Rückhalteraum Elisabethenwört: Wasserbauplanung (Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke) Referenznummer der Bekanntmachung: 2014/S 241-424275
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückhalteraum Elisabethenwört: Wasserbauplanung (Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke)
Rückhaltraum Elisabethenwört: Wasserbauplanung
Insel Elisabethenwört, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Germersheim
Los 1 umfasst die stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen in den folgenden 3 Projektstufen: Die Stufe I umfasst die Mitwirkung bei der Bedarfsplanung im Hinblick auf die in Stufe II zu untersuchenden Varianten des Rückhalteraumes und zugehörigen relevanten Objekte. Die Leistungen der Stufe II stehen unter dem Vorbehalt der Festlegungen in Stufe I und umfassen die für die Vorbereitung der Variantenentscheidung erforderlichen Planungsleistungen nach § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 1 und 2, für die zu untersuchenden Varianten bzw. Ingenieurbauwerke, wobei einzelne Bauwerke oder Bauwerksteile (z. B. Dammabschnitte) bei verschiedenen Varianten zum Teil wiederholend bzw. in Bauwerksvarianten zu untersuchen sind. Die Grundleistungen der Objektplanung werden in Stufe II ergänzt durch die Mitwirkung bei der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, begleitende Leistungen der geotechnischen Beratung und Vermessung (jeweils nach Bedarf) sowie eine zusammenfassende vergleichende Bewertung der untersuchten Varianten des Rückhalteraumes. Die Leistungen der Stufe III werden als Option (mögliche Vertragsverlängerung nach der Variantenentscheidung) ausgeschrieben und umfassen die spätere Erarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die vom Vorhabenträger ausgewählte Lösung (§ 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 3 und 4).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bickenbach
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64404
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Insel Elisabethenwört, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Germersheim
Der Gesamtcharakter des Auftrags (siehe Ziff. ll.2.4) ändert sich gegenüber dem ursprünglichen Auftrag nicht. Aufgrund notwendiger Eingriffe in ein Stillgewässer ist eine Kompensationsmaßnahme erforderlich, bei der ein anderes Stillgewässer durch Entschlammung aufgewertet werden soll. Hierfür sind Sedimentuntersuchungen erforderlich und die Verwertbarkeit des Sediments als Bodenmaterial im Projekt zu prüfen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bickenbach
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64404
Land: Deutschland
Der Nachtrag umfasst Leistungen für die Sedimentuntersuchung. Der bestehende Auftragsumfang einschließlich früherer Vertragsänderungen ist über die Bekanntmachungen Nr. 2014/S 241-424275 (Hauptvertrag), Nr. 2017/S 158-327678, Nr. 2018/S 245-561988, Nr. 2020/S 016-034781, Nr. 2020/S 066-158000, Nr. 2020/S 066-158001 sowie die am 7.5.2021 eingereichte EU-Bekanntmachung mit vorläufiger Dokumentnummer 2021-061399 definiert.
Als notwendige naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme wird die Entschlammung eines Stillgewässers geplant. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob das entnommene Baggergut für die Erdbaumaßnahmen im Projekt genutzt werden kann. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war noch nicht bekannt, dass aufgrund notwendiger Eingriffe in ein Stillgewässer eine Kompensationsmaßnahme erforderlich sein würde. Die neu hinzugekommenen Änderungen werden als zulässige Ausnahmen im Sinne des § 132 (2) Nr. 2 und 3 gewertet.