Kommunikative Begleitung Großprojekt Zukunftsquelle Referenznummer der Bekanntmachung: ZE:0001/0001/1111/02
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikative Begleitung Großprojekt Zukunftsquelle
Kommunikations- und Beraterleistung mit dem Ziel, das geplante Großprojekt Zukunftsquelle zu begleiten, unter Einbeziehung aller Beteiligten und Betroffenen um Konflikte präventiv zu entschärfen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Kommunikations- und Beraterleistung mit dem Ziel, das geplante Großprojekt Zukunftsquelle zu begleiten, unter Einbeziehung aller Beteiligten und Betroffenen um Konflikte präventiv zu entschärfen.
Kommunikation zwischen der Planung: Mitarbeiter BWV, Projektsteuerung, Gutachter und Planer und Verbandsmitgliedern. Außerdem fungiert die Kommunikationsagentur in der Kommunikation zwischen Parteien aus Presse, Vereinen, Verbänden und der Lokalpolitik, Genehmigungsbehörden, Kommunen und der Landesregierung.
Bewertung von Referenzprojekten bzgl.
— öffentlicher Auftraggeber/Sektorenauftraggeber,
— systemrelevante kritische Infrastruktur,
— Jahresprojektvolumen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Haftpflichtversicherung [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beschreibung des Vergabeablaufs findet sich in den Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.