Projektsteuerungsleistungen nach AHO 2020 für Neubau Gesundheitscampus Calw
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-calw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen nach AHO 2020 für Neubau Gesundheitscampus Calw
Der Neubau des Krankenhauses Calw ist integraler Bestandteil des Gesundheitscampus Calw mit einer Fläche von rd. 65 000 m2.
Der Kreistag hat die Bietergemeinschaft Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Vogt Planungsgemeinschaft mbH, Leipzig, und HDR GmbH, Stuttgart mit der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung für den Neubau des Krankenhauses Calw beauftragt.
Der Neubau KKH Calw wird 150 Betten haben und umfasst fünf Geschosse mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 21 000 m2 Gartengeschoss: Verwaltung, kleiner Konferenzbereich, Bereitschaftszimmer, Betriebsarzt, Funktionsbereiche Technik und Versorgung, Zentralumkleide, Prosektur, Heizzentrale.
Erdgeschoss: Haupteingang, Cafeteria, zentrale Notaufnahme, radiologische Gemeinschaftspraxis, Ambulanzen, Sozialdienste.
1. Obergeschoss: 3 OP’s, Intensivstation mit 8 Betten, Gynäkologie, Geburtshilfe und Schmerztherapie mit insgesamt 30 Betten.
2. Obergeschoss: Pflegegeschoss mit 32 Betten Orthopädie und Allgemein Chirurgie, 20 interdisziplinäre Wahlleistungsbetten 3. Obergeschoss: Pflegegeschoss mit 64 Betten Innere Medizin.
Solitär an der Nordseite des Campus ist ein Parkhaus mit ca. 360 Stellplätzen geplant.
Das viergeschossige Gebäude steht entlang der äußeren Erschließungsstraße (Mildred-Scheel-Straße) und hat auch die Funktion, das Campusgelände vom Gewerbegebiet abzuschirmen.
Im Außenbereich sind aktuell zusätzlich 65 Stellplätze eingeplant. Diese Stellplätze beinhalten acht behindertengerechte Stellplätze. Insgesamt sind somit 425 Stellplätze geplant, die Anzahl wurde auf Basis eines Stellplatzgutachtens errechnet.
Zum Projekt gehört die komplette innere Erschließung des Gesundheitscampus einschließlich der Erstellung der Außenanlagen auf dem gesamten Campusgelände.
Der Gesamtwert der Baumaßnahme wird geschätzt auf:
— Kreiskrankenhaus: ca. 66 Mio. EUR brutto,
— Parkierungsbauwerk: ca. 8 Mio. EUR brutto,
— Freianlagen: ca. 9 Mio. EUR brutto,
— Gesamtsumme: ca. 83 Mio. EUR brutto = 71,5 Mio. EUR netto.
Der Baubeginn ist für Mitte 2021 und die Inbetriebnahme für Anfang 2024 geplant.
75365 Calw
Projektsteuerung nach AHO 2020 mit den Handlungsbereichen C, D, E und den Projektstufen 2-5.
Die Beauftragung der Projektstufen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen nach AHO 2020 für Neubau Gesundheitscampus Calw
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in KW 07/2021 statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.