Klinikum Stuttgart – Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für Starkstromanlagen (KG 440) für das Klinikum Stuttgart (A46-VP002) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/704
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Stuttgart – Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für Starkstromanlagen (KG 440) für das Klinikum Stuttgart (A46-VP002)
Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für Starkstromanlagen (KG 440) für das Klinikum Stuttgart (A46-VP002).
Stuttgart
Das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR (nachfolgend Klinikum Stuttgart genannt) plant die bauliche Modernisierung des Katharinenhospitals am Standort Mitte.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat bereits 2012 den vorhandenen strukturellen Rahmenplan mit richtungsweisenden Baumaßnahmen und Sanierungen am Standort Mitte des Klinikums Stuttgart konkretisiert (Projekt „Zentraler Neubau“ (ZNB)). Zwischenzeitlich wurden die Planungen aus 2012 unter medizinisch-funktionalen und bautechnischen Aspekten überprüft und aktualisiert. Mit Entscheidung GRDrs 20/2018 für die aktuell vorgestellte Planung eines Ersatzneubaus rechnet das Klinikum für das Gesamtprojekt Neubau Katharinenhospital (NBKH) nun mit Kosten von ca. 810 Mio. EUR Teil des Gesamtprojekts NBKH sind die Neubauvorhaben Häuser A, B und E (Teilprojekt A46 Haus ABE), die als ein Gebäudekomplex mit Haus F errichtet werden. Die Bauausführung erfolgt in 2 aufeinanderfolgenden Bauabschnitten.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Planungsleistungen für Starkstromanlagen (SSA) (KG 440) betreffend die Häuser A, B und E. Die geschätzten Gesamtkosten für diese Maßnahmen betragen ca. 359,13 Mio. EUR brutto (Budget Machbarkeitsstudie 03/20218, Preisbasis I/20218).
Teilbudget für die KGR 440: [Betrag gelöscht] EUR.
Das Teilprojekt Neubau Haus ABE (A46) ist Bestandteil des Neubau Katharinenhospital (NBKH) und beinhaltet nachfolgende Planungs- und Realisierungsphasen:
— Planung Haus ABE endständig, Stand Vorplanung: 37 837 m2 NF, 88 713 m2 BGF,
— Planung 1. BA mit Interimen (Haus A), Stand Vorplanung: 11 727 m2 NF, 28 098 m2 BGF,
— Planung 2. BA mit Umbau der Interime in Endzustand (Haus BE), Stand Vorplanung: 26 110 m2 NF, 60 615 m2 BGF.
Zu den wesentlichen Funktionseinheiten gehören Zentral-OP, Ambulanz-OPs, Intensivstationen, AEMP (Sterilgutaufbereitung) sowie weitere Funktionsbereiche (u.a. Funktionsdiagnostik und Pflegestation, Technik und Administrationsflächen, Hubschrauberlandeplatz).
Neben dem Neubau Haus ABE finden weitere Maßnahmen am Standort Mitte statt. Hierzu gehören u. a. Haus F (A2), B100, B200 und B300. Durch diese Teilprojekte entstehen auch zahlreiche Schnittstellen zum Projekt ABE. Weitere Schnittstellen zum Neubau Haus ABE bilden Teilprojekte B109 Rückbau Haus A/AB und Teilprojekten B202/203 Rückbau Haus BE sowie die ober- und unterirdisch angrenzenden Bestandsgebäude.
Das Projekt Neubau Haus ABE ist in der Planungsmethode BIM umzusetzen. Die Planung umfasst mindestens den BIM Level 2 und den Level of Detail 350 (LOD 350). Derzeit wird durch das Klinikum Stuttgart die geplante BIM-Strategie ausgearbeitet und die Formulierung der Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) als Lastenheft des Bauherrn vorbereitet. Einzelheiten hierzu werden im weiteren Verfahrensverlauf zur Verfügung gestellt.
Die vergabegegenständlichen Planungsleistungen sind voraussichtlich ab 1.7.2021 zu erbringen.
Die Beauftragung der Planung erfolgt stufenweise, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Es ist vorgesehen die Entwurfsplanung für den 1. und 2. Bauabschnitt Haus ABE gleichzeitig zu beauftragen und parallel planen zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRY27
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de