Projektsteuerungsleistungen f.d. Baumaßnahme Sanierung Windeck-Gymnasium Bühl. Teil-Leistungen mit definierten Projektstufen u. Handlungsbereichen in Anlehn. AHO-Heft Nr. 9. Stufenweise Beauftragung.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bühl
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 77815
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen f.d. Baumaßnahme Sanierung Windeck-Gymnasium Bühl. Teil-Leistungen mit definierten Projektstufen u. Handlungsbereichen in Anlehn. AHO-Heft Nr. 9. Stufenweise Beauftragung.
Die Stadt Bühl beabsichtigt die Sanierung der Bauteile I bis III des Windeck-Gymnasiums (Hauptbau, Bj. 1972/73 bzw. 1996/1997); der Gebäudeteil IV (Bj. 2008) bleibt unverändert. Der zu sanierende Hauptbau ist etwa 100 m lang, 40 m bis 55 m breit und 7 m hoch. Die Netto-GF beträgt etwa 8 000 qm. In der Schule werden bis zu 900 Schüler unterrichtet. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen bei der geplanten Sanierung.
Der Architekt wurde nach einem Realisierungswettbewerb bereits beauftragt, ebenso diverse Fachplaner; Planungsleistungen haben dementsprechend bereits begonnen. Der Bau-/Sanierungsbeginn ist im Jahr 2022 vorgesehen.
Das Vergabeverfahren umfasst die unter diesen Prämissen erforderlichen PS-Leistungen (vgl. II.1.1). Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit TN-Wettbewerb. Die Vergabe erfolgt stufenweise.
Auf erläuternde Unterlagen, die von der Vergabeplattform gem. Ziff. I.3 kostenfrei heruntergeladen werden können, wird verwiesen.
Bühl
Gegenstand der Beauftragung sind Projektsteuerungsleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Windeck-Gymnasiums in Bühl.
Die Beauftragung erfolgt in Projektstufen und Handlungsbereichen, in Anlehnung der Definition gemäß AHO-Heft Nr. 9 / Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Der AG behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Projektstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
a) Der AG beauftragt den AN mit Vertragsschluss mit Teil-Leistungen der Leistungsstufen 1 und 2 sowie mit der besonderen Leistung Projekteinarbeitung.
b) Der AG beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme dem Auftragnehmer weitere Leistungen der Leistungsstufen 3 bis 5 einzeln oder im Ganzen zu übertragen.
c) Der Umfang und die Aufteilung der Leistungen nach Handlungsbereichen und Projektstufen ergeben sich aus dem Schema zur Darstellung der spezifischen Leistungspflichten der Projektsteuerung und ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
d) Die Leistungen werden in einem PS-Vertrag fixiert und werden als Pauschalen bzw. zeitbezogene Pauschalen abgerechnet. Der Vertrag mit inkludierter Leistungsbeschreibung wird den Teilnehmern im Verhandlungsverfahren (Stufe 2 des Vergabeverfahrens) vorgelegt.
II.2.9.1) Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“ (pdf-Datei) kann von der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.
II.2.9.2) Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl Bewerber, die gemäß Ziff. II.9.2.1 nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung:
— III.1.2.2 Spezifischer Jahresumsatz in den letzten 3 Jahren (Wichtung 10 Prozent),
— III.1.2.3 Anzahl Mitarbeiter (Wichtung 10 Prozent),
— III.1.3.2 Referenzen Bewerber, bis zu 5 Referenzen (Wichtung in Summe 60 Prozent),
— III.1.3.4 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Wichtung 10 Prozent),
— Gesamteindruck der Bewerbung (Wichtung 10 Prozent).
Für diese Auswahlkriterien werden jeweils bis zu 5 Punkten vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los (§ 75 (6) VgV).
Der „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“ (pdf-Datei) kann von der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.
Die Leistungen gem. II.2.4 b) werden optional vergeben.
Diese weitere Beauftragung erfolgt schriftlich durch einseitigen Abruf.
Der AN hat den AG rechtzeitig auf die Notwendigkeit der Anschlussbeauftragung hinzuweisen.
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Für das Projekt werden Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt; Programm „VwV Schulbauförderung“ und eine förderunschädliche Kombinierung mit dem Förderprogramm „Klimaschutz Plus“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Teilnahmeanträge u. Angebote sind lt. § 53 (1) VgV mithilfe elektron. Mittel gem. § 10 VgV einzureichen. In diesem Verfahren gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform gem. Ziff. I.3. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständ. Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z. B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers in diesem Verg.verfahren ermächtigt sind, sind in der Einheitl. Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. Ziff. III.1.1.3 u. durch ergänz. Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.2 zu benennen.
Hinweis:
TN-Anträge sind explizit mit „Anschreiben“ zu stellen; auf der o. g. Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwend. formloser Anschreiben möglich.
III.1.1.2) Vorlage eines akt. Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht älter als 1 Jahr, od. Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf and. Weise gem. § 44 (1) VgV.
Bei ausländ. Bewerbern durch eine Beschein. der zuständ. Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung.
Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein HR o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung.
Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform u. die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftl. Unterzeichnung des Antrags u. der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen.
III.1.1.3) Als vorläuf. Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird n. § 48 (3) VgV eine EEE gemäß § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthalt. Erklärungen u. Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage in elektron. Form bereitgestellt (xml-Format); Bearbeitung unter:
https://uea.publicprocurement.be/. Die EEE ist in elektron. Form auszufertigen, mit dem vollständ. Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen u. mit dem TN-Antrag über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck vzw. im pdf-Format).
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
Ergänzend zur EEE u. den darin geford. Erklärungen u. Angaben werden weit. Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.
