Neubau Studentisches Wohnen Ludwigsburg – Putzarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studierendenwerk-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentisches Wohnen Ludwigsburg – Putzarbeiten
Auf dem Grundstück in der Friedrichstraße 51, Ludwigsburg plant das Studierendenwerk Stuttgart AöR den Neubau eines Studierendenwohnheims mit Tiefgeschoss. Das Baugrundstück liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Ludwigsburg.
Nach Süden wird die Baufläche durch die Friedrichstraße begrenzt. Nach Osten hin bildet die Königsallee die Grenze. Nach Norden und Westen hin befindet sich Bestandsbebauung.
Angaben nach DIN 18299.
Ludwigsburg, Friedrichstraße 51
— Innenputz einlagig mit Gipsputz D15 mm Q2 geglättet, ca. 6 698 m2,
— Innenputz einlagig mit Kalkzementputz D 15 mm Q1 abgezogen, ca. 163 m2,
— Innenputz 2lagig Innenwand UP Gips-Putzmörtel D 15 mm, OP Dispersions-Silikatputz Kratzputz-Struktur Körnung 1 mm, ca. 210 m2,
— WDVS Schachtausenwand PS-Hartschaum EPS 0,035W/(mK) einlagig D 100 mm dispersionsgeb. Mörtel D 6-8 mm OP Kalkzement-Putzmörtel gefilzt Körnung 1,5 mm, ca. 31 m2.
9. Beginn Ausführung:
Haus 1: 1.12.2021
Haus 2: 27.10.2021 9.
Ende Ausführung:
Haus 1: 23.2.2022
Haus 2: 8.2.2022
Bearbeitungszeit: EG-4.OG jeweils 2 Wochen pro Geschoss, UGs zwischen 2-5 Tage. Haus 1 und Haus werden zeitlich überlappend ausgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Präqualifikation oder ausgefülltes KEV-Blatt 179 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung,
— zahlen von Mindestentgeld und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen für Beschäftige.
Präqualifikation oder ausgefülltes KEV-Blatt 179 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung und Nachweis der farblich erkennbaren Ergänzungen im KEV Blatt 179 Es sind die beiliegenden KEV-Blätter zu verwenden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]