Rahmenvereinbarung Fahrradleasing Stadt Weinheim und weitere Städte/Gemeinden Referenznummer der Bekanntmachung: SWEIN-2021-0019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 08226096
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weinheim.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing Stadt Weinheim und weitere Städte/Gemeinden
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing für die Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten der Stadt Weinheim und weiteren Städten/Gemeinden.
Stadt Weinheim
Personal- und Organisationsamt
Obertorstr. 9
69469 Weinheim
Die Stadt Weinheim beabsichtigt mit weiteren Städten und Gemeinden an der Bergstraße ihren Beamtinnen/Beamten und Beschäftigten im Rahmen eines Fahrradleasingmodells ca. 260 Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Neben der Stadt Weinheim als federführende Kommune beteiligen sich die folgenden weiteren Städten und Gemeinden an der gemeinsamen europaweiten Ausschreibung:
— Schriesheim,
— Heddesheim,
— Ilvesheim,
— Laudenbach,
— Hemsbach,
— Hirschberg,
— Dossenheim,
— Edingen-Neackarhausen,
— Wilhelmsfeld,
— Ladenburg.
Im Rahmen dessen ist beabsichtigt, mit einem Leasinggeber eine Rahmenvereinbarung über das Fahrradleasing und den damit verbundenen Dienstleistungen abzuschließen. Der Leasinggeber wird mit jeder Kommune den gleichen, jedoch einen separaten Rahmenleasingvertrag abschließen.
Die Rahmenvertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung.
Die Vertragslaufzeit für Einzel-Leasingverträge beträgt 3 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so kann der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in elektronischer Form in Kenntnis setzen. Bei Mitteilung in elektronsicher Form darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de