RV IT-Security / Firewallsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-24

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zim
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD6YY4K/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD6YY4K
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RV IT-Security / Firewallsysteme

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-24
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung für Komponenten, Wartungsleistungen und Dienstleistungen für IT-Security / Firewallsysteme.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
48510000 Kommunikationssoftwarepaket
72700000 Computernetze
48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
48732000 Datensicherheitssoftwarepaket
71630000 Technische Kontrolle und Tests
51611100 Hardwareinstallation
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Heidelberg

Im Neuenheimer Feld 672

69120 Heidelberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Zentrum für Informations- und Medizintechnik (ZIM) am Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) im weiteren Verlauf Auftraggeber (AG) genannt, stellt die Systeme/Infrastruktur für die zentrale Perimeter-Absicherung des Konzerns Universitätsklinikum Heidelberg bereit. Die vorhandene komplexe Sicherheitsinfrastruktur muss im Rahmen des verfügbaren Budgets regelmäßig aktualisiert und erweitert werden. Bei einem Ausfall dieser Infrastruktur bzw. einem Sicherheitsvorfall können Gefahren für Leib und Leben unserer Patienten nicht ausgeschlossen werden. Daher müssen bei Ertüchtigungen und Erweiterungen dieser Infrastruktur die maximal mögliche Verfügbarkeit, Sicherheit und Performanz bei gleichzeitiger Minimierung der Betriebsaufwände stets gewährleistet und stringent umgesetzt werden. Hierzu suchen wir einen verlässlichen Partner, im weiteren Verlauf Auftragnehmer (AN) genannt, der in dem vorhandenen komplexen Umfeld mit entsprechendem KnowHow, die von uns nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft erbringt. Insbesondere sind bei den Dienstleistungen als auch bei Lieferung und Support für Erweiterungen tiefgreifende Kenntnisse beim Zusammenwirken der verschiedenen bei uns zum Einsatz kommenden Hersteller und Produkte essentiell.

Es soll ein Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen/Subscriptions sowie der Support abgeschlossen werden.

Diese Rahmenvereinbarung soll es dem Klinikum ermöglichen durch Abrufbestellungen im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft die benötigten Produkte/Leistungen aus einer Hand zu beauftragen.

Hierzu muss somit der Auftragnehmer für die folgenden Hersteller Checkpoint, Broadcom (BlueCoat), HID, Ivanti Pulse, Tufin, Gemalto/Thales und Zscaler ein umfassendes KnowHow und Prdoduktportfolio anbieten und supporten können.

Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden Abrufbestellungen mit einem Gesamtvolumen von ca. [Betrag gelöscht] EUR (inkl. MwSt) inkl. Wartung / Lizenzierung / Dienstleistungen abgerufen.

In der Rahmenvereinbarung ist keine Mindestabnahme vorgesehen, die im Preisblatt genannten Mengen sind ausschließlich indikativ zu betrachten.

Der Kauf erfolgt in Abrufbestellungen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers entsprechen.

Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben.

Der Auftragnehmer liefert im Rahmen von Einzelabrufen bestellte Komponenten innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung. Innerhalb einer weiteren Woche erfolgt der Aufbau inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Einweisung in die Systeme. Im Allgemeinen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:

— Lieferung und Installation,

— Support für Hard- und Software (Neugeräte plus Bestandshardware),

— Einweisung in die gelieferten Systeme,

— Pentesting Dienstleistungen,

— Dienstleistungen zur Beratung / Konzeption.

Die hier ausgeschriebenen Produkte und Leistungen sind im Tabellenblatt 3. Kriterien und 4. Preisblatt definiert.

Die Ausschreibung umfasst im wesentlichen Komponenten, Produkte und Leistungen der Hersteller Checkpoint, Broadcom (BlueCoat), HID und Ivanti Pulse.

Desweiteren wurden für künftige Erwreiterungen und Migrationen die Hersteller Tufin, Gemalto/Thales und Zscaler in die Ausschreibung mit aufgenommen.

Weitere nicht explizit genannte Hersteller können während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinzukommen und werden über Abrufbestellungen zu marktüblichen Projektpreisen abgewickelt.

Der Leistungsumfang dieser Vereinbarung betrifft, über die angefragten Produkte hinaus, die Lieferung aller Produkte der genannten Hersteller gemäß der jeweiligen Herstellerpreisliste in der aktuell gültigen Fassung abzüglich des Rabattsatzes zu dieser Produktkategorie gemäß den vom Auftragnehmer auszufüllenden Angaben in 4. Preisblatt.

Geliefert dürfen ausschließlich fabrikneue Originalprodukte der Hersteller in Originalverpackung, die vor Auslieferung auf die bezugsberechtigte Einrichtung lizensiert werden.

Die zu liefernde Ware muss ausschließlich über autorisierte Vertriebswege bezogen werden.

Explizit ausgenommen von dieser Vereinbarung ist die Lieferung von gebrauchten Artikeln und sogenannter Grauware und Ware, die im Vorbesitz eines anderen Endkunden gewesen ist.

