66000120 – LHS Stuttgart – Tiefbauamt, Dynamische Verkehrsltechnik NeckarPark Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_DVNP_001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
66000120 – LHS Stuttgart – Tiefbauamt, Dynamische Verkehrsltechnik NeckarPark
Das Gebiet Neckarpark soll eine Dynamysche Verkehrstechnik erhalten.
Aufgabe der Maßnahme VIS ist es, eine optimierte Verkehrslenkung im hochbelasteten Straßennetz der B 10/ B 14 und im NeckarPark mit seinen Parkierungseinrichtungen herbeizuführen. Dasbisherige System PVLS NeckarPark ist technisch veraltet und störanfällig und muss komplett neu erstellt werden.
Ziele des VIS sind:
— Verkehrslageerfassung und -beobachtung als Grundlage für operative Maßnahmen durch die integrierte Verkehrsleitzentrale,
— Analyse des Verkehrsgeschehens für strategische Maßnahmen,
— Verkehrsinformation für die Verkehrsteilnehmer über aktuelle und zukünftige Ereignisse im Straßennetz,
— Verkehrslenkung bei Störungen im Netz, insbesondere der Tunnelstrecken,
— Lenkung der an- und abfahrenden Besucher von Einrichtungen und Großveranstaltungen im NeckarPark, dem Zoo Wilhelma, sowie innerstädtischer Großveranstaltungen,
Die Fertigstellung muss bis spätestens zum 31.12.2023 erfolgen.
NeckarPark in Stuttgart‐Bad Cannstatt
Planungsleistungen für die Dynamische Verkehrstechnik:
— Planung TEchnische Ausrüstungen LP 1-9 + Besondere Leistungen,
— Planung Verkahrsanlagen LP 1-9 + örtliche Bauüberwachungen + Besondere Leistungen,
— Planung Ingenieurbauwerke/Tragwerkplanung der zugehörigen Fundamente,
— PLanung Lichtsignalanlagen,
— Projektsteuerungsleistungen/Projektvorbereitung.
Laufzeit des Vertrags endet mit Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistung (Ende LPH 9).
1. Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2018-2020) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte:
— bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte,
— mehr als 5 und bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte,
— mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte: 100 Punkte.
2. Referenzobjekt 1: Planung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI, mindestens Honorarzone III:
a) Projekttyp:
— Straßenverkehrsanlage: 0 Punkte,
— Straßenverkehrsanlage innerörtlich: 50 Punkte,
— Straßenverkehrsanlage innerörtlich mit dynamischen (mit integrierter Informationtechnischer Anlage gemäß Anlage 15.2 HOAI) Verkehrsleitsystem: 200 Punkte.
b) Bauen unter Verkehr:
— Baumaßnahme ohne Verkehr: 0 Punkte,
— Baumaßnahme unter Verkehr: 50 Punkte.
c) Baukosten (Verkehrsanlagen + Verkehrsleitsystem):
— kleiner 1,0 Mio. EUR netto: 0 Punkte,
— ab 1,0 Mio. EUR netto und kleiner bis zu 2,0 Mio. EUR netto: 25 Punkte,
— größer 2,0 Mio. EUR netto: 50 Punkte.
d) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Verkehrsanlagen nach HOAI durch den Bewerber:
— LP2: 10 Punkte,
— LP 3: 13 Punkte,
— LP 4: 4 Punkte,
— LP 5: 8 Punkte,
— LP 6: 5 Punkte,
— Lp 7: 2 Punkte,
— LP 8: 8 Punkte.
e) Jahr der Inbetriebnahme:
— bis 31.12.2015 oder noch nicht in Betrieb: 0 Punkte,
— ab 1.1.2016: Punkte.
3. Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI, mindestens Honorarzone III:
a) Projekttyp:
— sonstiges Projekt: 0 Punkte,
— Fundamente: 25 Punkte,
— Fundamente für Aufstellvorrichtungen, Träger oder vergleichbares: 50 Punkte.
b) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Tragwerksplanung nach HOAI durch den Bewerber:
— LP2: 5 Punkte,
— LP 3: 7 Punkte,
— LP 4: 14 Punkte,
— LP 5: 19 Punkte,
— Lp 6: 1 Punkte,
— ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks: 4 Punkte.
c) Jahr der Fertigstellung:
— bis 31.12.2015 oder noch nicht in Betrieb: 0 Punkte,
— ab 1.1.2016: 50 Punkte.
4. Referenzobjekt 3: Planung Lichtsignalanlage:
a) Planung Signalsteuerung mit Verkehrsplanungssoftware:
— Festzeitsteuerung: 0 Punkte,
— verkehrsabhängige Steuerung: 25 Punkte,
— Verknüpfung mit dynamischen Verkehrsleitsystem: 50 Punkte.
b) Jahr der Inbetriebnahme:
— bis 31.12.2015 oder noch nicht in Betrieb: 0 Punkte,
— ab 1.1.2016: 20 Punkte.
5. Referenzobjekt 4: Planung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, mindestens Honorarzone II – Anlagengruppe 4:
a) Baukosten (Technische Anlagen Anlagengruppe 4):
— kleiner [Betrag gelöscht] EUR netto: 0 Punkte,
— ab [Betrag gelöscht] EUR netto: 25 Punkte.
b) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Technische Ausrüstung nach HOAI durch den Bewerber:
— LP2: 5 Punkte,
— LP 3: 9 Punkte,
— LP 5: 11 Punkte,
— LP 6: 4 Punkte,
— Lp 7: 3 Punkte,
— LP8: 18 Punkte.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— § 44 VgV i. V. m § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mindestbedingung: Bauingenieur, Ingenieur Elektrotechnik oder Vergleichbares).
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 2,0 Mio. EUR Deckungssumme für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: 3 Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Fax: +49 711 / 216-89066