Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro), der Gemeinde Weil im Schönbuch Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_Weil im Schönbuch_TGA-Elektro
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weil im Schönbuch
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71093
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weil-im-schoenbuch.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro), der Gemeinde Weil im Schönbuch
Europaweite Vergabe der Leistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro), für eine Kindertagesstätte für insgesamt 3 oder 4 Gruppen in der Gemeinde Weil im Schönbuch.
Weil im Schönbuch
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Beauftragung von Fachplanungsleistungen für den Bau einer Kindertagesstätte für insgesamt 3 oder 4 Gruppen (mit offenen Gruppen-Konzept) in der Gemeinde Weil im Schönbuch. Das geplante Bauvorhaben soll auf dem Grundstück „Eschweg 1“ in Weil im Schönbuch entstehen und den bisherigen eingeschossigen Kindergarten ablösen. Es ist eine Realisierung in Massivbauweise vorgesehen.
Die Planungen sollen ab Mitte Oktober 2021 begonnen werden. Abbruchleistungen sollen im Januar/Februar 2022 erfolgen. Der Baubeginn ist für März 2022 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll August 2023 erfolgen.
Bei dem gegenständlichen Verfahren handelt es sich um die europaweite Ausschreibung der Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro). Die Gemeinde Weil im Schönbuch vergibt in 3 weiteren – separaten – Vergabeverfahren zudem weitere Planungsdisziplinen europaweit.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der eingereichten Referenzen bzgl. „TGA-Planung Elektro (Anlagengruppen 4 und 5) für eine Kita oder eines vergleichbaren Gebäudes“ beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden neben der Anzahl vergleichbarer Referenzen insbesondere die Vergleichbarkeit der Bauaufgabe und die Aktualität der Referenzen sowie ggf. vorliegende Referenzschreiben des damaligen Auftraggebers berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
— Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung für die Jahre 2018, 2019, 2020,
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens für die Jahre 2018, 2019, 2020 ersichtlich ist,
— Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.
Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich der TGA-Planung „Elektro (Anlagengruppen 4 und 5)“ in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 1. Januar 2011).
Es gelten folgende Mindestanforderungen (Mindestreferenz):
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt für die TGA-Planung „Elektro (Anlagengruppen 4 und 5)“ einer Kita oder eines vergleichbaren Gebäudes mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto (KG 440 und 450). Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn LPH 2 nicht vor dem 1. Januar 2011).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
— Gesamtkosten nach KG 300 und 400 in EUR brutto,
— anrechenbare Herstellkosten KG 440 und 450 in EUR brutto,
— Angabe zum Abnahme-/Inbetriebnahmezeitpunkt,
— Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen),
— ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJRDKX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland