Umsetzung Monitoring mittelhäufige und seltene Brutvögel (MsB) in Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: 4500743248/25
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 5600-1545
Fax: +49 721 / 5600-1676
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Monitoring mittelhäufige und seltene Brutvögel (MsB) in Baden-Württemberg
Umsetzung Monitoring mittelhäufiger und seltener Brutvögel (MsB) in Baden-Württemberg für die Jahre 2020 und 2021.
Karlsruhe
Siehe II. 1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das „Monitoring seltener Brutvögel (MsB)“ wird bundesweit durch den Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) koordiniert und von den Fachbehörden der Länder begleitet. In Baden-Württemberg ist die OGBW Mitgliedsverband des DDA und hat 2018 mit einem von der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg geförderten Projekt die Grundlagen und Gebietskulissen zur landesweiten Etablierung des MsB vorgelegt. Als Zusammenschluss der südwestdeutschen Feldornithologen und mit einem Fokus auf wissenschaftlicher Avifaunistik gewährleistet die OGBW eine Projekt-Beteiligung der entscheidenden Fachkräfte, was insbesondere für die Akquise von ehrenamtlich Mitarbeitenden und mitwirkenden Wissenschaftlern elementar zur Umsetzung des MsB ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzung Monitoring mittelhäufige und seltene Brutvögel (MsB) in Baden-Württemberg
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE14 Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.