Modernisierung und Erweiterung der Stadtbücherei Esslingen – Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Erweiterung der Stadtbücherei Esslingen – Projektsteuerung
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Projektsteuerung für die Modernisierung und Erweiterung der Stadtbücherei Esslingen auf Basis der AHO, Heft Nr. 9, Stand März 2020.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtbücherei in ihrer heutigen Form ist dringend sanierungsbedürftig, die Ausstattung ist veraltet, die Publikumsflächen sind zu gering, die Aufenthaltsqualitäten sind durch die intensive Nutzung und den Platzmangel stark beeinträchtigt. Damit kann die Stadtbücherei Esslingen den hohen Anforderungen an eine Bibliothek des 21. Jahrhunderts nicht gerecht werden und ihr Potential nicht ausschöpfen. Es soll eine Modernisierung und Erweiterung der Stadtbücherei Esslingen erfolgen. Diese besteht derzeit aus folgenden 3 Gebäudeteilen: Heugasse 9, Webergasse 4, Webergasse 6 (Nanzhalle, wird abgerissen und neu gebaut). Das Gebäude Heugasse 11, ein ehemaliges Wohnhaus, soll als Erweiterungsfläche hinzukommen. Die Nanzhalle wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden, die Pfleghofmauern müssen erhalten werden. Beim Gebäude Heugasse 9 handelt es sich um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gemäß § 28 DSchG. Die Gebäude Webergasse 4, 6 und Heugasse 11 sind Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.