Entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-294
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 731 / 161-6011
Fax: +49 731 / 161-802951
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung
Entsorgung des Abbruchguts aus dem Abbruch der Beringerbrücke.
Es ist die Abfallentsorgung inkl. Transport für Abbruchgut, Baustellenschutt und Aushub aus dem Abbruch der Beringerbrücke durchzuführen. Die Beringerbrücke ist bereits teilweise abgebrochen. Das daraus entstandene Abbruchgut ist in Haufwerke gelagert, beprobt und der Belastung entsprechend eingestuft. Das Abbruchgut aus dem restlichen Rückbau wird ebenfalls durch einen anderen AN in Haufwerke gelagert, durch den AG beprobt und eingestuft.
(1) Verbindlicher Termin zum Ausführungsbeginn gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B (Vertragsfrist) ist der 22.8.2021.
(2) Verbindlicher Fertigstellungstermin für die Fertigstellung der Entsorgung (Vertragsfrist) ist der 29.7.2022..
Die Parteien können während der Vertragslaufzeit aus wichtigem Grund abweichende Vertragstermine vereinbaren.
s. o. II.2.7) Laufzeit des Vertrages
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen
— Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 6 VOB/A nicht vorliegen.
Nachweise:
— Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 15 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 15 Millionen für Sach- und Vermögensschäden jeweils je Versicherungsfall oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Erteilung des Zuschlags zu schließen,
— Der Versicherungsschutz muss mindestens zu den zuvor angegebenen Mindestversicherungssummen über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben,
— Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle,
— Nachweis des Unternehmens über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Nachweis einer gültigen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Qualitätsmanagementsystem)
Nachweis eines Arbeitsschutzmanagementsystems.
Eigenerklärung über den Umsatz (ohne MwSt.) des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss seines Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
1. Technische Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Sanierungsmaßnahme verfügt.
2. Technische Ausrüstung
Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Ulm
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Telefon: +49 731 / 161-6011
Fax: +49 731 / 161-802951