Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI Leistungsphasen 1-9 + besondere Leistungen für den Teilneubau und die Sanierung Grundschule Lonsee
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lonsee
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 18744-20
Fax: +49 711 / 18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lonsee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI Leistungsphasen 1-9 + besondere Leistungen für den Teilneubau und die Sanierung Grundschule Lonsee
Das Schulzentrum in Lonsee besteht aus einer Gemeinschaftsschule und einer 2-zügigen Grundschule.
Städtebaulich befindet sich das Schulgelände zwischen Sinabronner Straße und der Bergstraße im nördlichen Bereich von Lonsee. Das Grundstück ist von einer Hanglage geprägt.
Aufgrund der alten Gebäudesubstanz soll die Grundschule einen Teilneubau erhalten und alte Gebäudeteile aufgrund ihrer schlechten Bausubstanz abgebrochen werden.
Der Gebäudeteil 1 (Baujahr 1955) und der Gebäudeteil 2 (Baujahr 1988) sollen durch einen 3-geschossigen Neubau ersetzt werden.
Im Neubau sind Klassenräume mit Nebenräumen für eine 2-zügige Grundschule und eine Mensa geplant. Die Mensa einschl. Nebenräumen ist für die Grundschule und für die Gemeinschaftsschule geplant.
Eine neue barrierefreie Erschließung mit Aufzug soll das Bindeglied zwischen Neubau, Bestandsgebäudeteil 3 und dem oberen Schulhofbereich der Gemeinschaftsschule bilden.
Der Gebäudeteil 3 (Baujahr 1988) soll saniert und funktional mit dem Neubau verbunden werden.
Die Außenanlagen mit Schulhof und Parkplätzen müssen entsprechend der Hanglage sensibel an die Topografie angepasst und neu gestaltet werden.
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an das Vergabeverfahren. Die Förderantragsunterlagen und der Bauantrag müssen bis Mitte 2022 erstellt werden. Baubeginn ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen.
Lonsee
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9 + besondere Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die LPH 1-4 beauftragt.
Nach der Erteilung des Baubeschlusses und der erteilten Baugenehmigung ist beabsichtigt die LPH 5-7 zu beauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisses wird die LPH 8 beauftragt.
Die LPH 9 wird nach Abnahme der LPH 8 beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI Leistungsphasen 1-9 + besondere Leistungen für den Teilneubau und die Sanierung Grundschule Lonsee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81241
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lmjd.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126 b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie der / die Name(n) des / der Erklärenden in Druckbuchstaben an der hierfür gekennzeichneten Stelle im Teilnahmeantrag (Excel-Datei, Tabellenblatt „Bewerber“) angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an den entsprechenden Stellen der Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie der / die Name(n) des / der Erklärenden wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen / Nachweise / Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrageinreichen“ der Vergabeplattform subreport ELViS hochzuladen. Unterlagen in Papierform, per Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform werden nicht berücksichtigt.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.