinhaltet:
— Brandschutztechnische Ertüchtigung sämtlicher Innenwände, Türen und Brandschottungen in den notwendigen Brandschutzqualitäten,
— Erstellung zusätzlicher zweiter baulicher Rettungswege,
— Erneuerung der Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallation,
— Modernisierung der Lüftungsanlage für die Bereiche Werken, Kochen und der Aula,
— Einbau dezentraler Lüftungsgeräte in den Klassenräumen, der Verwaltung und Nebenräumen,
— Energetische Sanierung der Außenhülle (Pfosten-Riegel-Fassade), der Dachhaut sowie Dämmung der Tiefgaragendecke,
— Einbau eines Aufzugs zur Gewährleistung der Barrierefreiheit im Gebäude,
— Instandsetzung von Boden-, Decken- und Wandbelägen,
— Umsetzung der Maßnahmen zur Realisierung des Medienentwicklungsplans,
— Nutzerbedingte Änderungen am Grundriss als Anpassung an das pädagogische Konzept.
Über den kompletten Zeitraum der Sanierung ist eine Vollauslagerung der Schule vorgesehen. Hierzu soll das bereits vorhandene Interimsgebäude, welches ab Juni 2021 zur bereits in Planung befindlichen Sanierung des Fachklassenbaus des Staufer Gymnasiums, auf dem Asphaltplatz nördlich der Staufersporthalle 3 errichtet wird, herangezogen werden. Dieses wird zunächst als zweigeschossiges Containerprovisorium errichtet. Da für die zukünftige Vollauslagerung der Staufer Gemeinschaftsschule dann ein größeres Raumprogramm abgebildet werden muss, soll das Provisorium nach Auszug des Gymnasiums um ein weiteres Geschoss aufgestockt werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer horizontalen Erweiterung des Provisoriums wodurch bis zu 20 Klassenräume, 5 Nebenräume sowie die Sanitär- und Technikräume untergebracht werden können. Die auf das Interimsgebäude bezogenen Leistungen sind nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Leistungen und werden separat beauftragt.
Voraussichtlicher Baubeginn ist Januar 2024
Folgende Eignungskriterien sind nach der ihnen zuerkannten Bedeutung untereinander in Form von Punkten gewichtet und werden entsprechend im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet. Die Gewichtung ist den Bewerbern in den Formblattanlagen der Teilnahmeunterlagen transparent gemacht.
A) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Projektleiters“: Es können insgesamt 2 Referenzen benannt
Werden. Für den Fall, dass entgegen den Teilnahmebedingungen mehr als 2 Referenzen benannt werden, werden nur die in der Reihenfolge ersten 2 in der Bewerbung genannten Referenzen gewertet. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren Inbetriebnahme nach dem 1.1.2016 war. Der Auftraggeber fordert von dem als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiter folgende Mindestanforderungen:
—— Als Referenz wird ein Projekt gefordert, das durch den als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiter über die Leistungsphasen 2-8 geleitet wurde (als Projektleiter; nicht stv. Projektleiter),
—— Als Referenz wird ein Projekt als Sanierungsmaßnahme (kein reiner Neubau/Anbau) gefordert,
—— Die anrechenbaren Kosten der KGR 300-400 müssen bei mindestens einer Referenz mind. 3 Mio. EUR brutto betragen haben,
—— Der Bauherr von mindestens einer Referenz war ein öffentlicher Auftraggeber.
Diese Anforderungen können im Rahmen von maximal 2 Referenzprojekten nachgewiesen werden. Die Referenzen des Projektleiters können auch in einem anderen Unternehmen erbracht worden sein. In diesem Fall ist in den Formblattanlagen an entsprechender Stelle die Benennung des Unternehmens erforderlich.
B) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Unternehmens“: Es können insgesamt 3 Referenzen benannt werden. Für den Fall, dass entgegen den Teilnahmebedingungen mehr als 3 Referenzen benannt werden, werden nur die in der Reihenfolge ersten 3 in der Bewerbung genannten Referenzen gewertet. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren Inbetriebnahmenach dem 1.1.2016 war. Der Auftraggeber fordert von dem Bewerber im Bereich der Unternehmensreferenzen folgende Mindestanforderungen:
—— Es wird mindestens eine fertiggestellte Referenz „Bildungseinrichtung“ (z. B. Schule, Universität, Kindertagesstätte etc.) gefordert,
—— Als Referenzen werden mindestens 2 Projekte gefordert, bei denen das Unternehmen die Leistungsphasen 2-8 erarbeitet hat,
—— Die anrechenbaren Kosten der KGR 300-400 von mindestens 2 Referenzen müssen mind. 3 Mio. EUR brutto betragen haben,
—— Der Bauherr von mindestens einer Referenz war ein öffentlicher Auftraggeber.
