Erweiterung Kindergarten und Wohnen in Ehingen (Donau) | VgV Tragwerksplanung gem. §§49, 51 LPH 1-6, Objektüberwachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehingen
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89584
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 7696393-2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ehingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Kindergarten und Wohnen in Ehingen (Donau) | VgV Tragwerksplanung gem. §§49, 51 LPH 1-6, Objektüberwachung
Die Stadt Ehingen (Donau) beabsichtigt die Neubebauung eines 4-gruppigen Kindergartens mit Wohnungsbau im südöstlichen Teil von Ehingen in der Hehlestraße.
Die Stadt Ehingen (Donau) hat hierzu einen Architekten-Wettbewerb durchgeführt.
Der Entwurf des 1. Preisträgers Braunger Wörtz Architekten soll realisiert werden. Der Entwurf sieht einen gestaffelten Baukörper in Holzbauweise mit Flachdächern vor. Der 4-gruppige Kindergarten ist im Erd- und ersten Obergeschoss untergebracht. In den weiteren Obergeschossen sind 2 Kleinwohnungen sowie 10 2-4 Zimmer-Wohnungen vorgesehen. 16 PKW – Stellplätze und zahlreiche Fahrradstellplätze werden in einer Tiefgarage geplant.
Das Raumprogramm umfasst ca. 2 700 m2 Hauptnutzfläche ohne Tiefgarage.
Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6 inkl. Objektüberwachung wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Teilnahmefrist und die Angebotsfrist müssen wegen Dringlichkeit verkürzt werden kann.
Ehingen(Donau)
Im Wettbewerbsentwurf des 1. Preisträgers Braunger Wörtz Architekten, sind derzeit folgende Planungsaspekte vorgesehen:
Die Konstruktion besteht aus sichtbar belassenen Brettsperrholzwänden, aus über alle Geschosse durchlaufenden Tragachsen und sichtbar belassenen Brettstapeldecken mit Aufbeton. Angestrebt wird ein maximaler Vorfertigungsgrad und eine kurze Bauzeit.
Der Treppenhauskern soll in Stahlbeton ausgeführt.
Für die Außenfassade ist Brettsperrholz, eine nichtbrennbare Dämmung und eine hinterlüftete Fassadenverkleidung aus vertikaler, fein gesägter Weißtanne vorgesehen.
Energiekonzept: Die Heiz- und Kühllasten werden überwiegend unter Einsatz von regenerativen Energien gedeckt. Es sind passive Sonnenschutzvorkehrungen sowie sehr gut gedämmte und luftdichte Gebäudehülle vorgesehen.
Es soll ein Niedertemperaturheizsystem (Fußbodenheizung) gespeist durch eine Luft-/Wasserwärmepumpe für die Grundlast vorgesehen werden, die auf einen Pufferspeicher arbeitet. Über einen zusätzlichen Wärmetauscher kann zu Spitzenlastzeiten die Wärme vom Kiga-Bestand mit in das System eingespeist werden. Im Gebäude wird die Wärme auf relativ niedrigem Temperaturniveau verteilt. In den Nutzungseinheiten gibt es sogenannte Wohnungsstationen. Darin enthalten sind ein Wärmezähler und ein Wasserzähler für die Nutzungseinheit, ein Wärmetauscher für die Warmwasserbereitung, sowie ein elektrischer Durchlauferhitzer, um das Warmwasser trotz der niedrigen Heizungstemperaturen vollends auf 50 oC aufzuwärmen.
Das System wird um eine Photovoltaik-Anlage ergänzt. Die Lüftung sieht bei den Wohnungen eine Abluft nach DIN 18017 für die Bäder vor, sowie dezentrale Thermolüfter mit Wärmerückgewinnung im Wohnbereich. Der Kindergarten erhält dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, die jeweils ein oder 2 Gruppenbereiche versorgen.
Das Regenwasser der extensiv begrünten Dachflächen wird über Retentionsflächen gespeichert und dient in der Verdunstung dem Feuchtigkeitshaushalt des Stadtklimas.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche am 24.3.2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Die Teilnahmefrist und die Angebotsfrist müssen wegen Dringlichkeit und einer Gemeinderatssitzung Ende März 2021 verkürzt werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)