EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altpapier (PPK) für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-gp.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altpapier (PPK) für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Los 1: Sammlung von Altpapier an Wertstoffhöfen sowie Containergestellung bei Vereinssammlungen,
— Los 2: Übernahme und Verwertung des Altpapiers.
Sammlung von Altpapier an Wertstoffhöfen sowie Containergestellung bei Vereinssammlungen
Landkreis Göppingen
— Bereitstellung von Containern an den Wertstoffsammelstellen (ca. 70 Umleercontainer (gedeckelt) mit einem Volumen von 7 m3 bis 10 m3, acht Presscontainer/Abrollpressen (á 30 m3) und vier 40-m3-Abrollcontainer (gedeckelt)),
— Abholung/Leerung der Container in einem regelmäßigen Turnus sowie bedarfsweise auf Abruf,
— Bereitstellung von Containern (gedeckelt) bei Vereinssammlungen nach Bedarf (zwischen ca. 70 und 90 Sammlungen/a mit je einem bis 3 Containern à 40 m3, freitags/samstags), ca. ein bis 4 Sammlungen an einem Tag.
—— Der AWB übernimmt die Abstimmung und Bekanntmachung der Termine sowie die Abrechnung mit den Vereinen.
—— Nach der Verwertung überweist der Auftragnehmer (von Los 2) den Verwertungserlös an den AWB und rechnet das Handling ab.
— Transport des Altpapiers zu einer Umschlaganlage des Bieters und Umschlag des Altpapiers. Der Standort der Umschlaganlage hat sich in einem Umkreis von maximal 30 km Luftlinie zur Ortsmitte der Stadt Göppingen zu befinden,
— Umschlag des Altpapiers auf die Transportfahrzeuge des Auftragnehmers von Los 2 bzw. der Systembetreiber/Dualen Systeme.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), sofern dieser nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung des Altpapiers
Landkreis Göppingen
— Übernahme des Altpapiers an der vom Auftraggeber benannten Umschlaganlage (des Auftragnehmers von Los 1),
— Durchführung der notwendigen Transport- und Verwertungslogistik,
— Verwertung/Vermarktung des übernommenen Altpapiers (inkl. Entsorgung etwaiger Störstoffe).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), sofern dieser nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Zusätzlich für Los 2:
— Bankerklärung, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird, auf gesonderte Anforderung.
Los 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzend den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern.
Zusätzlich für Los 2:
Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits im Rahmen der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird.
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die containergestützte Sammlung von Altpapier (PPK) oder Restabfall, Altholz, Bauschutt oder ähnliche Abfallfraktionen,
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Umschlaganlage für Altpapier.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von Altpapier.
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die containergestützte Sammlung von Altpapier (PPK) oder Restabfall, Altholz, Bauschutt oder ähnliche Abfallfraktionen für mindestens einen kommunalen Auftraggeber. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume (in Monaten und Jahren) sowie der Abfallfraktion/-en vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Umschlaganlage für Altpapier. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer der angebotenen Umschlaganlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustertextes beinhalten.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von insgesamt mindestens 3 000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitere Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis.de abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3. „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.