Freigestellter Schülerverkehr im Hohenlohekreis VV Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/3428n
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohenlohekreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr im Hohenlohekreis VV
Vergabe von Dienstleistungen der vom PBefG freigestellten Personenbeförderung von SchülerInnen von ihrer Wohnadresse zu den unter II.2.4) genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) bzw. zu Sammelpunkten von Sammelbussen und zurück (insgesamt 2 Lose) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Los 1: insgesamt 3 Touren zu und von der Geschwister-Scholl-Schule (GSS) bzw. der Erich Kästner-Schule (EKS)
Hohenlohekreis
Beförderung von SchülerInnen zwischen den Orten Bretzfeld, Künzelsau, Öhringen, Pfedelbach, Neuenstein und der Geschwister-Scholl-Schule (Max-Beckmann-Str. 1, Künzelsau – Taläcker) sowie der Erich Kästner-Schule (Krautheimer Weg 2, 74653 Künzelsau) bzw. dem Sammelbus Öhringen GSS. Die Pflicht zur Erbringung der Beförderungsleistungen beginnt am 13.9.2021 und endet zum Schuljahresende 2025/2026. Die Leistungserbringung erfolgt mit 3 Kleinbussen (davon 2 Fahrzeuge des Typs PKW-R und 1 Fahrzeug des Typs PKW) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass sich pro Los mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der vorgelegten Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl innerhalb der grundsätzlich geeigneten Bewerber kommt es dem Auftraggeber auf folgende Aspekte an:
— Erfahrung im Bereich Beförderung von Kindern/Jugendlichen/Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf,
— Besetztkilometer aller Touren,
— Aktualität der Referenz (Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Endes der Leistungserbringung).
Sofern ein Bewerber mehr als 2 Referenzen vorlegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl die 2 Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.
Los 2: insgesamt 4 Touren zu und von der Geschwister-Scholl-Schule (GSS) bzw. der Erich Kästner-Schule (EKS)
Hohenlohekreis
Beförderung von SchülerInnen zwischen den Orten Bretzfeld, Öhringen, Künzelsau, Pfedelbach, Neuenstein und der Geschwister-Scholl-Schule (Max-Beckmann-Str. 1, Künzelsau – Taläcker) sowie der Erich Kästner-Schule (Krautheimer Weg 2, 74653 Künzelsau) bzw. Sammelbus GSS bzw. Sammelbus Neuenstein. Die Pflicht zur Erbringung der Beförderungsleistungen beginnt am 13.9.2021 und endet zum Schuljahresende 2025/2026. Die Leistungserbringung erfolgt mit 4 Kleinbussen (Fahrzeugen des Typs PKW) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass sich pro Los mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der vorgelegten Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl innerhalb der grundsätzlich geeigneten Bewerber kommt es dem Auftraggeber auf folgende Aspekte an:
— Erfahrung im Bereich Beförderung von Kindern/Jugendlichen/Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf,
— Besetztkilometer aller Touren,
— Aktualität der Referenz (Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Endes der Leistungserbringung).
Sofern ein Bewerber mehr als 2 Referenzen vorlegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl die 2 Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
PL1:
Aktueller Auszug (nicht vor dem 1. Mai 2020 datiert; Kopie ist ausreichend) der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Bei gemeinnützigen Vereinen ist anstelle der o.g. Unterlagen ein Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
PL2:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
PL3:
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
WL1:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie einer Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres von mindestens 10 Mio. EUR oder Eigenerklärung, dass die Erklärung einer Versicherung vorliegt, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Unterauftragnehmer müssen diesen Nachweis nicht erbringen.
WL1 ist ein Mindeststandard.
TL1:
Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen (Leistungen der freigestellten Schülerbeförderung oder vergleichbarer Leistungen (z. B. im ÖPNV inkl. Taxen, oder Mietwagenverkehr)) aus den letzten 3 Jahren. Dieser Nachweis ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
TL1 ist ein Mindeststandard.
Die Referenzangabe TL1 muss folgende Angaben enthalten:
— Auftragnehmer der Referenz,
— Bezeichnung der Referenz,
— Auftraggeber,
— Beschreibung des Auftrags,
— Leistungszeitraum,
— Besetztkilometer aller Touren.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft „unterzeichneten“ Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRD8X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.