L649609 Zentrales Landratsamt Ravensburg 1. Bauabschnitt, TWP-Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-72-21-L649609-TWP-999-004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangen im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
L649609 Zentrales Landratsamt Ravensburg 1. Bauabschnitt, TWP-Planungsleistungen
TWP-999-004 Fachplanung TWP
Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§49, 51 HOAI LPH 1-6, 8. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
88212 Ravensburg, Gartenstraße 107
Im ersten Neubau-Bauabschnitt soll eine Fläche von ca. 12 000 m2 BGF oberirdisch und ca. 2 700 m2 BGF unterirdisch umgesetzt werden. Derzeit wird von anrechenbaren Nettokosten in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für die KG300 und [Betrag gelöscht] EUR für die KG400 ausgegangen.
Durch die neu geplanten Gebäudestrukturen ergibt sich die Möglichkeit zur Ausbildung neuer offener Arbeitswelten und maximaler Flexibilität im Bereich der Bürozonen. Eine bestimmte Tragkonstruktion ist nicht vorgegeben, es wird allerdings besonders Wert auf eine wirtschaftliche Konstruktion gelegt. Der neue Baukörper wird mehrgeschossig (bis zu 8 Geschossen) errichtet. Eingangsbereich und Konferenzräume erhalten Sonderhöhen.
Bei der Planung und Auswahl der zur Verwendung kommenden Materialien bzw. Fassadenkonstruktionen sollen die ökologischen und umweltschonenden Aspekte angemessen berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird vom Auslober eine nachhaltige Bauweise erwartet. Grundlage der Planung und Umsetzung ist der „Leitfaden für Nachhaltiges Bauen“ der vom Landkreis Ravensburg entwickelt wurde und zur Anwendung kommt.
Die wesentlichen notwendigen Medien und Leitungen zur Ver- und Entsorgung des Gebiets befinden sich in den angrenzenden Straßenzügen. Die Elektrifizierung der Außenanlagen muss mit eingeplant werden.
Ziel ist es, ein mit gebäudetechnischen Anlagen zukunftsorientiertes Gebäudekonzept zu erreichen. Es wird Wert auf die Verwendung effizienter Lüftungskonzepte mit Wärmerückgewinnung und die Vermeidung sommerliche Überhitzung unter Ausschluss einer aktiven Kühlung gelegt. Ausdrücklich gewünscht ist die Verwendung von Hybridlüftungssystemen.
Der Eigenbetrieb IKP beabsichtigt die Leistungen für die Leistungsphasen 1-9 stufenweise zu beauftragen. Für die Leistungsphasen 1-7 sind 24 Monate geplant. Für die Bauausführung sind 36 Monate geplant.
Beauftragung von Teilleistungen aus den HOAI-Leistungsphasen entsprechend dem Vertragsentwurf (Anlage der Teilnahmeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist vorhanden.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA/ Elektro berechtigt sind.
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40 %).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0-5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden. (siehe auch angehängte Matrizen)
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Referenz A:
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks (Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes, 7-8 Geschosse,
Hochhaus, ca. 15 000 m2 BGF, min. 1 großer Raum mit min. 250 m2). Ein Hochhaus wird höher bewertet.
Mindestanforderungen:
— Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks,
— Projektkosten (KG 200-700) mind. 20 Mio. EUR brutto,
— Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-6) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Referenz B optional:
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks (Vergleichbarkeit: Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes, Massivbau).
Mindestanforderungen:
— Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks,
— Projektkosten (KG 200-700) mind. 20 Mio. EUR brutto,
— Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-6) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Bewerbergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durchwelches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Die Referenzleistungen müssen von dem Unternehmen tatsächlich erbracht worden sein, das im Auftragsfall die Leistung tatsächlich erbringt (d. h. von dem Bewerber, des für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder den für die Leistungserbringung benannten Dritten).
Siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Beauftragung: Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr.1VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
4) Weitere Ausschlusskriterien: Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
6) Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).