Diese Anforderungen können im Rahmen von maximal 3 Referenzprojekten nachgewiesen werden. Bei Bewerbergemeinschaften muss die Mindestanforderung durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht sein.
C) Auswahlkriterien: Unter allen Bewerbungen, die die Mindestanforderungen erfüllen, wird eine Auswahl anhand von Auswahlkriterien (Gewichtung s. Teilnahmeunterlagen) durchgeführt. Bei Punktgleichheit wird die Auswahl durch Los getroffen. Für die Eignungsauswahl bzw. die Bestimmung der Punktezahl, werden die Angaben von maximal 5 Referenzleistungen zugrunde gelegt.
D) Mehrfachnennungen:
Einzelne Referenzen können im Rahmen der verschiedenen Formblattanlagen mehrfach genannt werden.
Mögliche Förderprogramme für das Vorhaben sind u.a. KlimaschutzPlus sowie VwV SchulBau.
Los 2 – Technische Gebäudeausstattung (HLS)
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Loses sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) gemäß HOAI 2021, §§ 53 ff für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 im Rahmen der Anlagengruppen 1-3 sowie 7 und 8 und nachstehende besondere Leistungen:
—— Erarbeiten der Wartungsplanung und –organisation (Erstellen von Anlagenbüchern für alle verbauten technischen Anlagen für die haustechnischen Mitarbeiter),
—— Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit vom Regelwerk abweichend,
—— Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Die Leistungen werden je Anlagengruppe stufenweise beauftragt für folgende Stufen:
—— Leistungsphasen 1-3,
—— Leistungsphase 4,
—— Leistungsphasen 5-8,
—— Leistungsphase 9,
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 4-9 einzeln oder im Ganzen zu übertragen.
Die Leistungen der Objektplanung und der Elektroplanung werden separat vergeben. Für diese Leistungen können sich Bieter im Rahmen der Lose 1 (Objektplanung) und 3 (Elektroplanung) dieses Verfahrens bewerben.
Das Hauptgebäude der Staufer Gemeinschaftsschule wurde 1979/80 errichtet und seitdem nur in geringem Maße saniert. Große Teile der Bausubstanz sowie die gesamte Gebäudetechnik entsprechen dem Baujahr des Gebäudes und sind sanierungsbedürftig. Gemeinsam mit einem Architekturbüro, verschiedenen Fachplanern sowie Schadstoffgutachter wurde im Spätherbst 2020 eine Machbarkeitsstudie abgeschlossen. Als Ergebnis wurden unter anderem die Notwendige Sanierung der stark veralteten Gebäudetechnik sowie die Notwendigkeit einer vollumfänglichen energetischen Sanierung des Gebäudes festgehalten. Hierzu wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, welcher der Verwaltung vorliegt und unter anderem die folgenden Maßnahmen beinhaltet:
— Brandschutztechnische Ertüchtigung sämtlicher Innenwände, Türen und Brandschottungen in den notwendigen Brandschutzqualitäten,
— Erstellung zusätzlicher zweiter baulicher Rettungswege,
— Erneuerung der Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallation,
— Modernisierung der Lüftungsanlage für die Bereiche Werken, Kochen und der Aula,
— Einbau dezentraler Lüftungsgeräte in den Klassenräumen, der Verwaltung und Nebenräumen,
— Energetische Sanierung der Außenhülle (Pfosten-Riegel-Fassade), der Dachhaut sowie Dämmung der Tiefgaragendecke,
— Einbau eines Aufzugs zur Gewährleistung der Barrierefreiheit im Gebäude,
— Instandsetzung von Boden-, Decken- und Wandbelägen,
— Umsetzung der Maßnahmen zur Realisierung des Medienentwicklungsplans,
— Nutzerbedingte Änderungen am Grundriss als Anpassung an das pädagogische Konzept.
Über den kompletten Zeitraum der Sanierung ist eine Vollauslagerung der Schule vorgesehen. Hierzu soll das bereits vorhandene Interimsgebäude, welches ab Juni 2021 zur bereits in Planung befindlichen Sanierung des Fachklassenbaus des Staufer Gymnasiums, auf dem Asphaltplatz nördlich der Staufersporthalle 3 errichtet wird, herangezogen werden. Dieses wird zunächst als zweigeschossiges Containerprovisorium errichtet. Da für die zukünftige Vollauslagerung der Staufer Gemeinschaftsschule dann ein größeres Raumprogramm abgebildet werden muss, soll das Provisorium nach Auszug des Gymnasiums um ein weiteres Geschoss aufgestockt werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer horizontalen Erweiterung des Provisoriums wodurch bis zu 20 Klassenräume, 5 Nebenräume sowie die Sanitär- und Technikräume untergebracht werden können. Die auf das Interimsgebäude bezogenen Leistungen sind nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Leistungen und werden separat beauftragt.
Voraussichtlicher Baubeginn ist Januar 2024
Folgende Eignungskriterien sind nach der ihnen zuerkannten Bedeutung untereinander in Form von Punkten gewichtet und werden entsprechend im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet. Die Gewichtung ist den Bewerbern in den Formblattanlagen der Teilnahmeunterlagen transparent gemacht.
A) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Projektleiters“: Es können insgesamt 2 Referenzen benannt werden. Für den Fall, dass entgegen den Teilnahmebedingungen mehr als 2 Referenzen benannt werden, werden nur die in der Reihenfolge ersten 2 in der Bewerbung genannten Referenzen gewertet. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren Inbetriebnahmenach dem 1.1.2016 war. Der Auftraggeber fordert von dem als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiter folgende Mindestanforderungen:
—— Als Referenz wird ein Projekt gefordert, das durch den als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiter geleitet wurde (nicht als stellvertretender Projektleiter),
—— Als Referenz wird ein Projekt gefordert, in dem die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 bezogen auf die Anlagengruppen 1-3 und 8 innerhalb des Referenzprojektes vollständig erbracht wurden (die Anlagengruppen müssen dabei nicht alle innerhalb derselben Referenz erbracht worden sein, sondern können innerhalb von 2 Referenzen nachgewiesen werden),
—— Die anrechenbaren Kosten der jeweils beauftragten Anlagengruppen müssen bei mindestens 2 Referenzen mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto betragen haben.
Diese Anforderungen können im Rahmen von maximal 2 Referenzprojekten nachgewiesen werden. Die Referenzen des Projektleiters können auch in einem anderen Unternehmen erbracht worden sein. In diesem Fall ist in den Formblattanlagen an entsprechender Stelle die Benennung des Unternehmens erforderlich.
B) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Unternehmens“: Es können insgesamt 3 Referenzen benannt werden. Für den Fall, dass entgegen den Teilnahmebedingungen mehr als 3 Referenzen benannt werden, werden nur die in der Reihenfolge ersten 3 in der Bewerbung genannten Referenzen gewertet. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren Inbetriebnahme nach dem 1.1.2016 war. Der Auftraggeber fordert von dem Bewerber im Bereich der Unternehmensreferenzen folgende Mindestanforderungen:
—— Als Referenz werden mindestens 2 Projekte gefordert, in denen die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 bezogen auf die Anlagengruppen 1-3 und 8 innerhalb des Referenzprojektes vollständig erbracht wurden (die Anlagengruppen müssen dabei nicht alle innerhalb derselben Referenz erbracht worden sein, sondern können innerhalb von 3 Referenzen nachgewiesen werden),
—— Die anrechenbaren Kosten der jeweils beauftragten Anlagengruppen von mindestens 2 Referenzen müssen mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto betragen haben.
Diese Anforderungen können im Rahmen von maximal 3 Referenzprojekten nachgewiesen werden. Bei Bewerbergemeinschaften muss die Mindestanforderung durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht sein.
C) Auswahlkriterien: Unter allen Bewerbungen, die die Mindestanforderungen erfüllen, wird eine Auswahl anhand von Auswahlkriterien (Gewichtung s. Teilnahmeunterlagen) durchgeführt. Bei Punktgleichheit wird die Auswahl durch Los getroffen. Für die Eignungsauswahl bzw. die Bestimmung der Punktezahl, werden die Angaben von maximal 5 Referenzleistungen zugrunde gelegt.
D) Mehrfachnennungen:
Einzelne Referenzen können im Rahmen der verschiedenen Formblattanlagen mehrfach genannt werden.
Mögliche Förderprogramme für das Vorhaben sind u.a. KlimaschutzPlus sowie VwV SchulBau.
