SARS-CoV-2 Antigen-Selbsttest, Nasal, für die Polizei Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: LZBW-2021-04-054
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lzbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
SARS-CoV-2 Antigen-Selbsttest, Nasal, für die Polizei Baden-Württemberg
Beschaffung von SARS-CoV-2 Antigen-Selbsttest, Nasal, für die Polizei Baden-Württemberg.
18 Lieferorte in Baden-Württemberg
212.000 Stück SARS-CoV-2 Antigen-Selbsttest, Nasal.
Optional 3 x 55 000 Stück SARS-CoV-2 Antigen-Selbsttest, Nasal.
Anforderungen an die Selbsttests:
— Zulassung für Endanwender/Patienten gemäß BfArM,
— die Zulassungsnummer der BfArM ist anzugeben,
— zusätzlich müssen die Selbsttests in der vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Evaluierung „vergleichende Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigen-schnelltests" als dem derzeitigen Stand der Technik entsprechend bewertet und gelistet sein,
— nasale Probenentnahme im vorderen Nasenbereich,
— einzeln verpackt, bei Sammelverpackungen (z. B. 25 Stück) muss für jeden Schnelltest eine separate Pufferlösung vorgesehen sein. Die Beigabe einer einzelnen Pufferlösung je Sammelverpackung ist nicht zulässig. Eine einzelne Ausgabe der Tests an den Nutzer muss möglich sein,
— werden Sammelverpackungen angeboten, so dürfen diese nicht mehr als 25 Einzeltests enthalten,
— je Schnelltest ist eine Anleitung beizufügen und/oder eine Anleitung in elektronischer Form beizufügen,
— die Haltbarkeit der Schnelltests muss zum Zeitpunkt der Auslieferung noch mindestens 18 Monate betragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes..
2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot mit folgendem Aufbau:
— Angabe, ob öffentlicher oder privater AG,
— Projektbezeichnung,
— Leistungszeit von/bis,
— Angabe zum Rechnungswert und Lieferumfang,
— Ansprechpartner des o. g. AG mit Namen, E-Mail und Telefonnummer.
Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Es liegen objektive und nachprüfbaren Gründe vor, die das Zuwarten bis zum Ablauf der Regelmindestfrist für offene Verfahren unmöglich machen. Die bisher geplanten Mengen der Polizei werden durch die plötzliche Anhebung der mindestens auszugebenden Schnelltests von einem auf 2 pro Woche, nicht mehr lange genug ausreichen, um bei Nutzung der Regelmindestfrist eine Versorgung zu gewährleisten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:.
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen oder ein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
4) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat.
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDYYFM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland