Lieferung und Erstgestellung von Abfallbehältern Referenznummer der Bekanntmachung: 3_2021_ADK_Lieferung und Erstgestellung von Abfallbehältern
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.alb-donau-kreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Erstgestellung von Abfallbehältern
Der Alb-Donau-Kreis schreibt folgende Leistungen neu aus:
— Lieferung von Behältern (einschließlich Transponder) für die Erstgestellung und die Ersatzgestellung sowie Verwertung von Altbehältern,
— Erstgestellung von Behältern (inklusive Zwischenlager für Erstgestellung) und Einzug der Altbehälter nach Erstgestellung.
Lieferung von Behältern (einschließlich Transponder) für die Erstgestellung und die Ersatzgestellung sowie Verwertung von Altbehältern
Die Leistung umfasst:
— Lieferung von Behältern (einschließlich Transponder) für die Erstgestellung,
— Lieferung von Behältern (einschließlich Transponder) für die Ersatzgestellung im Rahmen des Behälteränderungsdienstes,
— Lieferung von Behälterersatzteilen (Behälteränderungsdienst),
— Verwertung der alten Behälter (im Rahmen der Erstgestellung und des Behälteränderungsdienstes).
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2026, wenn der Auftraggeber keine Kündigung bis zum 31.12.2024 ausspricht.
Die Lieferung der Behälter (einschließlich Transponder) für die Erstgestellung hat vom 1. April 2022 bis zum 31. Dezember 2022 zu erfolgen.
Die Vertragslaufzeit für die Lieferung von Behältern und Ersatzteilen für die Ersatzgestellung sowie die Übernahme und Verwertung der Altbehälter beginnt am 1. Januar 2023.
Erstgestellung von Behältern (inklusive Zwischenlager für Erstgestellung) und Einzug der Altbehälter nach Erstgestellung
Die Leistung umfasst die Erstgestellung von Behältern (Restabfall, Bioabfall) mit folgenden Leistungsbestandteilen:
— Erarbeitung eines Abrufplans (für Behälterlieferanten) und eines Verteilungsplans,
— Vorhaltung von ausreichenden Flächen zur Lagerung von Neu- und Altbehältern,
— Abnahme der Behälterlieferungen,
— Endmontage der Behälter (Räder, Deckel),
— Behältererstgestellung und Verheiratung (inklusive Anbringen Behälteretiketten (Barcodeaufkleber)),
— Datenübertragung (Behälterdatensatz inklusive Transpondernummer),
— Einzug der Altbehälter nach Erstgestellung (1.1.2023 bis 1.3.2023),
— Demontage der Altbehälter (Räder, Deckel, Transponder, Behälterschlösser etc.),
— Übergabe der Altbehälter an Verwerter.
Die Erstgestellung der Behälter (inklusive Zwischenlager für Erstgestellung) hat vom 1. April 2022 bis zum 31. Dezember 2022 zu erfolgen.
Der Einzug der Altbehälter nach Erstgestellung hat vom 1. Januar 2023 bis zum 1. März 2023 zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
— die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
— die Gewerbeanmeldung.
Mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2018, 2019, 2020 (ggf. vorläufig),
— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
— der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2018, 2019, 2020 (ggf. vorläufig), falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
— Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen,
— Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Technische Leistungsfähigkeit:
Los 1:
— Eigenerklärung über eine Referenz für die Lieferung von neuen Abfallbehältern und Transpondern mit einer Leistungsmenge von 50 000 Stück innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes,
— Eigenerklärung über eine Referenz für die Verwertung von Abfallbehältern mit einer Leistungsmenge von 100 Gewichtstonnen verwerteter Behälter innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen.
Los 2:
— Eigenerklärung über eine Referenz für eine Verteilaktion (d.h. kein laufender Behälteränderungsdienst) von Neubehältern mit Transpondern (inklusive Verheiratung und Datenübertragung) mit einer Leistungsmenge von 50 000 Stück innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/ Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) zu benennen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem jeweiligen Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.
Auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers ist für die Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer vorzulegen, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJD1PZ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland