Architektenleistungen für die Innensanierung, Umbau und Modernisierung der Ottmar-Schönhuth-Schule in Bad Mergnethiem-Wachbach Referenznummer der Bekanntmachung: 61.409.008.08/Ar.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Mergentheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97980
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-mergentheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für die Innensanierung, Umbau und Modernisierung der Ottmar-Schönhuth-Schule in Bad Mergnethiem-Wachbach
Architektenleistungen Gebäudeplanung nach § 34 HOAI 2021, Lph 1-9.
Deutschland
Für die Sanierung der Schule soll ein Architekt (im Nachgang als AN bezeichnet) für die Objektplanung nach HOAI §34, LPH 1-9 für eine stufenweise Beauftragung gefunden und beauftragt werden.
Dem Architekten wird ein Bauphysiker als Auftragnehmer des AG zur Verfügung gestellt werden. Der Bauphysiker soll zusammen mit dem Architekten einen Bauteilkatalog für eine Innendämmung erarbeiten, in dem wichtige Aufbauten, Wandschichten und Anschlussdetails dokumentiert werden. Dieser Bauteilkatalog dient für den Architekten als Grundlage für die Werk- und Detailplanung.
Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung läuft das EU-weite Verfahren für die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 3 und 8).
Die Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung Elektro und für Brandschutz, und gegebenenfalls Tragwerksplanung und Vermessung werden durch geeignete Verfahren an Dritte beauftragt.
Im Zuge der unten aufgeführten Sanierungsmaßnahmen soll die Schule zur Ganztagesschule umstrukturiert und um 2 Ganztagesräume, eine Mensa, eine Mensaküche mit Nebenräumen und eine Schulküche erweitert werden. Eine Machbarkeit des Raumprogramms wurde anhand eines Flächenlayouts überprüft (siehe Anlagen 03 + 05).
Die Überprüfung hat ergeben, dass das gewünschte Raumprogramm nach einer Sanierung im größeren der Gebäudeteile (nördlicher Gebäuderiegel) der ehemaligen Hauptschule untergebracht werden kann. Der andere Gebäudeteil (südlicher Gebäuderiegel) wird stillgelegt. Die Sanierung dieses stillgelegten Gebäudetrakts wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und ist nicht Gegenstand des zu vergebenden Auftrags.
Neben der Unterbringung des geforderten Raumprogramms soll der AN folgende Sanierungsmaßnahmen planen und ausführen bzw. koordinieren:
— Ausbau und Erneuerung der Außenfenster,
— Überarbeitung oder Ersatz der Fensterbänke,
— Erneuerung und vorher teilweise Dämmung der abgehängten Decken,
— Koordination der Technischen Gewerke im Sinne der Entwurfsidee des AN,
— Anbringen einer Innenwärmedämmung (nach Bedarf ggf. hinter einer Vorsatzschale),
— Aufschneiden und Entfernen des Estrichs zur Anbindung der Innenwärmedämmung auf den Rohbau,
— Anstrich bzw. Aufarbeiten der Oberflächen der Innenwände (Mauerwerk verputzt),
— Überarbeiten und Anstrich oder Austausch der Innentüren,
— Überarbeiten des Estrichs und Einbau neuer Bodenbeläge (Linoleum oder Kautschuk).
Der AN hat grundsätzlich die Aufgabe, zu prüfen, ob aus Gründen der Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit nicht auch energetische Verbesserungen ausgeführt werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Teilnehmer/innen bzw. Teilnehmergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ gemäß Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Teilnehmer/innen bzw. Teilnehmergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ gemäß Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitervergaben von Auftragsanteilen für die unter II.2.4) und II.2.11) genannten Leistungen sind zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 erfolgt stufenweise:
1. Stufe LPH 1-3, dann stufenweise.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht der Auftraggeberin frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stu-fenweisen Beauftragung kann der Bieter keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Termine:
Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden. Die Auftraggeberin beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Die dafür vorgesehenen Antragsfristen erfordern eine Übergabe folgender Leistungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber bis zum 5.11.2021:
LPH 1-3:
— Entwurfsplanung im Maßstab M 1:100,
— Entwurfserläuterung bzw. Baubeschreibung,
— Flächen- und Kubaturberechnungen nach DIN 277,
— Kostenberechnung nach DIN 276 – 3. Ebene.
Der Gemeinderat soll am 25.11.21 über den Entwurf und die Kostenberechnung Beschluss fassen und der Einreichung der Anträge zustimmen.
Damit ergibt sich die weitere Terminschiene:
LPH 4: Genehmigungsplanung Dezember 2021
LPH 5 Werkplanung: Dezember 2021 bis Februar 2022
LPH 6/7 Ausschreibung/Vergabe: Februar/März 2022
LPH 8 Ausführung: April 2022 bis April 2023.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe-Durlach
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWBV innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland