DiGeN-Portal Entwicklung_1. Verhandlungsrunde Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-11-09-SYS-PLO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
DiGeN-Portal Entwicklung_1. Verhandlungsrunde
Entwicklung des Portals für das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN-Portal).
Das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN) soll durch die Vernetzung zwischen Leistungserbringern sowie durch die direkte Anbindung und Einbeziehung der Versicherten einen hohen Mehrwert für alle Beteiligten erzeugen. Gesucht wird in diesem Verhandlungsverfahren ein Dienstleister für die Entwicklung des Portals für das digitale „Gesundheitsnetzwerk“ der AOK (DiGeN-Portal). Durch gesonderten Vertrag beauftragt wird der zentrale Betreiber (Betreiber zentrale Komponenten) – neben der Entwicklung des DiGeN-Portals werden folgende Leistungen in weiteren Ausschreibungen ausgeschrieben:
— Entwicklung zentraler und dezentraler Komponenten (s. Bekanntmachung (Auftragsbekanntmachung erfolgte unter ABl. EU 2018/S 204-465537),
— Entwicklung spezifischer Portalfunktionen: 3-Partner-Modell, Entwicklung von Portal-Anwendungen- und Ansichten für Versicherte der AOK; Umsetzung der User Journeys,
— Betrieb Dezentrale Komponenten: 2-Partner-Modell, Hosting und Betrieb von dezentralen Systemen/Komponenten,
— Externe Begleitung: beratende Begleitung des Gesamtprojekts.
Durch diese Ausschreibung soll ein neues, technisch eigenständiges Versicherten-Portal geschaffen werden, welches dem Versicherten ermöglicht, insbesondere auf beschriebenen Kernanwendungen über ein Frontend zugreifen zu können und die dahinterstehenden Daten zu verwalten. Neben den Kernanwendungen soll auch die Verwaltung von Krankenkassen-Daten möglich sein, und wesentliche Teile der User Journeys abgebildet werden. Das DiGeN-Portal muss sich in die bereits bestehende AOK-Portallandschaft hinsichtlich Erreichbarkeit, Darstellung und Bedienbarkeit einfügen. Die AOK-Gemeinschaft strebt zukünftig eine one-stop-Strategie mit ihrem Portalangebot an. Das DiGeN-Portal bezieht, u. a. Content über Schnittstellen aus den bestehenden AOK-Portalen; es ist zu beachten, dass der Content in unterschiedlichen regionalen Ausprägungen existiert und über verschieden Wege bereitgestellt werden kann. Die Webapplikation muss so entwickelt werden, dass idealerweise die Anwender sowohl über ein Webportal als auch über mobile Apps die Funktionalität nutzen können. Um eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Vernetzung über DiGeN zu ermöglichen, ist die Einsicht und Verwaltung der Gesundheits- und Krankheitsinformationen des Versicherten auch seitens der Leistungserbringer (LE) maßgebend. Dieser Zugriff soll hauptsächlich aus deren Primärsystemen heraus erfolgen. Mit einem Portal für Leistungserbringer (LE-Portal) soll für diese eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, an DiGeN teilzunehmen, auch wenn die vom LE verwendete Software keine Schnittstelle zur Integration der DiGeN-Anwendungen anbietet, hierfür ist durch den Auftragnehmer eine Webanwendung zu entwickeln, auf die der LE über eine Plug-in-Lösung in seinem Informationssystem, eine mit Login erreichbare Webseite oder eine mobile App zugreifen kann. Zukünftig, wenn die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, sollen die Welten des digitalen Gesundheitsnetzwerks und die AOK-Portalwelten technisch stärker verbunden werden, deshalb muss der Auftragnehmer seine Architektur mit den Auftraggeberinnen vertreten durch den AOK-Bundesverband abstimmen. Vorgaben der Auftraggeberinnen zu Design, Usability etc. sind einzuhalten. Für die Umsetzung des DiGeN-Portals wird von Seiten der Auftraggeber keine Technologie vorgegeben. Durch die Auftraggeberinnen können die Lizenzen für die Nutzung von SAP Hybris Commerce als auch SAP Hybris Marketing dem Auftragnehmer zur Entwicklung beigestellt werden, sofern der Auftragnehmer dies als technische Basis nutzen möchte. Der Auftragnehmer kann im Rahmen seines Angebots auch mit einer kompatiblen, gleichwertigen oder besseren Alternative ohne Zusatzkosten für die AOK ein Angebot einreichen. Für die Umsetzung von mobilen Apps sollte die gleiche technische Basis zur Implementierung der Webapplikationen genutzt werden um doppelte Aufwände zu vermeiden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
2. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag unter I.1) genannten Auftraggeberinnen durch;
3. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösungwww.dtvp.de die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
4. Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden;
5. Begründung zur Vertragslaufzeit:
Die kalkulierte Entwicklungszeit allein für die heute projektierten Inhalte beträgt annähernd 2 Jahre. In einem dynamischen Umfeld mit rasanter technischer Entwicklung und mit bevorstehenden politischen und gesellschaftlichen Veränderungen gehen die Auftraggeberinnen davon aus, dass auch nach Fertigstellung des aktuellen Projektumfangs noch über einen längeren Zeitraum inhaltliche, technische und sicherheitsbedingte Veränderungen am digitalen Gesundheitsnetzwerk gewünscht oder erforderlich sein werden. Gerade für diese Phase ist eine Kontinuität der Zusammenarbeit für den Erfolg des Projektes unerlässlich;
6. Die unter Ziffer III.1.1. (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) und Ziffer III.1.2. (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)Punkt 1) (Betriebshaftpflichtversicherung) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
7. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRDDF.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
„§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1. Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
2. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“