Lärmkartierung Baden-Württemberg 2022 und weitergehende Berechnungen Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2021-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Lärmkartierung Baden-Württemberg 2022 und weitergehende Berechnungen
Durchführung der Lärmkartierung Baden-Württemberg 2022 und weitergehende Berechnungen.
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Dieser Vertrag dient der Durchführung der Lärmkartierung im Bundesland Baden-Württemberg gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BUF, BEB, BUB-D, BUF-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Baden-Württemberg.
— Option: Lärmschutzszenarien
Beabsichtigt sind landesweite Variantenberechnungen für Hauptverkehrsstraßen auf Grundlage der Lärmkartierung 2022. Zielsetzung dieser Teilleistung sind Aussagen über die lärmmindernde Wirkung bestehender Maßnahmen und über das Potenzial weiterer Maßnahmen, insbesondere Tempo 30 innerorts und lärmmindernde Beläge. Hierzu soll das vorhandene Rechenmodell der Lärmkartierung 2022 hinsichtlich einzelner Modellparameter modifiziert, die Kartierung neu durchgeführt und die Ergebnisse miteinander verglichen werden (Szenarienvergleich). (weitere Informationen siehe Abschnitt C 2.2.9 der Vergabeunterlagen)
— Option: Ergänzende Berechnungen
Um die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 mit denen anderer Berechnungsverfahren vergleichen zu können und als Datengrundlage für weitere Aufgaben der Verkehrsverwaltung sollen eigenständige Berechnungen nach den folgenden Berechnungsmethoden durchgeführt werden:
a) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 (RLS-19),
b) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90),
c) Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) (Anlage 2 der 16. BImSchV) (weitere Informationen siehe Abschnitt C 2.2.10 der Vergabeunterlagen).
— Option: Vergleichsuntersuchungen zwischen BUB/BEB und VBUS/VBEB
Mit der Einführung des neuen Berechnungsverfahrens BUB sind Verschiebungen gegenüber den bisherigen Kartierungen der Hauptverkehrsstraßen zu erwarten. Um diese fachlich einordnen zu können, sollen entsprechende Vergleichsuntersuchungen zur VBUS durchgeführt werden. (weitere Informationen siehe Abschnitt C 2.2.11 der Vergabeunterlagen)
— Option: Ermittlung der Lärmbelastungsschwerpunkte
In Absprache mit dem Auftraggeber und dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ist eine landesweite Rangliste der Lärmbelastungsschwerpunkte (Straßenabschnitte mit hoher Lärmbetroffenheit) zu erstellen, beispielsweise anhand der Lärmkennziffer-Methode. Ob diese Berechnung auf der BUB-Berechnung (C 2.2.5) oder der RLS-19-Berechnung (C 2.2.10a, optional) basiert, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. (weitere Informationen siehe Abschnitt C 2.2.12 der Vergabeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis/Eigenerklärung.
— Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und einer Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist. Im Falle, dass der Bieter über keinen aktuellen Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabe-stelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen,
— Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) (Anlage 8 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
— Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018-2020) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind nachzuweisen. Insbesondere sind hier Referenzen mit Angabe des Projektnamens und Kurzbeschreibung der Leistung, Name des Projektleiters, Auftragswert, Bearbeitungszeitraum sowie den Namen des Auftraggebers zu nennen (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen),
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen/Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt (Anlage 12 der Vergabeunterlagen),
— Unterauftragnehmer:
Angaben des Bieters, welche Teile des Auftrags das Unternehmen/der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
— Nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen zur Abgabe einer schriftlichen Tariftreue- und Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe verpflichtet. Die Verpflichtungserklärung und nähere Informationen können den Vergabeunterlagen und im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ LUBW (Geschäftsbedingungen) entnommen werden.
Weitere Bedingungen zur Ausführung des Auftrages entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Verpflichtungserklärungen sind den Vergabeunterlagen als Anlage 5 der Vergabeunterlagen beigefügt.
— Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen:
Dem Angebot (Erstangebot und endgültigem Angebot) ist die Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags hinzuzufügen.
Weitere Bedingungen stehen unter Verfahren / Sonstiges „Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Projektleiter, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe KMU (Anlage 1 der Vergabeunterlagen),
— Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen,
— Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen),
— Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen sind in der Anlage 10 der Vergabeunterlagen mit ihren jeweiligen Aufgaben zu nennen,
— Projektleiter: Angaben des Bieters zur Person des Projektleiters und einschließlich seines Vertreters (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen:
— Leistungsverzeichnis (Anlage 7 der Vergabeunterlagen),
— Die Erfahrungen des für die Leistungserbringung eingesetzten Personals gemäß Anlage 10 der Vergabeunterlagen sind mit Eintragungen in Anlage 11 der Vergabeunterlagen in Form von Referenzprojekten der letzten 5 Jahre (2016-2020) nachzuweisen. Dabei ist insbesondere auf die Aspekte Projektmanagement, Erfahrungen bei Lärmkartierungen, Geoinformationssysteme, Datenbearbeitung/Datenbanken, Modellierung, Schallausbreitungsrechnung sowie Verkehrsplanung einzugehen,
— Konzeption Lärmkartierung (zu Abschnitten C 2.2.1-C 2.2.8, C 2.2.13 der Vergabeunterlagen) mit den Unterpunkten
—— geplanter Projektablauf (fachlich, technisch, organisatorisch und zeitlich),
—— Aufbereitung und Modifizierung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten,
—— Ergänzung und Nacherhebung von Daten und Schließen von Datenlücken,
—— Vorgehensweise bei der Zusammenführung und Aufbereitung ergänzender kommunaler Daten,
—— Erfahrungen mit Verkehrsmodellen (im Hinblick auf die Aufbereitung von Verkehrszahlen),
—— Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit, Angaben zur Reaktionszeit hinsichtlich Anfragen und der Teilnahme an erforderlichen Terminen,
—— Kommunikation mit dem Auftraggeber.
— Vorschläge zu Lärmschutzszenarien (zu Abschnitt C 2.2.9 der Vergabeunterlagen) mit den Unterpunkten
—— Modell- und rechentechnische Umsetzung der Szenarien 3a/b,
—— Ausgestaltung/Konkretisierung der Szenarien 4a/b.
— Machbarkeit und Vorgehensweise ergänzende Berechnungen (zu Abschnitt C 2.2.10 der Vergabeunterlagen),
— Änderungen am Rechenmodell und fachliche Realisierung (zu Abschnitt C 2.2.11 der Vergabeunterlagen),
— Konzept zur Qualitätssicherung (Plausibilität, Maßnahmeneffizienz) (zu Abschnitt C 2.2.13 der Vergabeunterlagen).
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YYRC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.