Masterplanung für das Universitätsklinikum Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: 31 101: 311
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinik-ulm.de/ueber-uns/zentrale-einrichtungen/verwaltungsbereiche/materialwirtschaft/einkauf/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Masterplanung für das Universitätsklinikum Ulm
Das Universitätsklinikum Ulm (UKU) ist eine von 4 Universitätskliniken des Landes Baden-Württemberg. Mit insgesamt 29 Kliniken und 15 Instituten (ca. 1 150 Betten) ist das UKU der Maximalversoger für die Regionen Ostwürttemberg, Donau/Iller und Bodensee-Oberschwaben. Jährlich behandelt das Universitätsklinikum Ulm rund 49 000 Patienten stationär. Dazu kommen etwa 290 000 ambulante Fälle.
Das UKU ist im Wesentlichen auf 3 Standorte – Safranberg, Michelsberg und Oberer Eselsberg – verteilt. Ziel der Masterplanung ist, alle Klinischen Einrichtungen auf einen Standort räumlich und organisatorisch zu konzentrieren.
Das UKU sucht für die Fortführung der Masterplanung im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV einen Fachplaner für medizinische Betriebskonzepte.
Universitätsklinikum Ulm Bereich III Finanzen/Controlling Abteilung Materialwirtschaft
Albert-Einstein-Allee 29
89081 Ulm
Ziel der Masterplanung ist, alle Klinischen Einrichtungen auf den Standort Oberer Eselsberg räumlich und organisatorisch zu konzentrieren. Dies soll nach aktuellem Stand in 3 Schritten/Modulen/Bauabschnitten erfolgen. Zudem wird aktuell der Kauf des RKU (bisher 50 % Sana Kliniken AG) mit den Versorgungsschwerpunkten Neurologie und Orthopädie forciert. Sollte dies erfolgreich gelingen, sind die Schwerpunkte in den Kontext des strategischen und medizinischen Gesamtkonzeptes zu integrieren.
Hierzu gibt es bereits betriebsorganisatorische sowie städtebaulich/architektonische Entwicklungsplanungen, die zusammen mit Betriebsplanern und Architekten sowie dem Land Baden-Württemberg, der Universität Ulm, der Medizinischen Fakultät und dem Universitätsklinikum Ulm entwickelt wurde und grundsätzlich konsentiert wurde. Eine inhaltliche betriebsorganisatorische Funktionsbeschreibung mit detailliertem Raumprogramm für das 1. Modul liegt vor. Die Evaluierung des Raumprogrammes zum Modul 1 durch das Land wurde in Form einer Bedarfsbemessung erfolgreich durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurde der Auftrag zur Projektentwicklung und die Durchführung des Moduls 1 als Wettbewerblicher Dialog durch das Finanzministerium an den Landesbetrieb Vermögen und Bau, Amt Ulm, erteilt.
Zudem existiert ein städtebaulicher Masterplan zur Wissenschaftsstadt aus dem Jahre 2008, der bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen ist. Ergänzend hierzu ermittelt die Universität aktuell intern mit einem von der Universität beauftragten Betriebsplaner die Bedarfe und Entwicklungen für die Universität in einem separaten Strategiepapier.
Auf der Grundlage der bisherigen Planungsergebnisse sowie der städtischen Masterplanung zur Wissenschaftsstadt muss der zukünftige Auftragnehmer (AN) die Weiterentwicklung der betriebsorganisatorischen Zielsetzung für das UKU fortführen. In enger Abstimmung mit betroffenen Klinischen Einrichtungen sowie den übrigen Stakeholdern (Land, Universität, Med. Fakultät) ist die Begleitung der Projektentwicklung des vom Land beauftragten Wettbewerblichen Dialogs für das Modul 1 notwendig. Nachdem das Ergebnis des Dialogverfahrens feststeht, ist die Betriebsplanung während der einzelnen Planungsphasen zum Modul 1 gewünscht und notwendig.
Zudem sollen, sofern das UKU und der AN ihre Zusammenarbeit nach Abschluss des Moduls 1 fortsetzen, die weiteren Planungsschritte für das Modul 2 und 3 konkretisiert und betriebsplanerisch begleitet werden. Dabei ist auch das Big Picture ständig fortzuschreiben. Die vorbeschriebene Fortsetzung der Zusammenarbeit wird angesichts des langen Projektzeitraums von der übereinstimmenden Zustimmung des UKU und des zukünftigen AN abhängen.
— Anzahl der vergleichbaren Referenzen (Nähe zum Ausschreibungsgegenstand),
— Qualität der vergleichbaren Referenzen,
— Projektumfang und Art der erbrachten Leistungen der einzelnen Referenzen,
— Anzahl der Referenzen.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden lediglich die Beratungsleistungen für das Modul 1 fest vergeben. Optional kann das UKU den zukünftigen Auftragnehmer mit den Modulen 2 und 3 beauftragen. Die gemeinsame Fortsetzung des Projektes hängt dann von der Zustimmung des zukünftigen Auftragnehmers ab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, anzugeben mittels Vordruck A.I.
— Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, anzugeben in Vordruck A.III,
— Angaben zu einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, anzugeben in Vordruck A.III,
— Eigenerklärung über das Vorliegen geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse, Erklärung durch Abgabe Vordruck A.III.
— Eigenerklärung über das Unternehmen in Form eines Portfolios mit Leistungsspektrum und einer Kurzdarstellung, zu erklären auf separaten Anlagen (jeweils max. 1 DIN-A4 Seite),
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, anzugeben in Vordruck A.II,
— Angaben über die Zahl beschäftigten Ingenieure, anzugeben auf separater Anlage,
— Angaben über die Zahl der beschäftigten Ärzte, anzugeben auf separater Anlage,
— Referenzangaben über die Erbringung vergleichbarer Leistungen, anzugeben in Vordruck A.II.
— Zum Nachweis von Kernkompetenzen für interdisziplinäre Lösungen müssen Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) mindestens 3 Ingenieure im Bereich von Planungsleistungen für betriebsorganisatorische Untersuchungen im universitätsmedizinischen Bereich beschäftigt haben (Mindestkriterium). Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben, die diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten muss (jeweils: Funktion, Eintrittszeitpunkt, Qualifikation, Aufstellung an welchen Projekten beteiligt, Funktion in den jeweiligen Projekten, Zeitraum der Ausübung der Funktion in den jeweiligen Projekten), anzugeben auf separater Anlage,
— Zum Nachweis von Kernkompetenzen von umfassendem medizinischen Fachwissen im universitätsmedizinischen Kontext müssen Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) mindestens 2 Ärzte – vorzugsweise mit einschlägiger Promotion und/oder Habilitation in einer Fachrichtung im Bereich der vorliegenden Planungsleistungen – beschäftigt haben (Mindestkriterium). Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben, die diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten muss (jeweils: Funktion, Eintrittszeitpunkt, Qualifikation, Aufstellung an welchen Projekten beteiligt, Funktion in den jeweiligen Projekten, Zeitraum der Ausübung der Funktion in den jeweiligen Projekten), anzugeben auf separater Anlage,
— Als Mindestkriterium gilt, dass der Bewerber mindestens 2 Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von Planungsleistungen für betriebsorganisatorische Untersuchungen im Rahmen einer Masterplanung im deutschsprachigen, universitätsmedizinischen Bereich innerhalb der letzten 3 Jahre (2018-2020) nachweisen kann. Die Projekte müssen an mind. 2 unterschiedlichen Standorten erbracht worden sein. Der beauftragte Leistungsumfang muss jeweils mindestens einen Honorarwert über [Betrag gelöscht] EUR (netto) aufweisen. Die Referenzen müssen diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Honorarwert), die in die Tabellen des Vordrucks A.II einzutragen sind.
Die Bewerber verpflichten sich, sofern ihre bestehende Versicherung keine Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden aufweist, dass sie im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abschließen/die bestehende Versicherung entsprechend aufstocken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Mit dem Teilnahmeantrag ist kein Angebot einzureichen.
2. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Hierfür wird die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform genutzt.
3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4. Bewerbergemeinschaften sind Einzelbewerbern gleich gestellt. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, so hat die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine gemäß dem vorgegebenen Muster in Vordruck A.IV (Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft) von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Folgende Unterlagen sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat beizubringen:
a) Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB gemäß vorgegebenen Muster in Vordruck A.I;
b) die gemäß Vordruck A.III auf gesonderte Aufforderung einzureichende Bestätigung der Hausbank über geordnete finanzielle Verhältnisse;
c) die auf gesonderte Aufforderung einzureichenden Versicherungsbestätigungen;
d) die auf gesonderte Aufforderung einzureichenden offiziellen Bestätigungen der in der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Vordruck A.I).
Fehlende diesbezügliche Nachweise/Erklärungen führen zur Unvollständigkeit der Bewerbung. Unvollständige Bewerbungen können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die übrigen Erklärungen/Unterlagen müssen nur einmalig eingereicht werden. Bei den im Vordruck A.II abgefragten Referenzen ist jedoch deutlich zu machen, auf welches Bewerbergemeinschaftsmitglied die benannte Referenz entfällt.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung in wirtschaftlicher/finanzieller und/oder technischer/beruflicher Hinsicht der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Im Hinblick auf die Nachweise zur beruflichen/technischen Leistungsfähigkeit (insbesondere zu den Referenzen) kann ein Bewerber jedoch die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, sofern diese anderen Unternehmen die Leistung, für die die Kapazität in Anspruch genommen wird, tatsächlich erbringen. Auf § 47 Abs. 3 VgV wird hingewiesen.
Bedient sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss der Bewerber dies mit Abgabe seines Teilnahmeantrags gemäß der Eigenerklärung Eignungsleihe (Vordruck A.V) erklären. Außerdem muss der Bewerber in diesem Fall bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrags für jeden Eignungsverleiher eine Eigenerklärung gemäß dem Vordruck A.VI einreichen.
6. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.3) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
7. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder objektiv nicht erfüllbare Anforderungen, so sind hierzu Fragen bzw. Hinweise unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
8. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten.
9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYHYYRS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721 / 926-3985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.