Auf Anforderung des Auftragsgebers muss der Lieferant einen Echtheitsnachweis, ausgestellt durch die Hersteller, innerhalb von 6 Kalendertagen vorlegen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich für Erweiterungen des Leistungsumfanges der genannten Hersteller oder neuen Herstellern in diesem Segment schriftlich durch ein Angebot zu informieren und während der Laufzeit der Vereinbarung Produkte oder Produktgruppen, die im Rahmen dieser Ausschreibung nicht angefragt wurden, zu marktüblichen Konditionen und unter Zugrundelegung des zu dieser Produktgruppe in 4. Preisblatt vom Auftragnehmer gesetzten Rabattsatzes anzubieten (Innovationsklausel).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung kann 2 Mal um jeweils 1 Jahr (12 Monate) verlängert werden. Daher entspricht der Gesamtwert der Ausschreibung auf 4 Jahre hochgerechnet einem geschätzten Gesamtvolumen von [Betrag gelöscht] EUR.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter/ die Bietergemeinschaft in seinem/ ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters/ der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter/ die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 1 „Eignungsnachweise“ Punkt 1.8 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:

1. Bietergemeinschaften

Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist.

— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.

— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und

— dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.

Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 1 „Eignungsnachweise“ Punkt 1.4 „Bietergemeinschaft“ zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.

2. Ausschlussgründe

2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB

Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:

— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).

— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr).

— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).

— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete).

— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB

Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass

— weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

— das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.

Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 1 „Eignungsnachweise“ Punkt 1.2 „Angabe über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründe“ zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung

Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters

a. mit einer Deckungssumme von mindestens

— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,

— [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Umweltschäden.

Und

— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.

b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,

Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.

Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/ oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.

Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.

Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Der Auftragnehmer muss nach ISO9001:2015 oder vergleichbar zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

— Der Auftragnehmer muss nach ISO27001:2013 oder vergleichbar zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

— Der Auftragnehmer muss nach ISO45001:2018 oder vergleichbar zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

— Der Auftragnehmer muss nach EcoVadis Corporate Social Responsibility oder vergleichbar zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

— Der Auftragnehmer bestätigt das er mehr als 10 Jahre Erfahrung mit Checkpoint nachweisen kann und zusätzlich folgende Herstellerzertifizierung besitzt:

— Checkpoint 5 Star Partner,

— Checkpoint Managed Service Provider,

Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

— Der Auftragnehmer bestätigt das er folgende Thales Herstellerzertifizierung besitzt:

— Authorized Indirect Reseller Global Thales DIS CPL product and services

Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

— Der Auftragnehmer bestätigt das er folgende Zscaler Herstellerzertifizierung besitzt: -Partnerstatus: Zenith

Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

— Es werden 2 Referenzprojekte gefordert in der eine Kombination von mindestens 3 der 4 nachfolgend genannten Hersteller: Checkpoint / Broadcom (Bluecoat) / Pulse und HID gemeinsam im Einsatz ist. Es können nur Referenzkunden mit mehr als 10 000 Usern aus den Bereichen Universitätsklinika oder der öffentlichen Verwaltung angegeben werden. Für jede Referenz muss ein Ansprechpartner namentlich inkl. Telefonnummer und Email-Adresse benannt werden. Dessen Einwilligung zum Informationsaustausch muss durch den AN im Vorfeld eingeholt werden. Angaben zur Referenz ohne korrekte Kontaktangaben und Einwilligung werden als nicht abgegeben gewertet.

Für den Nachweis bitte jeweils entsprechende Excel Sheets in den Vergabeunterlagen zu nutzen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Auftragnehmer wird bei einem vor Ort Einsatz im UKHD ausschließlich deutschsprachige Senior Consultants einsetzen die nachweislich eine ausreichende Mindestqualifikation besitzen. Diese Mindestqualifikation beinhaltet mind. 3 Jahre IT-Security Berufserfahrung.

Der Auftragnehmer verfügt nachweislich über Experten mit OSCP / OSCE Zertifikaten

Der Auftragnehmer verfügt nachweislich über Experten mit Zertifizierung gemäß IT-Grundschutz-Berater BSI oder alternativ ISACA Certified Information Security Manager (CISM).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Vertrag

Über die auftragsgegenständliche Leistung wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen.

2. Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.

Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.

Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme.

3. Eigenerklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)

Eigenerklärung nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG), dass sich der Bieter /die Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist; ein Entgelt zu zahlen, das nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben einer aufgrund von § 4 Absatz 3 MiArbG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, an die das Unternehmen aufgrund des Mindestarbeitsbedingungengesetzes gebunden ist;

— ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) pro Stunde zu zahlen (Mindestentgelt).

Wir weisen darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben.

Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit bekannt die Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben für diese Erklärung die Anlage 1 „Eignungsnachweise“ Punkt 1.6 „Erklärung nach § 19 Absatz 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) Tariftreueerklärung“ zu verwenden und als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

4. Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer

Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 1 „Eignungsnachweise“ vollständig auszufüllen und als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/06/2021
Ortszeit: 10:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXRAYD6YY4K

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/04/2021

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