Lieferung, Wartung und Instandhaltung einer Virtualisierungsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: 4422-05-Virtualisierungsplattform
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Wartung und Instandhaltung einer Virtualisierungsplattform
Der Landtag von Baden-Württemberg beabsichtigt, die vorhandene hyperkonvergente, hochperformante Virtualisierungsplattform vollständig durch neue HPE SimpliVity Komponenten austauschen und für diese die Wartung und Instandhaltung für die Laufzeit von 36 Monaten mit der Option auf 48 bzw. 60 Monate bzw. einer Verlängerungsoption von 36 auf 48 bzw. auf 60 Monate zu vereinbaren.
Stuttgart
Der Landtag von Baden-Württemberg beabsichtigt, die vorhandene hyperkonvergente, hochperformante Virtualisierungsplattform vollständig durch neue HPE SimpliVity Komponenten austauschen und für diese die Wartung und Instandhaltung für die Laufzeit von 36 Monaten mit der Option auf 48 bzw. 60 Monate bzw. einer Verlängerungsoption von 36 auf 48 bzw. auf 60 Monate zu vereinbaren. Hauptleistungen sind:
— Lieferung, Aufbau und Konfiguration sowie Inbetriebnahme einer hyperkonvergenten Virtualisierungsplattform des Hersteller HPE inkl. Herstellergarantie,
— Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 36 Monaten inkl. Vor-Ort und Austauschservice mit definierten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten mit der Option, die Wartung nach Ablauf der 36 Monate nochmals um 12 (auf 48 Monate) bzw. direkt um 24 Monate (auf 60 Monate) oder nach Ablauf der verlängerten Wartung nochmals um weitere 12 Monate auf insgesamt dann 60 Monate zu verlängern,
— Zur Verfügung stellen eines Informationsservice über Patches, Sicherheitslücken und dergleichen,
— Rückkauf der Altgeräte gemäß der Auflistung in der Leistungsbeschreibung.
— Verlängerung der Garantielaufzeit und der Instandhaltungs- und Wartungsleistungen auf 48 oder 60 Monate, inkl. Vor-Ort und Austauschservice mit definierten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (Anlage der Vergabeunterlagen) auszufüllen und beizulegen,
— Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des eingetragen ist (Handelsregisterauszug).
— A3.1 Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
—— Für Sachschäden- und Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
—— Für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
Oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden
— A3.2 Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Mindestanforderung: Eigenkapitalquote im Schnitt der letzten 3 Jahre mindestens 15 %,
— A3.3 Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr),
— Mindestanforderung: Bonitätsindex mindestens „gute Bonität“.
— A3.1 Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
—— Für Sachschäden- und Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
—— Für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
Oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden
— A3.2 Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre
—— Mindestanforderung: Eigenkapitalquote im Schnitt der letzten 3 Jahre mindestens 15 %
— A3.3 Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr)
—— Mindestanforderung: Bonitätsindex mindestens „gute Bonität“.
— A4.1 Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Produkte durch den Hersteller autorisiert ist,
— A4.2 Nachweis von 2 Referenzen für die Lieferung, Instandhaltung und Wartung von Komponenten für eine Virtualisierungsplattform mit vergleichbaren Auftragsvolumen in den vergangenen 3 Jahren:
—— Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 04) mit dem Angebot vorzulegen
— Mindestanforderungen:
— Projekt aus den vergangenen 3 Jahren (2020, 2019, 2018),
— Auftragsvolumen: mind. [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Instandhaltung und Wartung für die Laufzeit von 36 Monaten mit Verlängerungsoptionen.
— A4.1 Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Produkte durch den Hersteller autorisiert ist,
— A4.2 Nachweis von 2 Referenzen für die Lieferung, Instandhaltung und Wartung von Komponenten für eine Virtualisierungsplattform mit vergleichbaren Auftragsvolumen in den vergangenen 3 Jahren:
—— Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 04) mit dem Angebot vorzulegen
— Mindestanforderungen:
— Projekt aus den vergangenen 3 Jahren (2020, 2019, 2018),
— Auftragsvolumen: mind. [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Instandhaltung und Wartung für die Laufzeit von 36 Monaten mit Verlängerungsoptionen.
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.