Deponie Backnang-Steinbach (alt), BA II, Oberflächenabdichtung Referenznummer der Bekanntmachung: RM03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deponie Backnang-Steinbach (alt), BA II, Oberflächenabdichtung
Herstellung der Oberflächenabdichtung und Rekultivierung der Deponie Backnang-Steinbach (alt), 2. Bauabschnitt (Dränierungs-, Entgasungs-, Profilierungs-, Abdichtungs- und Rekultivierungsmaßnahmen, Graben- und Wegebaumaßnahmen, Lieferung von Baumaterialien und Deponieersatzbaustoffe für die Baumaßnahme).
Deponie Backnang-Steinbach (alt)
Herstellung der Oberflächenabdichtung und Rekultivierung der Deponie Backnang-Steinbach (alt), BA II:
— Gesamtfläche; ca. 55 000 m3,
— Dränierungsmaßnahmen in den Deponierandbereichen zur Verbesserung der Standsicherheit,
— Umlagerungs- und Profilierungsmaßnahmen am Deponiekörper,
— Bodenverbesserungsmaßnahmen einschließlich Materialanlieferungen,
— Herstellung von Tragschichten,
— Herstellung einer Kombinationsabdichtung aus Tondichtungs- und Kunststoffdichtungsbahn,
— Herstellung von Drän- und Rekultivierungsschicht,
— Ertüchtigungsmaßnahmen am Deponieentgasungssystem,
— Graben- und Wegebauarbeiten,
— Lieferung von Baustoffen für die Baumaßnahme,
— Lieferung von Deponieersatzbaustoffe für die Baumaßnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
2. Angabe zur Insolvenzverfahren und Liquidation,
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB, § 6 e EU Abs. 1 bis 3 VOB/A 2016 vorliegen,
4. Eigenerklärung, ob bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende Umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 6 e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2016),
5. Eigenerklärung, ob im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, § 6 e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A 2016),
6. Eigenerklärung, ob eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurde, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, § 6 e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A 2016),
7. Eigenerklärung, ob für das Unternehmen ein Ausschlussgrund im Sinne von § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
8. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB, § 6 e EU Abs. 4 VOB/A 2016),
10. Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung
Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden verfügt.
Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
Auf Verlangen des Auftraggebers, d.h. noch nicht mit dem Angebot, sind Jahresabschlüsse vorzulegen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Andernfalls ist stattdessen eine Bankerklärung vorzulegen, aus der sich die Solvenz des Unternehmens ergibt.
Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Auftragswertes, des Ausführungszeitraums sowie des Auftraggebers mit Ansprechpartner,
2. Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
3. Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
4. Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals mit Angaben zu den Qualifikationsnachweisen
Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
Mindestens 2 Referenzen über Oberflächenabdichtungsmaßnahmen der Deponieklasse II, die in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden, davon eine mit einer Mindestgröße von 2 ha und eine mit einer Mindestgröße von 4 ha. Zudem müssen eine Referenz über den Abschluss einer Entgasungsanlage mit einem Mindestauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Zusammenhang mit einer Oberflächenabdichtung in den letzten 5 Jahren und 2 Referenzen über den Abschluss von Maßnahmen mit Lieferung von Deponieersatzbaustoffen DK0 oder DKI von je mindestens 50 000 t in den letzten 5 Jahren angegeben werden. Doppelnennungen sind zulässig. Umfasst beispielsweise eine der als Referenz für die Oberflächenabdichtung genannten Referenzen auch eine Entgasungsanlage, kann die Referenz sowohl für die Oberflächenabdichtung als auch für die Entgasungsanlage angegeben werden. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der Bietergemeinschaftsmitglliedern zusammengeerechnet.
Verpflichtungserklärungen nach dem Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) müssen von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft spätestens mit dem Angebot vorgelegt werden. Für Nachunternehmer müssen die Verpflichtungserklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst auf Verlangen des Auftraggebers vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR Stuttgarter Strasse 110, 71332 Waiblingen, Deutschland
Der Öffnungstermin wird ohne Bieter durchgeführt §14 EU Abs. 1 VOB/A 2016
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe des Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Unternehmen müssen sich regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Änderungen der Vergabeunterlagen oder Rückfragebeantwortungen eingestellt wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Bewerber, die über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den § 134 GWB erforderlichen Angaben ergangen ist, müssen keine Informationen über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erhalten (§ 134 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragssteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits von aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).