Linienbestimmungsverfahren B29n Röttingen – Nördlingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]1
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ostalbkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbestimmungsverfahren B29n Röttingen – Nördlingen
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, § 47 HOAI 2021 LPH 1 + 2 + Besondere Leistungen.
Ellwangen
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, § 47 HOAI 2021 LPH 1 + 2 + Besondere Leistungen Der 3-streifige Neubau der B 29 n Röttingen- Nördlingen – Bundesstraße 29 zwischen Röttingen und Nördlingen ist im aktuellen Bedarfsplan 2016 als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs aufgenommen. Der Neubau soll einen Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit dieser Verkehrsachse leisten. In diesem Zusammenhang ist zunächst die Linienbestimmung gem. § 16 FStrG durch das BMVI zu vollziehen. Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den dreistreifigen Neubau der Bundesstraße B 29 zwischen Röttingen und Nördlingen. Das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Straßenbau, führt die Planung und das Linienbestimmungsverfahren im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart, Ref. 44 durch.
Für den Nachweis der Machbarkeit wurde 2014/ 2015 durch das Landratsamt Ostalbkreis eine Machbarkeitsstudie angefertigt. Hierbei haben sich eine Süd- als auch eine Nordvariante als näher zu untersuchende Varianten zum damaligen Planungsstand herauskristallisiert. Auf Basis der Nord- und Südvarianten wurde ein ca. 8 000 ha großer Untersuchungsraum gebildet. Innerhalb dieses Untersuchungsraum ist mit gegenständlicher Planung eine Linienfindung durchzuführen. Die Verkehrsanlagenplanung und die Bestimmung der Linie sind Aufgabe des Planungsauftrages. Das Planungskonzept ist als stufenweise Erarbeitung eines Entwurfs unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter unter Zuhilfenahme der aktuellen Normen, Richtlinien und Gesetze bis zur Bestimmung der Linie durchzuführen.
Für weitere Informationen wird auf die Aufgabenbeschreibung inkl. Anlagen verwiesen.
Referenzen Objektplanung Verkehrsanlagen: 922 Punkte Bewertungsmatrix für Projektmerkmale:
Referenz 1:
— Planungsaufgabe im bewegten Gelände: 50 Punkte,
— Planung in Gebieten mit besonderer Planungsanforderung (z. B. FFH, WSG, Gewässer, etc.): 100 Punkte,
— Planungsaufgabe mit Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit bei der Vorstellung schwieriger und konfliktreicher Planungen: 50 Punkte,
— Ausbau und Neuplanung von planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten: 20 Punkte,
— Planungsaufgabe zur Trassenfindung in großem Untersuchungsgebiet (> 2 500 ha): 80 Punkte,
— Bau unter Verkehr (unterschiedliche Verkehrsführung für End- und Bauzustände): 20 Punkte,
— Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal, Steuerungstechnik): 10 Punkte,
— Lärmschutzplanung u. Berechnung sowie Emissionsberechnung: 50 Punkte,
— Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung): 50 Punkte,
— Anpassung nachgeordnetes Straßennetz: 15 Punkte,
— komplexe Bauabläufe: 15 Punkte.
Referenzen 2 + 3:
— Planungsaufgabe im bewegten Gelände: 25 Punkte,
— Planung in Gebieten mit besonderer Planungsanforderung (z. B. FFH, WSG, Gewässer, etc.): 50 Punkte,
— Planungsaufgabe mit Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit bei der Vorstellung schwieriger und konfliktreicher Planungen: 25 Punkte,
— Ausbau und Neuplanung von planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten: 10 Punkte,
— Planungsaufgabe zur Trassenfindung in großem Untersuchungsgebiet (> 2 500 ha): 40 Punkte,
— Bau unter Verkehr (unterschiedliche Verkehrsführung für End- und Bauzustände): 10 Punkte,
— Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal, Steuerungstechnik): 5 Punkte,
— Lärmschutzplanung u. Berechnung sowie Emissionsberechnung: 25 Punkte,
— Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung): 25 Punkte,
— Anpassung nachgeordnetes Straßennetz: 8 Punkte,
— komplexe Bauabläufe: 8 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mittels Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. (Ausschlusskriterium
B) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
C) § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. M. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre,
D) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium),
E) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium),
G) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu B): Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Zu Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Zu C): Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei weniger als netto [Betrag gelöscht] EUR Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Zu E und G): Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
H) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. M. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV: Angaben zur Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Erfüllung der Dienstleistung verfügt.
I) § 122 Abs. 2 Nr.3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden. (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten).
J) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. M. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV: Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben werden sollen.
K) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Drei Referenzprojekte im Straßenbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Zu H): Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
— 3D-fähige Planungssoftware mit Echtzeitauswertung und gleichzeitiger Visualisierung,
— Leitfäden Planung gemäß Anlagen zum Vertrag.
Zu I): Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 10 Beschäftigte inkl. Führungskräfte haben. Bei weniger als 10 Beschäftigte wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Zu K): Anzugeben sind 3 Referenzprojekte im Straßenbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Mindestbedingungen/Ausschließlichkeitskriterien zur Wertbarkeit der Referenzprojekte 1-3:
— Beim Referenzprojekt 1 muss es sich um eine BAB / autobahnähnliche Bundesstraße handeln,
— Bei den Referenzprojekten 2 + 3 muss es sich jeweils um eine Bundes-, Landes- oder
— Kreisstraße handeln,
— Die Referenzprojekte müssen Außerortsstraßen sein,
— Für die Referenzprojekte müssen jeweils die LPH 1-3 gemäß § 47 HOAI 2021 erbracht worden sein,
— Abschluss der LPH 2 nach dem 1.1.2011 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
§ 75 VgV
L) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Auftragsfall: Gesell. bürgerl. Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Bewerbung erarbeiteten HVA-Formblätter sowie der Bewerbungsbogen (Excel-Datei) sind für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Alle Unterlagen sind elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der/die Name(n) des/der Erklärenden in Druckbuchstaben an den hierfür gekennzeichneten Stellen angegeben sein müssen. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in Formulare ist ausreichend. Fehlt an den entsprechenden Stellen der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der/die Name(n) des/der Erklärenden wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag einreichen“ der Vergabeplattform subreport ELViS hochzuladen. Unterlagen in Papierform, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform werden nicht berücksichtigt.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
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Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ostalbkreis.de