III.1.1.4) Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften u. ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der BG hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem TN-Antrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen.
III.1.1.5) Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorsteh. Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
III.1.1.6) Hinweis zur Leistungserbringung:
Die Projektsteuerung ist eine kritische Aufgabe des Projektes. Gemäß § 47 (5) VgV sind die Leistungen der Projektsteuerung direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen.
III.1.2.1) Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, mit 2-facher Maximierung pro Jahr. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot elektronisch vorzulegen. Im Fall einer Bewerber- / Bietergemeinschaft wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert. Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall ist der Nachweis auf Anforderung im Original vorzulegen.
III.1.2.2) Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zum Umsatz in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 verzichtet werden). Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
III.1.2.3) Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl insgesamt und der Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zu den Beschäftigten in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 verzichtet werden). Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
III.1.3.1) Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (PL / Projektleiter, SPL / stellvertretender Projektleiter, ggf. Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation mit zugehörigem Nachweis verlangt (z. B. Diplomzeugnis, siehe auch Ziff. III.2.1). Ziff. III.1.3.3 ist zu beachten.
III.1.3.2) Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 10 Jahren, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards).
Referenzen können entweder vom Bewerber selbst, bei Bewerbergemeinschaften von mind. einem der Bewerber erbracht wurden (§ 47 VgV).
Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner, Kontaktadresse sowie Telefonnummer, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen). Insgesamt können max. 5 Referenzen angegeben und gewertet werden; sie untergliedern sich wie folgt:
a) Eine Referenz (Mindestreferenz), die in besonderem Maße geeignet ist, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Diese Referenz wird einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im „Formular Eignungskriterien Bewerber“ beschreibende Darstellungen auf maximal 2 DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt).
b) Weitere maximal vier Referenzen (Nr. 2 bis 5, ohne Nr. 1) mit Referenzangaben im „Formular Eignungskriterien“.
III.1.3.3) HIWEIS: Nachweise geeigneter Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden „Erst mit der Abgabe des Angebotes“ gefordert und gewertet.
III.1.3.4) Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation, i.d.R. durch Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle.
Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.2 (Ref. Bewerber):
Für die Wertung als geeignete Ref. gelten folg. Mind.-Standards, die aus den Ref.-Angaben des Bewerbers eindeutig hervorgehen müssen.
Allgemeine Anforderungen, über Referenzen nachzuweisen:
Erfahrungen in der Projektsteuerung beim Bau bzw. bei der Sanierung von größeren Liegenschaften und Gebäude-Komplexen.
Öffentliche Gebäude o.vglb. mit hohem Publikumsverkehr.
1. Die Referenzen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht älter als 10 Jahre sein.
2. Referenzen sind zu erbringen vom Bewerber, bei B-Gemeinschaften von mind. einem der Bewerber. Nur eigene Leistungen sind anzuführen, d.h. solche, die vom Bewerber erbracht wurden.
3. Referenz 1 = Mindestreferenz. Projektsteuerung (PS) beim Bau bzw. bei der Sanierung von Liegenschaften und Gebäude-Komplexen mit einer NGF von mind. 4 000 qm oder 400 Nutzern. Schulgebäude oder vglb. PS für alle Projektstufen und Handlungsbereiche gem. AHO-Heft Nr. 9.
4. Ref. 2 = PS beim Bau bzw. bei der Sanierung von Liegenschaften und Gebäude-Komplexen. Schulgebäude oder vglb. PS für alle Projektstufen und Handlungsbereiche gem. AHO-Heft Nr. 9. Ggf. NGF größer 4 000 qm od. mehr als 400 Nutzer.
5. Ref. 3 bis 5 = PS beim Bau bzw. bei der Sanierung von Liegenschaften und Gebäude-Komplexen. Ggf. Schulgebäude od. vglb. Ggf. NGF größer 4 000 qm od. mehr als 400 Nutzer.
Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.3 (Ref. Projektleiter u. Stellvertreter):
Ref. für PL u. SPL werden „Erst mit Angebotsabgabe“ gefordert u. gewertet u. sind im TN-Wettbewerb NOCH NICHT einzureichen.
Allg. werden nachsteh. Anforderungen als vorläuf. Information benannt, die Spezifizierung u. die Vorgabe der vorzuleg. Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9.2 ausgewählten Bewerber.
Vom PL werden bis zu 5 geeignete Ref. wie folgt erwartet:
Koordination / Projektleiter bei Projekten gem. den vorgen. Ref.-Anforderungen f.d. Bewerber oder and. Projekte, die diese Anforderungen erfüllen. Mind. 1 Referenz vglb. der Mindestref. gem. TN-Antrag.
Vom SPL werden bis zu 5 geeignete Ref. wie folgt erwartet:
Ref.-Anford. wie PL, jedoch ist der Nachweis einer verantwortlichen Position in den betreff. Proj. ausreichend. Mind. 1 Referenz vglb. der Mindestref. gem. TN-Antrag.
III.2.1.1) Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z. B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal gemäß Ziff. III.1.3.1). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
III.2.1.2) Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter und Stellvertretender Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
III.2.2.1) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW).
III.2.2.2) Ein Vertragsmuster wird mit den Vergabeunterlagen in der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.
III.2.2.3) Die Bestimmungen der Förderungsprogramme sind vom Auftraggeber / Zuwendungsempfänger und von den Ausführenden zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.0) Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Das dortige Dokument mit der Nr. 001 zeigt eine Übersicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen / Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
Weitere Angaben zu Ziff. VI.3) erfolgen aus Platzgründen (begrenzte Zeichenzahl) auf der vorgenannten Vergabeplattform im Dokument „Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit...
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland