Civillent GmbH — IT-Dienstleistungen und Beratungsleistungen im Rahmen von Projekten zur Implementierung des OZG Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/2976
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://civillent.de/start
Abschnitt II: Gegenstand
Civillent GmbH — IT-Dienstleistungen und Beratungsleistungen im Rahmen von Projekten zur Implementierung des OZG
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Realisierung von Prozessprojekten im Rahmen der Implementierung des Onlinezugangsgesetz (OZG).
Reutlingen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Realisierung von Prozessprojekten im Rahmen der Implementierung des Onlinezugangsgesetz (OZG).
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Im Rahmen der Umsetzung der durch das OZG vorgegebenen Digitalisierungsmaßnahmen werden verschiedene Dienste in Projekten realisiert. Ein Projekt gliedert sich wiederum in mehrere Prozessprojekte. Die Realisierung eines Prozessprojektes findet unter den Bedingungen agiler Softwareentwicklung nach Scrum in einzelnen Prozessprojektteams statt.
Der Auftragnehmer soll ein solches Prozessprojektteam stellen, welches unter der Geltungsdauer des Rahmenvertrags einzelne Prozessprojekte in eigener Verantwortung realisiert. Zudem soll der Auftragnehmer Beratungsleistungen für andere Prozessprojektteams erbringen.
Damit das Prozessprojektteam seine Aufgaben erfüllen kann sind folgende Rollen erforderlich:
1. Scrum Master (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 50 % einer Vollzeitkraft),
2. Softwareentwickler (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 100 % einer Vollzeitkraft),
3. Softwareentwickler (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 100 % einer Vollzeitkraft),
4. Softwareentwickler (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 100 % einer Vollzeitkraft),
5. QS (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 50 % einer Vollzeitkraft),
6. Schnittstellenexperte (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 50 % einer Vollzeitkraft),
7. DevOps (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 50 % einer Vollzeitkraft).
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag gegenüber dem Auftragnehmer, 2-malig um jeweils 1 weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRYZ6.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de