Nichtoffener einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach RPW „Neubau Kindergarten Ensingen“
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vaihingen an der Enz
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71665
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vaihingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach RPW „Neubau Kindergarten Ensingen“
Architektenleistungen nach HOAI für einen dreigruppigen Kindergarten mit Freianlagen
Das vorgeschaltete Wettbewerbsverfahren zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vielfalt von Lösungsvorschlägen und die Vergabe eines Planungsauftrags für den Neubau ab. Aufgabe des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung einer Vorplanung für den neuen Kindergarten sowie der Außenanlagen unter dem Aspekt der städtebaulich harmonischen Einfügung, der Funktionalität, der architektonischen Qualität, des energetisch optimierten Bauens und der Wirtschaftlichkeit.
Gegenstand des nichtoffenen Planungswettbewerbs ist die Vorplanung eines Kindergartenneubaus mit Freiflächen.
Beabsichtigt ist die Planung eines 3-gruppigen Kindergartens, dessen erster Bauabschnitt mit 2 Kindergartengruppen Ü3 mit einer Programmfläche (inkl. Verkehrsfläche) von rund 700 m2 am Standort „Belreinstraße“ errichtet werden soll. Der zweite Bauabschnitt soll zudem eine mögliche zukünftige Erweiterungsoption des Kindergartens um 1 Krippengruppe U3 mit einer Programmfläche (inkl. Verkehrsfläche) von rund 160 m2 zeigen, die zurzeit noch nicht gebaut werden soll.
Bei der Konzeption der Außenanlagen sind die Flächen des Kindergartens und der Schule als räumlich zusammenhängend zu betrachten. Besonderer Wert wird auf den Umgang mit dem Baumbestand und der Topografie gelegt. Erwartet werden konzeptionelle Entwurfsansätze für die Freiflächengestaltung mit einem nachvollziehbaren Konzept des Verhältnisses von innen und außen, wobei ein anregender kindgerechter Freiraum als Wahrnehmungs- und Erlebnisbereich, der die pädagogischer Arbeit unterstützt. Eine kindgerechte Bepflanzung des Geländes soll als Schutz gegen Wind und Sonne sowie Abgrenzung verschiedener Spielbereiche dienen.
Bewerben konnten sich Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in gemeinsam.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Lösungsvorschläge (Pläne, Modelle, etc.) werden insbesondere nach den folgenden grundsätzlichen Kriterien bewertet:
— Architektonische und gestalterische Qualität innen und außen,
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen und qualitativen Anforderungen,
— Flexibilität für Nutzungsänderungen und bauliche Erweiterungen,
— Bauabschnitte und Torsoqualität,
— Nachhaltigkeit bei Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Sozialem (z. B. Bruttorauminhalt, Bruttogeschossfläche, Investitions- und Folgekosten, Ökologie bei Errichtung und Betrieb).
Diese Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 74, 80 Abs. 1 und 17 VgV.
Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland