Stuttgart-Marketing GmbH – Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen für Sanierung und Umbau der Liegenschaft „Haus Breitling“ zum „Haus des Tourismus“ in Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/724
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 084-216252)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart-tourist.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stuttgart-Marketing GmbH – Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen für Sanierung und Umbau der Liegenschaft „Haus Breitling“ zum „Haus des Tourismus“ in Stuttgart
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen
1 bis 8 für die Leistungsphasen 1 bis 8 für Sanierung und Umbau der Liegenschaft „Haus Breitling“ zum „Haus des Tourismus“ in Stuttgart.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1. „Jahresumsatz“: Es gilt folgende Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1. „Jahresumsatz“: Es gilt folgende Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Dieser Nachweis ist von Bewerbergemeinschaften in Summe vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 2. „Referenzen“: Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
a) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt im Bereich der TGA-Planung, Anlagengruppen 1 bis 4, in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für den Umbau bzw. die Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber (Fertigstellung und Inbetriebnahme nicht vor dem 1. Januar 2016 und spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist) mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1,8 Mio. EUR netto (KG 400 gem. DIN 276),
b) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt im Bereich der TGA-Planung, Anlagengruppen 1 bis 4, in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für den Umbau bzw. die Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes (Fertigstellung und Inbetriebnahme nicht vor dem 1. Januar 2016 und spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist) mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1,8 Mio. EUR netto (KG 400 gem. DIN 276).
Hinweis: Die vorbenannten Mindestreferenzen können durch dasselbe Projekt nachgewiesen werden, sofern es die Anforderungen an beide Mindestreferenzen erfüllt. Bei Mehrfachverwendung sind die Anlagen B.1 und B.2 dennoch vollständig auszufüllen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 2. „Referenzen“: Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
a) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt im Bereich der TGA-Planung, Anlagengruppen 1 bis 4, in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für den Umbau bzw. die Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber (Fertigstellung und Inbetriebnahme nicht vor dem 1. Januar 2016 und spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist) mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1,8 Mio. EUR netto (KG 400 gem. DIN 276),
b) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt im Bereich der TGA-Planung, Anlagengruppen 1 bis 4, in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für den Umbau bzw. die Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes (Fertigstellung und Inbetriebnahme nicht vor dem 1. Januar 2016 und spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist) mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1,8 Mio. EUR netto (KG 400 gem. DIN 276).
Hinweis: Die vorbenannten Mindestreferenzen können durch dasselbe Projekt nachgewiesen werden, sofern es die Anforderungen an beide Mindestreferenzen erfüllt. Bei Mehrfachverwendung sind die Anlagen B.1 und B.2 dennoch vollständig auszufüllen.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.