Los 3 – Technische Gebäudeausstattung (Elektro)
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Loses sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Elektro) gemäß HOAI 2021, §§ 53 ff für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen 4 und 5 sowie nachstehende besondere Leistungen:
—— Erarbeiten der Wartungsplanung und –organisation (Erstellen von Anlagenbüchern für alle verbauten technischen Anlagen für die haustechnischen Mitarbeiter),
—— Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit vom Regelwerk abweichend,
—— Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt für folgende Stufen:
—— Leistungsphasen 1-3,
—— Leistungsphase 4,
—— Leistungsphasen 5-8,
—— Leistungsphase 9,
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 4 – 9 einzeln oder im Ganzen zu übertragen.
Die Leistungen der Objektplanung und der HLS-Planung werden separat vergeben. Für diese Leistungen können sich Bieter im Rahmen der Lose 1 (Objektplanung) und 2 (HLS-Planung) dieses Verfahrens bewerben.
Das Hauptgebäude der Staufer Gemeinschaftsschule wurde 1979/80 errichtet und seitdem nur in geringem Maße saniert. Große Teile der Bausubstanz sowie die gesamte Gebäudetechnik entsprechen dem Baujahr des Gebäudes und sind sanierungsbedürftig. Gemeinsam mit einem Architekturbüro, verschiedenen Fachplanern sowie Schadstoffgutachter wurde im Spätherbst 2020 eine Machbarkeitsstudie abgeschlossen. Als Ergebnis wurden unter anderem die Notwendige Sanierung der stark veralteten Gebäudetechnik sowie die Notwendigkeit einer vollumfänglichen energetischen Sanierung des Gebäudes festgehalten. Hierzu wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, welcher der Verwaltung vorliegt und unter anderem die folgenden Maßnahmen beinhaltet:
— Brandschutztechnische Ertüchtigung sämtlicher Innenwände, Türen und Brandschottungen in den notwendigen Brandschutzqualitäten,
— Erstellung zusätzlicher zweiter baulicher Rettungswege,
— Erneuerung der Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallation,
— Modernisierung der Lüftungsanlage für die Bereiche Werken, Kochen und der Aula,
— Einbau dezentraler Lüftungsgeräte in den Klassenräumen, der Verwaltung und Nebenräumen,
— Energetische Sanierung der Außenhülle (Pfosten-Riegel-Fassade), der Dachhaut sowie Dämmung der Tiefgaragendecke,
— Einbau eines Aufzugs zur Gewährleistung der Barrierefreiheit im Gebäude,
— Instandsetzung von Boden-, Decken- und Wandbelägen,
— Umsetzung der Maßnahmen zur Realisierung des Medienentwicklungsplans,
— Nutzerbedingte Änderungen am Grundriss als Anpassung an das pädagogische Konzept.
Über den kompletten Zeitraum der Sanierung ist eine Vollauslagerung der Schule vorgesehen. Hierzu soll das bereits vorhandene Interimsgebäude, welches ab Juni 2021 zur bereits in Planung befindlichen Sanierung des Fachklassenbaus des Staufer Gymnasiums, auf dem Asphaltplatz nördlich der Staufersporthalle 3 errichtet wird, herangezogen werden. Dieses wird zunächst als zweigeschossiges Containerprovisorium errichtet. Da für die zukünftige Vollauslagerung der Staufer Gemeinschaftsschule dann ein größeres Raumprogramm abgebildet werden muss, soll das Provisorium nach Auszug des Gymnasiums um ein weiteres Geschoss aufgestockt werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer horizontalen Erweiterung des Provisoriums wodurch bis zu 20 Klassenräume, 5 Nebenräume sowie die Sanitär- und Technikräume untergebracht werden können. Die auf das Interimsgebäude bezogenen Leistungen sind nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Leistungen und werden separat beauftragt.
Voraussichtlicher Baubeginn ist Januar 2024
Folgende Eignungskriterien sind nach der ihnen zuerkannten Bedeutung untereinander in Form von Punkten gewichtet und werden entsprechend im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet. Die Gewichtung ist den Bewerbern in den Formblattanlagen der Teilnahmeunterlagen transparent gemacht.
A) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Projektleiters“: Es können insgesamt 2 Referenzen benannt werden. Für den Fall, dass entgegen den Teilnahmebedingungen mehr als 2 Referenzen benannt werden, werden nur die in der Reihenfolge ersten 2 in der Bewerbung genannten Referenzen gewertet. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren Inbetriebnahme nach dem 1.1.2016 war. Der Auftraggeber fordert von dem als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiter folgende Mindestanforderungen:
—— Als Referenz wird ein Projekt gefordert, das durch den als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiter geleitet wurde (nicht: stellvertretender Projektleiter),
—— Als Referenz wird ein Projekt gefordert, in dem die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 bezogen auf die Anlagengruppen 4 und 5 vollständig erbracht wurden,
—— Die anrechenbaren Kosten der jeweils beauftragten Anlagengruppe(n) müssen bei mindestens einer Referenz mind. 1 Mio. EUR brutto betragen haben.
Diese Anforderungen können im Rahmen von maximal 2 Referenzprojekten nachgewiesen werden. Die Referenzen des Projektleiters können auch in einem anderen Unternehmen erbracht worden sein. In diesem Fall ist in den Formblattanlagen an entsprechender Stelle die Benennung des Unternehmens erforderlich.
B) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Unternehmens“: Es können insgesamt 3 Referenzen benannt werden. Für den Fall, dass entgegen den Teilnahmebedingungen mehr als 3 Referenzen benannt werden, werden nur die in der Reihenfolge ersten 3 in der Bewerbung genannten Referenzen gewertet. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren Inbetriebnahme nach dem 1.1.2016 war. Der Auftraggeber fordert von dem Bewerber im Bereich der Unternehmensreferenzen folgende Mindestanforderungen:
—— Als Referenzen werden mindestens 2 Projekte gefordert, bei denen das Unternehmen die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 bezogen auf die Anlagengruppen 4 und 5 vollständig erarbeitet hat,
—— Die anrechenbaren Kosten der jeweils beauftragten Anlagengruppe(n) müssen bei mindestens 2 Referenzen mind. 1,0 Mio. EUR brutto betragen haben.
Diese Anforderungen können im Rahmen von maximal 3 Referenzprojekten nachgewiesen werden. Bei Bewerbergemeinschaften muss die Mindestanforderung durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht sein.
C) Auswahlkriterien: Unter allen Bewerbungen, die die Mindestanforderungen erfüllen, wird eine Auswahl anhand von Auswahlkriterien (Gewichtung s. Teilnahmeunterlagen) durchgeführt. Bei Punktgleichheit wird die Auswahl durch Los getroffen. Für die Eignungsauswahl bzw. die Bestimmung der Punktezahl, werden die Angaben von maximal 5 Referenzleistungen zugrunde gelegt.
D) Mehrfachnennungen:
Einzelne Referenzen können im Rahmen der verschiedenen Formblattanlagen mehrfach genannt werden.
Mögliche Förderprogramme für das Vorhaben sind u.a. KlimaschutzPlus sowie VwV SchulBau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auskunft nach VgV § 44, 75 Abs. 1 als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation der als Projektteam vorgesehenen Personen.
Los 1: Die für den Projektleiter geforderte Qualifikation „Architekt“ muss durch Nachweis belegt werden. Außerdem müssen im Unternehmen nachweisbar mindestens 2 Architekten angestellt sein.
Lose 2 und 3: Die Auftraggeberin setzt voraus, dass der jeweils zuständige Projektleiter die Qualifikation „Ingenieur“ aufweist (d. h. Qualifikation als Dipl.-Ing. oder vergleichbarer in der Europäischen Union anerkannter Abschluss). Außerdem müssen im Unternehmen nachweisbar jeweils mindestens 2 Ingenieure angestellt sein.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheines oder verbindliche Zusage des Bewerbers, dass im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der Haftungssumme oder der Abschluss einer entsprechenden Versicherung erfolgt. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Los 1: Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögens- und Sachschäden je Schadensereignis.
Los 2 und 3: Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögens- und Sachschäden je Schadensereignis.
Vgl. hierzu „Bewerberbeschränkung“ in den einzelnen Losen.
Die jeweils in den Formblattanlagen „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Projektleiters“ und „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Unternehmens“ enthaltenen Kriterien sind Eignungskriterien. Sie sind nach der ihnen zuerkannten Bedeutung untereinander in Form von Punkten gewichtet und werden entsprechend im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet. Die Gewichtung ist den Bewerbern in den Formblattanlagen transparent gemacht.
Vgl. hierzu „Bewerberbeschränkung“ in den einzelnen Losen.
Anforderungen an an den jeweiligen Berufsstand werden in den entsprechenden Teilnahmeformularen abgefragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.